Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:23 Uhr bis 17:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
|
ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Nr. 072/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 26.07.2024
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Baubuch-Nr.: 072/2024
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Bauvorhaben: Errichtung von 2 freistehenden, unbeleuchteten Plakatanschlagtafeln
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 395/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
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Das Baugrundstück wurde in den letzten Jahren als Teil des innerstädtischen Grünzuges bei der Beantragung von Bauvorhaben als Außenbereich im Innenbereich angesehen und Bauvorhaben deshalb auch immer abgelehnt. Es ist laut Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, eine Bebauung würde somit öffentliche Belange beeinträchtigen. Es ist zu befürchten, dass die Genehmigung der Werbeanlagen künftig weitere Bauanträge nach sich ziehen könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Grundstück auch weiterhin von jeglicher Bebauung freigehalten werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
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3.2. BA Nr. 080/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschliessend
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3.2 |
Sachverhalt
Eingang: 06.08.2024
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Baubuch-Nr.: 080/2024
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Bauvorhaben: Neubau eines 3-Familienhauses
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Bauort: Am Stadtweiher 14
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 273/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung- Stellplatznachweis/ -berechnung fehlt
- Lageplan mit Standort des Vorhabens fehlt
- GRZ/GFZ-Berechnung fehlt
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt, ist zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaute Grundstücksfläche einfügt.
Leider ist der eingereichte Bauantrag unvollständig. Anhand der Ansicht ist aber ersichtlich, dass ein Baukörper mit 3 Regelgeschossen entstehen soll. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit max. 2 Regelgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorhanden. Auch schon von der Wandhöhe her, fügt sich das geplante Gebäude nicht ein. Der Bestand in der Umgebung liegt deutlich niedriger.
Für die Errichtung der geforderten Stellplätze wäre ein Rückbau der Pflanzscheibe vor dem Grundstück notwendig. Die Stellplatzsituation kann insgesamt aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht beurteilt werden.
Da sich das Gebäude nicht nach § 34 einfügt, wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Nachtrag: 12.09.2024
Der Bauantrag wird vom Bauherrn zurückgezogen und muss somit nicht behandelt werden.
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3.3. BA Nr. 081/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschliessend
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3.3 |
Sachverhalt
Eingang: 17.07.2024
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Baubuch-Nr.: 081/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Futter, Hackschnitzel, Brennholz
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Bauort: Minettenheim 35
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 156/0
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Gemarkung: Mörlach
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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Xdas Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage X sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
Flächenversickerung
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Mittlerweile liegt die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Forsten vor. Aus dieser geht hervor, dass dem Antragsteller für dieses Vorhaben keine Privilegierung zugesprochen werden kann. Aus der Betriebsbeschreibung wird abgeleitet, dass das zu lagernde Futter nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers, sondern dem des Sohnes dient.
Nach Durchführung eines Bauherrnwechsels wäre voraussichtlich die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt.
Es wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen. Nach dem Wechsel des Bauherrn wird die Gemeinde erneut beteiligt. Dann kann auch das Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
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3.4. BA Nr. 082/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
|
ö
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beschliessend
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3.4 |
Sachverhalt
Eingang: 26.07.2024
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Baubuch-Nr.: 082/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer Pultdachhalle
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Bauort: Jahrsdorf D
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 260/0
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Gemarkung: Jahrsdorf
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben im Außenbereich. Dieses war im Jahr 2012 bereits als Antrag auf Vorbescheid im Bauausschuss behandelt und vom Landratsamt Roth positiv verbeschieden worden. Die Genehmigung des Vorbescheides hat mittlerweile ihre Gültigkeit verloren, somit ist neu über den Antrag zu entscheiden. Da sich die Ausgangssituation mittlerweile verändert hat, erfolgt eine erneute Behandlung im Bauausschuss. Das Baugrundstück grenzt an die Fläche Fl.Nr. 259, welche für eine spätere Erweiterung des Baugebiets Jahrsdorf Nr. 2 vorgemerkt ist. Die Nähe des Vorhabens zum im Baugebiet entstehenden Allgemeinen Wohngebiet könnte in der Zukunft zu immissionsschutzrechtlichen Problemen führen. Zudem widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (landschaftsprägende Grünfläche).
Ein Wohnbauvorhaben auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist aktuell in Bearbeitung und wird aller Voraussicht nach von der Baugenehmigungsbehörde abgelehnt werden, da es eine räumliche Ausdehnung in den Außenbereich darstellt und nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Die Ortsabrundung wird an den Vorhaben D 10/ D 11 festgemacht. Auch für dieses Vorhaben gab es einen positiven Vorbescheid, welcher inzwischen nicht mehr gültig ist.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.5. BA Nr. 084/2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
|
ö
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beschliessend
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3.5 |
Sachverhalt
Eingang: 08.08.2024
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Baubuch-Nr.: 084/2024
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Bauvorhaben: Neubau eines Geräteschuppens
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Bauort: Mörlach F 6 und F 8
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 66 und 66/2
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Öffentliche Belange sprechen nicht gegen das Bauvorhaben, die Erschließung ist gesichert. Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um eine Nebenanlage, welche auf den Bauparzellen in der Umgebung ebenfalls vorhanden sind.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.09.2024
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Stadtrat Waldmüller fragte nach, ob es bereits weitere Erkenntnisse gäbe, betreffend der Bebauung auf dem Kegler Areal. BG Mahl teilte mit, dass noch keine neuen Ergebnisse vorliegen und sich die Abwägung beim Bauleitplanverfahren noch bis ca. Mitte Oktober verschieben werde.
Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr