Datum: 14.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
1.1 BVA 098/2024
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV Nr. 096/2024
2.2 AV Nr. 097/2024
3 Bauanträge
4 Kläranlage Hilpoltstein - Betriebsgebäude Vorstellung von zwei Varianten
5 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö 1
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1.1. BVA 098/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Eingang:         24.09.2024

Baubuch-Nr.: 098/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Bauort:        Waldweg 2
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        532/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                X formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?        0 ja        X nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen                        X ja        0 nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)                0 ja        X nein(erst beim Bauantrag notwendig)

Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB)                                                X ja        0 nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt                0 ja        X nein

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen sowie die Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die Ausnahme von der Veränderungssperre
wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö 2
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2.1. AV Nr. 096/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         05.09.2024

Baubuch-Nr.: 096/2024

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort:        Heindlhof 3
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        276/0
Gemarkung:        Mindorf
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

X ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

 das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
       X Kleinkläranlage                            sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Abklärung, ob eine Privilegierung als Betriebsleiterwohnhaus vorliegt, steht noch aus. 
Auch sind immissionsschutzrechtliche Belange bzgl. der angrenzenden Landwirtschaft zu klären.

Die anfallenden Erschließungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. AV Nr. 097/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Eingang:         12.09.2024

Baubuch-Nr.: 097/2024

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen
Bauort:        Brandenburger Straße 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        767/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Nr. 4 „Marquardsholzer Höhe“
Gebietsart nach BauNVO
WA

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
X ja         nein

Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB                Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
 ja          nein                                X ja          nein
                                             - Errichtung eines 2. Vollgeschosses (BPlan. 1 VG)
                                               - Dachneigung Hauptgebäude 20 ° (BPlan 30°-38°)
                                               - Gebäudehöhe Garage 3,26 (BPlan max. 2,75 m)
                                               - Garage mit Satteldach (lt. BPlan Pultdach)
                                               - Firstrichtung Hauptgebäude Ost-West (lt. BPlan                                                                   Nord-Süd-Ausrichtung)
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Vorhaben wurde im Vorfeld bereits ausführlich mit der Bauverwaltung und auch dem Bauamt des Landratsamtes erörtert. Ein Großteil der Befreiungen wären grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Befreiung für die Errichtung eines 2. Vollgeschosses jedoch berührt die Grundzüge des Bebauungsplanes und ist somit nicht möglich. Das Vorhaben wäre so, wie beantragt, nur bei Änderung des Bebauungsplanes zu realisieren. Eine Änderung ist zwar grundsätzlich für die Zukunft angedacht, jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann und wie die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden.

Es wird empfohlen, die Befreiung für die Errichtung des 2. Vollgeschosses nicht zu erteilen. Die restlichen Befreiungen können erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt.

Folgende Befreiungen werden erteilt:
- abweichende Dachneigung Hauptgebäude
- Gebäudehöhe Garage
- Dachform/ Dachneigung Garage
- Firstrichtung Hauptgebäude

Die beantragte Befreiung zur Errichtung eines 2. Vollgeschosses wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö 3
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4. Kläranlage Hilpoltstein - Betriebsgebäude Vorstellung von zwei Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das bestehende Betriebsgebäude ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den Anforderungen für den Betrieb und die Belegschaft. Grundsätzlich gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten.
  • Umbau und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes
  • Neubau eines Betriebsgebäudes in zentraler Lage
Die beiden Varianten werden als Konzept vorgestellt und jeweils die Vor- und Nachteile aufgezeigt.

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö 5

Sachverhalt

Gesetzesänderung StVO und Tempo 30 Zonen

Stadtrat Erbe erkundigte sich, ob die Gesetzesänderung der StVO zur Einrichtung von Tempo 30 Zonen auch für Bereiche in Hilpoltstein interessant wäre.

Bürgermeister Mahl erläuterte, dass eine Umsetzung dennoch nicht ganz so einfach erfolgen könne und bestimmte Voraussetzungen mit berücksichtigt werden sollten.
Zu der Gesetzesänderung fehlt derzeit die entsprechende Verwaltungsvorschrift. Diese sei voraussichtlich im Jahr 2025 zu erwarten, so Bürgermeister Mahl.


Umbaumaßnahmen Jahnstraße

Stadträtin Hofbeck fragte nach, ob die Jahnstraße schon wieder vollständig asphaltiert wurde.

Bernhard Kößler erläuterte die Details und wies darauf hin, dass es sich bei der Asphaltschickt nur um ein Provisorium über die Wintermonate handle. Die Straßenbauarbeiten werden kommendes Jahr ausgeschrieben und durchgeführt.

Datenstand vom 17.01.2025 10:14 Uhr