Datum: 19.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein
6 Antrag des BRK auf Übernahme der Kostenmehrungen am Kita Abenteuerland
7 Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2025 - 2028
8 Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2025 - 2028
9 Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö 4

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 09.12.2024 wurden folgende Aufträge vergeben:

Tiefbau

BV: Jahresvertrag Kanalreinigung und Kamerabefahrung
Gewerk
 Auftragnehmer
Jahresvertrag Kanalreinigung und Kamerabefahrung
 Fa. Kanaltechnik Meyer GmbH & Co. KG, Rohr

Hochbau 

BV: Erweiterung Kinderhort An der Richt
Gewerk
 Auftragnehmer
Objektplanung Gebäude 
 Architekturbüro Wenzel Architekt + Beratender  
 Ingenieur Part.mbB, Roth
Ingenieurleistung Tragwerksplanung
 Ingenieurbüro Lerzer Ing+Plan GmbH, Neumarkt i.   d. Opf.
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung HLSK
 Team für Technik GmbH, München
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung ELT/FT
 MTM Plan GmbH, Eschlkam


BV: Erweiterung der Kindertagesstätte in Meckenhausen
Gewerk
 Auftragnehmer
Objektplanung Gebäude
Stefan Ritzer Beratende Ingenieure, Pleinfeld
Ingenieurleistung Tragwerksplanung
Ingenieurbüro Lerzer Ing+Plan GmbH, Neumarkt i. d. Opf.
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung HLSK
Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG, Wechingen
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung ELT/FT
MTM Plan GmbH, Eschlkam

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5. Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.

Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.

In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.

Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.

Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen. 

Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.

Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Zur Sitzung am 05.12.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.

Zur Sitzung am 19.12.2024
Mit eMail vom 13.12.2024 hat sich die Regierung von Mittelfranken zur Situation an der Grundschule geäußert.

Wesentliche Aussagen sind

„Maßgebend für die genehmigungsfähigen Flächen sind die im Zeitpunkt der Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung aktuellen Schülerprognosen, um den auf Dauer notwendigen schulischen Bedarf für die Grundschule Hilpoltstein festzusetzen. Insofern handelt es sich bei den getroffenen Aussagen nur um Planungshinweise aufgrund der aktuellen Schülerprognose.“

Aufgrund der aktuellen Schülerprognose vom Oktober 2024 geht die Regierung davon aus, dass dauerhaft nur 16 Klassen an der Grundschule Hilpoltstein zu erwarten sind. Dies wirkt sich bei den genehmigungs- und förderfähigen Räumen sowohl bei den Sportstätten als auch bei den evtl. zusätzlichen Schulräumen aus. 
Anmerkung: Aktuell sind an der GS Hilpoltstein 18 Klassen untergebracht. In der schulaufsichtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2010 wurden lediglich 14 Klassen als dauerhaft zu erwarten angenommen.


Zur Sportstättensituation:

„…….. Grund- und Mittelschule haben einen Bedarf von 3 ÜE (39 Sportklassen). 2 ÜE (genehmigt für die Mittelschule) sind durch die Mehrzweckhalle abgedeckt. Somit bestünde noch ein Bedarf von 1 ÜE. Für die Grundschule ist somit grundsätzlich eine Übungseinheit genehmigungsfähig. Da die Grundschule nach der aktuellen Schülerprognose auf 16 Sportklassen zurückgeht, wäre auch bei einer isolierten Betrachtung der Grundschule nur 1 ÜE genehmigungsfähig. ……“

Zur schulischen Raumsituation:

Durch den Rückgang der Klassenzahlen werden mittelfristig im Bestandsgebäude auch wieder Flächen und Räume für die Ganztagsbildung frei, so dass die geplanten Räume für die Ganztagsbildung in der Sporthalle nicht bzw. nicht in dem Umfang benötigt würden, sondern ggf. zum Teil im Bestandsgebäude nachgewiesen werden könnten. Bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes für eine Lernwerkstatt könnte zumindest ein Raum (z. B. C4 im EG mit 58 qm) als Lernwerkstatt genehmigt werden.

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6. Antrag des BRK auf Übernahme der Kostenmehrungen am Kita Abenteuerland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 02.05.2019 im Rahmen der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze beschlossen, eine weitere Kindertagesstätte in der Dorotheenhöhe mit 2 Krippengruppen und 3 Regelkindergruppen zu bauen. 
Die Bauherrenschaft und Betriebsträgerschaft hat das Bayerische Rote Kreuz übernommen. 
Für den Neubau wurden durch die Stadt Hilpoltstein bei der Regierung von Mittelfranken Zuwendungen nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm beantragt und an das BRK direkt weitergeleitet. Es wurde ein Zuschuss von 90 % der förderfähigen Kosten beantragt, die restlichen 10 % trug die Stadt Hilpoltstein als Baukostenzuschuss. 
Der Überhang zwischen den förderfähigen Kosten und den tatsächlichen Kosten sollte vom BRK getragen werden. Eine schriftliche Zusage wurde hier durch das BRK per E-Mail getroffen. 
Seitens der Stadt Hilpoltstein wurden 3.220.000 € an das BRK ausbezahlt, d. h. die Stadt Hilpoltstein hat alle ihre Verpflichtungen bereits erfüllt. 
Dem BRK sind beim Neubau Baukosten in Höhe von 3.732.191,30 € entstanden. Begründet werden die Mehrkosten durch die Corona-Pandemie und den dadurch zu erfüllenden Auflagen. Auch habe die gewünschte Umplanung seitens der Stadt Hilpoltstein (durch die Beschwerden in der Nachbarschaft) und der Ausbruch des Ukrainekriegs (der Materialknappheit verursachte) zu den Kostenmehrungen beigetragen. 
Auf Grund der gestiegenen Baukosten hat die Stadt Hilpoltstein bei der Regierung von Mittelfranken wegen einer „Nachförderung“ nachgefragt. Die wurde jedoch mit folgender Begründung abgelehnt:
„Die zuweisungsfähigen Ausgaben für den Neubau werden anhand der zuweisungsfähigen Nutzungsfläche berechnet. Diese sind unabhängig von tatsächlichen Baukosten und können aufgrund der Förderung mit Kostenpauschale auch nicht erhöht werden. „
Das BRK stellt nun einen Antrag auf Übernahme von Mehrkosten in Höhe von max. 
503.689,87 €. Im Haushalt 2024 wurde die Übernahme der Mehrkosten eingeplant.

Zur Sitzung am 19.12.2024
Neue Erkenntnisse werden in der Sitzung vorgestellt und im Detail erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 98. 829,59 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2025 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2025 - 2028. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.

Das Gebührenaufkommen der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 1,45 € pro m³ und 36,- € bis 240,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.

Auch der Abgabepreis für die Wassergäste im Bereich des Marktes Thalmässing (Eysölden, Offenbau) war neu zu kalkulieren. 

Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung auf Grund der Neukalkulation eine Gebühr (§ 10 BGS-WAS) in Höhe von netto 2,31 € pro m³. Die Grundgebühr (§ 9a BGS-WAS) verbleibt unverändert.

Die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wird beschlossen.

Für die Ortsteile der Marktgemeinde Thalmässing, Offenbau und Eysölden, wird der Wasserabgabepreis auf netto 1,01 € pro m³ Wasser festgesetzt. 

Die Gebühren sowie das Wasserbezugsentgelt gelten während des Kalkulationszeitraums vom 01.01. 2025 bis 31.12.2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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8. Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2025 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2025 - 2028. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.

Das Gebührenaufkommen der Abwasserbeseitigungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 2,70 € pro m³ und 36,- € bis 450,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.

Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die Benutzungsgebühr (§ 9 BGS-EWS) für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2025 - 2028 auf 4,93 € pro cbm. 
Die Grundgebühr (§ 9 a BGS-EWS) beträgt unverändert zwischen 36,- € und 450,- € abhängig von der jeweiligen Zählergröße. 

Die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö vorberatend 9
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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 85. Sitzung des Stadtrates 19.12.2024 ö 10
Datenstand vom 27.03.2025 15:10 Uhr