Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:23 Uhr bis 17:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
3 Bauanträge
3.1 BA Nr. 072/2024
3.2 BA Nr. 080/2024
3.3 BA Nr. 081/2024
3.4 BA Nr. 082/2024
3.5 BA Nr. 084/2024
4 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö 3
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3.1. BA Nr. 072/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         26.07.2024

Baubuch-Nr.: 072/2024

Bauvorhaben:        Errichtung von 2 freistehenden, unbeleuchteten Plakatanschlagtafeln
Bauort:        Altstadtring 
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                       X nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        395/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Das Baugrundstück wurde in den letzten Jahren als Teil des innerstädtischen Grünzuges bei der Beantragung von Bauvorhaben als Außenbereich im Innenbereich angesehen und Bauvorhaben deshalb auch immer abgelehnt. Es ist laut Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen, eine Bebauung würde somit öffentliche Belange beeinträchtigen. Es ist zu befürchten, dass die Genehmigung der Werbeanlagen künftig weitere Bauanträge nach sich ziehen könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Grundstück auch weiterhin von jeglicher Bebauung freigehalten werden.



Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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3.2. BA Nr. 080/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Eingang:         06.08.2024

Baubuch-Nr.: 080/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines 3-Familienhauses
Bauort:        Am Stadtweiher 14
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        273/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
- Stellplatznachweis/ -berechnung fehlt
- Lageplan mit Standort des Vorhabens fehlt
- GRZ/GFZ-Berechnung fehlt
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         ja        X nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt, ist zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaute Grundstücksfläche einfügt.
Leider ist der eingereichte Bauantrag unvollständig. Anhand der Ansicht ist aber ersichtlich, dass ein Baukörper mit 3 Regelgeschossen entstehen soll. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit max. 2 Regelgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorhanden. Auch schon von der Wandhöhe her, fügt sich das geplante Gebäude nicht ein. Der Bestand in der Umgebung liegt deutlich niedriger. 

Für die Errichtung der geforderten Stellplätze wäre ein Rückbau der Pflanzscheibe vor dem Grundstück notwendig. Die Stellplatzsituation kann insgesamt aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht beurteilt werden.

Da sich das Gebäude nicht nach § 34 einfügt, wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Nachtrag: 12.09.2024
Der Bauantrag wird vom Bauherrn zurückgezogen und muss somit nicht behandelt werden.

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3.3. BA Nr. 081/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Eingang:         17.07.2024

Baubuch-Nr.: 081/2024

Bauvorhaben:        Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Futter, Hackschnitzel, Brennholz
Bauort:        Minettenheim 35
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                       X nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        156/0
Gemarkung:        Mörlach
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Xdas Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage        X sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
                               Flächenversickerung
Mittlerweile liegt die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Forsten vor. Aus dieser geht hervor, dass dem Antragsteller für dieses Vorhaben keine Privilegierung zugesprochen werden kann. Aus der Betriebsbeschreibung wird abgeleitet, dass  das zu lagernde Futter nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers, sondern dem des Sohnes dient.

Nach Durchführung eines Bauherrnwechsels wäre voraussichtlich die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt.

Es wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen. Nach dem Wechsel des Bauherrn wird die Gemeinde erneut beteiligt. Dann kann auch das Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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3.4. BA Nr. 082/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Eingang:         26.07.2024

Baubuch-Nr.: 082/2024

Bauvorhaben:        Neubau einer Pultdachhalle
Bauort:        Jahrsdorf D
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        260/0
Gemarkung:        Jahrsdorf
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben im Außenbereich. Dieses war im Jahr 2012 bereits als Antrag auf Vorbescheid im Bauausschuss behandelt und vom Landratsamt Roth positiv verbeschieden worden. Die Genehmigung des Vorbescheides hat mittlerweile ihre Gültigkeit verloren, somit ist neu über den Antrag zu entscheiden. Da sich die Ausgangssituation mittlerweile verändert hat, erfolgt eine erneute Behandlung im Bauausschuss. Das Baugrundstück grenzt an die Fläche Fl.Nr. 259, welche für eine spätere Erweiterung des Baugebiets Jahrsdorf Nr. 2 vorgemerkt ist. Die Nähe des Vorhabens zum im Baugebiet entstehenden Allgemeinen Wohngebiet könnte in der Zukunft zu immissionsschutzrechtlichen Problemen führen. Zudem widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (landschaftsprägende Grünfläche). 

Ein Wohnbauvorhaben auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist aktuell in Bearbeitung und wird aller Voraussicht nach von der Baugenehmigungsbehörde abgelehnt werden, da es eine räumliche Ausdehnung in den Außenbereich darstellt und nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Die Ortsabrundung wird an den Vorhaben D 10/ D 11 festgemacht. Auch für dieses Vorhaben gab es einen positiven Vorbescheid, welcher inzwischen nicht mehr gültig ist.



Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.5. BA Nr. 084/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Eingang:         08.08.2024

Baubuch-Nr.: 084/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Geräteschuppens
Bauort:        Mörlach F 6 und F 8
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        66 und 66/2
Gemarkung:        Mörlach
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Öffentliche Belange sprechen nicht gegen das Bauvorhaben, die Erschließung ist gesichert. Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um eine Nebenanlage, welche auf den Bauparzellen in der Umgebung ebenfalls vorhanden sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.09.2024 ö 4

Sachverhalt

Stadtrat Waldmüller fragte nach, ob es bereits weitere Erkenntnisse gäbe, betreffend der Bebauung auf dem Kegler Areal. BG Mahl teilte mit, dass noch keine neuen Ergebnisse vorliegen und sich die Abwägung beim Bauleitplanverfahren noch bis ca. Mitte Oktober verschieben werde.

Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr