Datum: 11.03.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
1.1 BVA Nr. 001/2024
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 014/2024
3.2 BA Nr. 015/2024 u. 016/2024
3.3 BA Nr. 017/2024
4 Beratung über eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage in Weinsfeld
5 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO für das Stadtbad Hilpoltstein zur Vergabe Umstellung auf Chlorgastechnik
6 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö 1
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1.1. BVA Nr. 001/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Eingang:         14.11.2023

Baubuch-Nr.: BVA 001/2024

Bauvorhaben:        Errichtung eines Wohnheimes
Bauort:        Altstadtring 53
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        847/74
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
 Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
 durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen Barrierefrei erreichbar         ja         nein
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das geplante Wohnheim für Menschen mit Behinderung, fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Forderungen der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Pkw- Stellplätze sind eingehalten. Sie sind über den angrenzenden Miteigentümerweg im Osten anzufahren. Der Nachweis der Fahrradstellplätze ist noch zu führen. Laut Stellplatzsatzung sind demnach 16 Stück vorzusehen.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Gebäudehöhe und der Geschossigkeit, ist das Vorhaben kritisch zu sehen. In der näheren Umgebung sind vorwiegend Geschossigkeiten mit einem Regelgeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss bis II+D vorhanden. Die Planung beinhaltet einen Baukörper mit drei Regelgeschossen. Entsprechend hoch sind Trauf- und Firsthöhe im Vergleich zur näheren Umgebung. In interner Abstimmung mit dem Landratsamt Roth ist nur eine Geschossigkeit mit II+D möglich.

Die Grundflächenzahl 1 liegt bei 0,37 (Orientierungswert lt. BauNVO für Mischgebiet 0,60), die Geschossflächenzahl bei 1,11 (Orientierungswert 1,20). Die überbaute Grundstücksfläche ist überhöht gegenüber der übrigen Bebauung. In der Umgebung sind insgesamt geringere Dimensionen vorhanden.

Das beantragte Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebung ein. Es wird deshalb vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö 3
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3.1. BA Nr. 014/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         14.02.2024

Baubuch-Nr.: 014/2024

Bauvorhaben:        Umbau eines Einfamilienwohnhauses zum Mehrgenerationenhaus
Bauort:        Meckenhausen D 2
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        198/0
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, sodass die Genehmigungsfähigkeit sich danach richtet, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt oder nicht. Nach Prüfung der Pläne sieht die Verwaltung das Vorhaben äußerst kritisch. Die Wandhöhe ist höher als bei allen Wohngebäuden in der näheren Umgebung. Das geplante Pultdach wäre allein kein Kriterium für ein „Nicht-Einfügen“, passt jedoch in Kombination mit der Wandhöhe und dem zusätzlichen 3. Vollgeschoss nicht in die Umgebung.

Nach Rücksprache mit der Bauverwaltung und dem Landratsamt hat der Bauherr den Bauantrag zurückgezogen, da eine Umplanung erfolgen soll. Der Vorentwurf zeigt zwei Varianten (durchgängige Gaube und optisch getrennte Gaube), die als formlose Voranfrage in der Bauausschusssitzung behandelt werden sollen.

Aus Sicht der Verwaltung wären beide Varianten vorstellbar. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die geänderte Planung (beide Varianten) in Aussicht gestellt.

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3.2. BA Nr. 015/2024 u. 016/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         15.02.2024

Baubuch-Nr.: 015/2024, 016/2024

Bauvorhaben:        Errichtung von 2 Doppelhaushälften (DHH 2 mit Carport)
Bauort:        Flurstraße 14
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        531/13
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nr. 45 Nördlich der Freystädter Straße“. Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes werden eingehalten, dies hat der Bauherr schriftlich bestätigt. Es werden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Von der bestehenden Veränderungssperre ist eine Ausnahme zu erteilen.


Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Ausnahme von der Veränderungssperre wird ebenfalls erteilt.

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3.3. BA Nr. 017/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Eingang:         28.02.2024

Baubuch-Nr.: 017/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Ärztehauses
Bauort:        Heidecker Straße 50
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        169/0
Gemarkung:        Hofstetten
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
   Nr. 8 „Gewerbegebiet Kränzleinsberg“
        
Gebietsart nach BauNVO
Gewerbegebiet
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB

 ja          nein                                X ja          nein

                                       - Überbau der südöstlichen Baugrenze

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Auf dem Grundstück soll ein Ärztehaus errichtet werden. Aktuell sind eine Praxis für Allgemeinmedizin im Erdgeschoss sowie eine Zahnarztpraxis im Obergeschoss geplant. Laut Bebauungsplan hat die Bebauung mit einem Abstand von mind. 20 Metern zur Staatsstraße zu erfolgen. Nach Abklärung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg ist hier aber ein verringerter Abstand von 15 Metern möglich.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der beantragten Befreiung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.

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4. Beratung über eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage in Weinsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Ein Projektant plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Weisfeld an der Gemeindegrenze zu Thalmässing.

Der aktuelle Flächenumgriff der angefragten Flächen beträgt insgesamt ca. 15 ha. Rund 8 ha befinden sich auf Gemeindegebiet Hilpoltstein.
Die Anlage erstreckt sich auf die Flurnummern 408 und 412 der Gemarkung Weinsfeld sowie auf Flurnummer 254 der Gemarkung Offenbau.

Die Anlage befindet sich auf Hilpoltsteiner Gemeindegrund fast vollständig innerhalb des privilegierten 200 Meter Korridors und könnte auch ohne ein Bauleitplanverfahren zu Baurecht kommen.

In der Sitzung soll dennoch über die Anfrage diskutiert und beraten werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss spricht sich positiv für die Errichtung der Anlage aus. 

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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO für das Stadtbad Hilpoltstein zur Vergabe Umstellung auf Chlorgastechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Anlage zur Chlorierung des Beckenwassers im Stadtbad ist veraltet und teilweise nicht mehr funktionsfähig und muss deswegen ersetzt werden.
Den Auftrag für die Umstellung auf Chlorgastechnik über 91.255,51 € brutto erhielt die Fa. Wilhelm Dosiertechnik GmbH aus Burgau aufgrund der Wirtschaftlichkeit. Es wurden nur zwei Angebote eingeholt, da kaum Firmen hierfür spezialisiert sind. Im Haushalt sind dafür 63.000,00 € eingestellt.

Der Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen, da diese Maßnahme unbedingt für den Betrieb in der nächsten Badesaison erforderlich ist und bis zum Start der Saison umgesetzt sein muss.

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2024 ö 6
Datenstand vom 11.03.2024 15:16 Uhr