Datum: 15.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:39 Uhr bis 18:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 058/2024
4 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zur Lieferung von Spielgeräten der Lose 1 bis 6, im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen
5 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö 3
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3.1. BA Nr. 058/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         19.06.2024

Baubuch-Nr.: 058/2024

Bauvorhaben:        Errichtung einer Lager - und Produktionshalle mit Verwaltung
Bauort:        Edisonstraße 4
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        154/1
Gemarkung:        Hofstetten
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Gewerbegebiet Am Kränzleinsberg Nr. 8-3
Gebietsart nach BauNVO
Gewerbegebiet

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
 ja        X nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Überschreitung der max. Wandhöhe auf einer Breite von 6 Metern
                                               - Überschreitung der nördlichen Baugrenze/ Baumfallschutzabstand
                                                                 durch Fluchttreppe

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                        X Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Laut Betriebsbeschreibung ist an diesem Standort künftig die Entwicklung und Fertigung von Pumpen vorgesehen. Es wird mit insgesamt ca. 80 Mitarbeitern geplant.
Das außenliegende Fluchttreppenhaus als zweiter baulicher Rettungsweg überschreitet in der nordöstlichen Ecke des Grundstückes die Baugrenze um 2,01-2,24m auf einer Länge von 4,40m. 
Der Befreiung zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Der Überschreitung der Baumfallgrenze kann vorbehaltlich der positiven Beurteilung durch die zuständige Fachstelle zugestimmt werden. 

Die maximale Wandhöhe/ Attikahöhe wird im Bereich des hinteren Brandabstandes zwischen den Gebäuden an der Halle auf einer Länge von 6,04m um 0,44m überschritten.
Die Befreiung zur Überschreitung der max. Wandhöhe durch die Attika in einem Abschnitt von ca. 6 Metern ist aufgrund der Weiterführung der Brandwand mindestens 50cm über die Dachhaut notwendig. Dieser Bereich ist von der Straße aus nicht einsehbar. Einer Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Laut Stellplatznachweis werden ausreichend Stellplätze vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO zur Lieferung von Spielgeräten der Lose 1 bis 6, im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte in Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Die Ausschreibung Lieferung von Spielgeräten wurde in sechs Lose gegliedert: Los 1 Zentrale Spielanlage Kindergarten, Los 2 Spielhäuser, Los 3 Sonstige Spielgeräte, Los 4 Schaukeln, Los 5 Sandbaustelle und Los 6 Ausstattung Krippe.

Die Aufträge wurden jeweils von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen, da der Baufortschritt die Lieferung der Geräte ab Mitte August erforderlich macht. Sie wurden an zwei Firmen vergeben.

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.07.2024 ö 5
Datenstand vom 17.01.2025 10:12 Uhr