Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
1.1 BVA 001/2024
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 003/2024
3.2 BA Nr. 004/2024
4 Sanierung Kanal u. Wasserleitung in Jahnstr., Sonnenstr., Blumenstr., Föhrenweg, Lärchenstr., Finkenschlag Vorstellung Ausführungsplanung und Straßenwiederherstellung
5 Kläranlage Hilpoltstein - Trafostation
6 Kläranlage Hilpoltstein - Netzersatzanlage
7 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 1
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1.1. BVA 001/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Eingang:         11.01.2024

Baubuch-Nr.:      

Bauvorhaben:        Grundstücksteilung und Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern
Bauort:        Erlacher Straße 8
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        485/7
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                X formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
     Hilpoltstein Nr. 5 „Heuberger Höhe“
      
Gebietsart nach BauNVO
Allgemeines Wohngebiet
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Überbau der nördlichen Baugrenze
                                               - geänderter Garagenstandort
                                               - Dachneigung 45° (lt. Bplan 30°-38°)
                                               - erhöhter Kniestock 1 m (lt. Bplan max. 30 cm) 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Die Antragssteller planen die Teilung des Grundstückes. Auf dem westlichen Grundstück soll ein Neubau errichtet und anschließend das bestehende Wohnhaus abgerissen werden. Auf dem so entstehenden freien östlichen Grundstück kann dann später noch ein Einfamilienwohnhaus errichtet werden. 
Für die geplante Bebauung wären einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Diese sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und wurden teilweise bei anderen Vorhaben in diesem Gebiet auch schon erteilt. 
Bei Teilung des Grundstückes hat die Stadt die Kosten für Grundstücksanschlüsse und Bordsteinabsenkung zu tragen.

Beschluss

Der vorlegten Planung wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 3
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3.1. BA Nr. 003/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö vorberatend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         11.01.2024

Baubuch-Nr.: 003/2024

Bauvorhaben:        Neubau einer Produktionshalle und eines Verwaltungsgebäudes
Bauort:        Daimlerstraße 13
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        180/6
Gemarkung:        Hofstetten
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      8-2 „Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg – 2. Erweiterung“
Gebietsart nach BauNVO
Gewerbegebiet

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
X ja         nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja         X nein                                 ja         X nein
                                                  
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                        X Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Bauantrag kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Es ist kein Beschluss zu fassen. Die Pläne werden lediglich zur Information gezeigt.

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3.2. BA Nr. 004/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         18.01.2024

Baubuch-Nr.: 004/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Renovierung der beiden best. Häuser
Bauort:        Freystädter Straße 13 + 15
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        499/4, 499/7, 499/8
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet/ Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche (über Privatweg)      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohnungen. Die angrenzenden Bestandshäuser werden renoviert und beherbergen dann ebenfalls jeweils 3 Wohneinheiten. Die 3 angegebenen Baugrundstücke werden zu einem verschmolzen. Die bestehende Zufahrt über den Privatweg wird verlegt und erschließt somit alle 3 Wohnhäuser. Der rechnerische Stellplatznachweis ist noch nachzureichen. Die 15 nachgewiesenen Stellplätze dürften aber wohl ausreichen, da für die bereits bestehenden Wohnung ein Altbestand anzurechnen ist. 
Das Grundstück befindet sich außerhalb des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“. Zu dem Vorhaben wurde vor einigen Monaten schon Kontakt mit der Bauverwaltung aufgenommen und eine eventuelle Aufnahme der Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Büro Markert erörtert. Von einer Einbeziehung dieser Baugrundstücke und der unmittelbaren Umgebung wurde jedoch abgesehen, da die bestehenden Gebäude städtebaulich nicht charakteristisch für den Geltungsbereich sind und in vielerlei Festsetzungen als Ausreißer gewertet werden müssten.

Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Bebauung zugestimmt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Sanierung Kanal u. Wasserleitung in Jahnstr., Sonnenstr., Blumenstr., Föhrenweg, Lärchenstr., Finkenschlag Vorstellung Ausführungsplanung und Straßenwiederherstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der zweite Bauabschnitt für die Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen im zweiten Sanierungsabschnitt (Heidecker Str. u. Wohngebiet südlich der Heidecker Str.) steht zur Ausschreibung an. Der erste Bauabschnitt entlang der Heidecker Str., welchen die Fa. Gruber bearbeitet, wird im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen sein. Als weiterer vordringlicher Bereich wurde die Jahnstr., Sonnenstr., Blumenstr., Lärchenstr., Föhrenweg und Finkenschlag auserkoren. In allen genannten Straßen müssen die alten und brüchigen Gußwasserleitungen ersetzt werden. Bereichsweise ist entweder aus hydraulischen Gründen oder wegen des schlechten Zustandes auch eine Kanalsanierung in offener Bauweise notwendig. Ein Großteil der Kanäle kann jedoch mittels Inliner und Roboter saniert werden. Nach einer Begehung mit dem Ingenieurbüro wurde v. a. die Lage der neuen Wasserleitung genau festgelegt, um eine aufwändige provisorische Wasserversorgung zu vermeiden. Bis dato sieht die Planung eine Rohrgrabenwiederherstellung im Straßenbereich vor. In einigen Bereichen wird dies auch die günstigste und wirtschaftlichste Ausführung sein. In manchen Bereichen macht es aber auch Sinn, den Asphalt der Straße auf ganzer Breite zu erneuern und in anderen zuzüglich des Bordsteines auszuwechseln. Vor allem in der Jahnstr. und teilweise auch der Sonnenstr. wird darüber hinaus aufgrund des Schadbildes noch die Erneuerung des Gehweges notwendig. Da erfahrungsgemäß der teilweise jetzt schon schlechte Zustand der Straßen sich während und nach der Baumaßnahme weiter verschlechtern wird, ist es aus fachlicher Sicht anzuraten, bereichsweise die Straßen im Zuge dieser Rohrleitungsmaßnahmen zu erneuern. Die geschätzten Baukosten (ohne Baunebenkosten) für die Straßen- und Gehwegwiederherstellung über die Rohrleitungsgräben hinaus betragen ca. 600.000 € brutto. Die Ausführung der Straßenbauarbeiten vor allem im Bereich der Jahn- und Sonnenstr. ist erst in 2025 mit einer separaten Ausschreibung vorgesehen. Die Wiederherstellung der Rohrgräben würde provisorisch mittels ca. 6 cm dicker Tragdeckschicht erfolgen.
Die Kostenberechnung für die Sanierung der Wasserleitungen im aufgezeigten Bereich schließt mit rd. 1.790.000 € brutto ab.
Die veranschlagten Kosten für die Kanalsanierung betragen rd. 1.234.000 € brutto.
Nach dem Außentermin in der Jahnstr. und dem Bereich des zweiten Bauabschnittes wird die Ausführungsplanung für die Kanal- und Wasserleitungssanierung sowie der Umgriff der Straßensanierungen mit Kosten vorgestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Ausführungsplanung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme wie vorgestellt öffentlich auszuschreiben. Die zusätzlichen Straßenbauarbeiten sollen wie aufgezeigt berücksichtigt werden. Die Baukosten hierfür betragen geschätzt ca. 600.000 € brutto.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Kläranlage Hilpoltstein - Trafostation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Zuge der vertieften Planungen für die Maßnahmen auf der Kläranlage Hilpoltstein und als Ergebnis einiger Besprechungen mit der N-ergie ist es notwendig und sinnvoll, eine sogenannte „kundeneigene“ Trafostation zu errichten. Diese Trafostation sollte sich in direkter Nähe zur Kläranlage befinden. Entfallen würde somit das scheinbar marode stadteigene Stromkabel zwischen dem Trafogebäude der N-ergie und der Kläranlage. Das neue Stromkabel zur Kläranlage wäre dann im Eigentum der N-ergie. 
Das Einspeisen überschüssiger Energie aus den geplanten Photovoltaikanlagen wäre ebenso ohne weiteres möglich. Herr Beck vom Ing. Büro EMR-Plan aus Kehlheim stellt die Planung einer neuen kundeneigenen Trafostation mittels PowerPoint Präsentation vor. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung für eine neue Trafostation auf der Kläranlage Hilpoltstein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kläranlage Hilpoltstein - Netzersatzanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Auch Kläranlagen zählen zur kritischen Infrastruktur, deren Betrieb es gilt, auch bei längerem Stromausfall diesen aufrecht zu erhalten. Bewerkstelligt werden kann dies mit einer Netzersatzanlage. Exemplarisch hatten wir auf der Kläranlage Hilpoltstein am Freitag den 6. Oktober vergangen Jahres um 11.30 Uhr einen Stromausfall. Das Horrorscenario, vor dem sich jeder Anlagenbetreiber fürchtet, ist eingetreten. Glücklicherweise konnte umgehend Kontakt zu einem engagierten Mitarbeiter der N-ergie hergestellt werden, welcher die Ursachenforschung organisierte. Bald war klar, dass nicht das Kabel der N-ergie betroffen war, sondern das stadteigene Versorgungskabel zwischen der Trafostation an der Paulusmühle und der Kläranlage. Wo der Schaden auf der 500 Meter langen Trasse genau war, musste über Spezialgeräte und Spezialkräfte der N-ergie geortet werden. In der Zwischenzeit hat die N-ergie eine mobile Netzersatzanlage beigeschafft, welche ab dem Nachmittag einen Notbetrieb gewährleistete. Am darauffolgenden Tag wurde der geortete Schaden am Privatkabel von der N-ergie und der Fa. Gruber behoben. Die nicht selbstverständliche aber sehr gute Hilfsbereitschaft und das äußerst schnelle Eingreifen der N-ergie sowie die tatkräftige und fachlich fundierte Arbeit der Kollegen auf der Kläranlage hat verhindert, dass zum einen ungeklärtes Abwasser in die Vorflut gelangt und zum anderen die Kläranlage nicht gekippt ist! Die Biologie, also die Bakterien, welche für den Reinigungsprozess unerlässlich sind, kommen ca. 4 - 5 Stunden ohne Sauerstoffeintrag aus. Danach ist die Biologie tot und muss mühsam mittels Impfschlamm von einer anderen Kläranlage langsam wieder aufgebaut werden. Dieses optimale Zusammenspiel mit der N-ergie ist sicherlich verschiedenen glücklichen Umständen zu verdanken. Bei einem wiederholten ähnlichen Fall kann keineswegs garantiert werden, dass uns in ähnlicher Weise geholfen wird. Den Weiterbetrieb der Kläranlage bei einem lokalen und erst recht flächendeckenden Stromausfall kann nur eine stationäre Netzersatzanlage gewährleisten! Herr Beck vom Ing. Büro EMR-Plan aus Kehlheim stellt die Planung für eine solche Netzersatzanlage auf der Kläranlage anhand einer PowerPoint Präsentation vor. Sobald die Präsentation zur Verfügung steht, wird sie nachgereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung für eine Netzersatzanlage auf der Kläranlage Hilpoltstein als Hauben-Dieselaggregat zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2024 ö 7
Datenstand vom 26.03.2024 14:23 Uhr