Datum: 09.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:23 Uhr bis 18:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV 109-2024
3 Bauanträge
3.1 BA 100-2024
4 Widmungen
4.1 Widmung einer Straße in Jahrsdorf (Flur-Nr. 92/7 Gmkg. Jahrsdorf)
4.2 Widmung einer Straße in Solar (Flur-Nrn. 15/1 15/10 Gmkg. Solar)
4.3 Widmung einer Teilfläche in Solar (Flur-Nr. 23 Tfl. Gmkg. Solar)
5 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO für das Stadtbad Hilpoltstein Nachtrag zur Umstellung der Chlorgastechnik
6 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö 1
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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö 2
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2.1. AV 109-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Eingang:         31.10.2024

Baubuch-Nr.: 109/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses
Bauort:        Mindorf
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        45/0
Gemarkung:        Mindorf
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Erschließung aktuell nicht gesichert, kann aber auf eigene Kosten hergestellt werden.
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Erschließung aktuell nicht gesichert, kann aber auf eigenen Kosten hergestellt werden.

Die Fläche befindet sich im Außenbereich. Die Eltern der Bauherren (Vorderliegergrundstück) führen laut Angabe des Antragstellers noch eine Landwirtschaft, die Bauherren selbst dürften allerdings nicht privilegiert sein. Die Bebauung liegt in zweiter Reihe. Ob die angrenzende Landwirtschaft einen Hinderungsgrund darstellt, müsste durch die zuständige Stelle für Immissionsschutz geprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass das beantragte Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die anfallenden Erschließungskosten sind vom Bauwerber zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö 3
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3.1. BA 100-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         19.11.2024

Baubuch-Nr.: 110/2024

Bauvorhaben:        Neubau eines Bürogebäude
Bauort:        Straß (Außenbereich)
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        732
Gemarkung:        Patersholz
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Abgrabungen ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung        X nicht erforderlich
Löschwasserversorgung muss sichergestellt sein
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich
Regenwasser wird über Schotterpackung versickert
Das geplante Bürogebäude dient dem Betrieb der Bauschuttdeponie. Ein Wasser- und Kanalanschluss ist nicht notwendig. Eine ausreichende Löschwasserversorgung muss sichergestellt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Widmungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Im Folgenden sind die genannten Flur-Nummern 92/7 Gemarkung Jahrsdorf, 15/1, 15/10 und 23 Tfl. Gemarkung Solar zu widmen.

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4.1. Widmung einer Straße in Jahrsdorf (Flur-Nr. 92/7 Gmkg. Jahrsdorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße ist gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu einer Ortsstraße zu widmen:

Jahrsdorf:

Bezeichnung:                        Jahrsdorf M
Flur-Nr.:                        92/7 der Gemarkung Jahrsdorf
Anfangspunkt:                        Straße Jahrsdorf C, Flur-Nr. 85/1
Endpunkt:                        Wendehammer zu Flur-Nr. 258 der Gemarkung Jahrsdorf
Länge:                                135 m
Widmungsbeschränkung:        ---
Straßenbaulastträger:                Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Die Flur-Nr. 92/7 der Gemarkung Jahrsdorf wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu einer Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Widmung einer Straße in Solar (Flur-Nrn. 15/1 15/10 Gmkg. Solar)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße ist gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen:

Solar:

Bezeichnung:                        Solar A
Flur-Nrn.:                        15/1 und 15/10 der Gemarkung Solar
Anfangspunkt:                        Staatsstraße Solar A
Endpunkt:                        Ende Nebenstraße zu Flur-Nr. 15 der Gemarkung Solar
Länge:                                72 m
Widmungsbeschränkung:        ---
Straßenbaulastträger:                Stadt Hilpoltstein
Grund:                                Bisher Privatweg, jetzt Übergang in Eigentum der Stadt

Beschluss

Die Flur-Nrn. 15/1 und 15/10 der Gemarkung Solar werden gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) zu einer Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Widmung einer Teilfläche in Solar (Flur-Nr. 23 Tfl. Gmkg. Solar)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße ist gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen:

Solar:

Bezeichnung:                        Entlang der Staatsstraße Solar A
Flur-Nr.:                        23 Tfl. der Gemarkung Solar
Anfangspunkt:                        Ende Flur-Nr. 20 der Gemarkung Solar
Endpunkt:                        Auf Höhe vom EFH Solar A 7
Länge:                                30 m
Widmungsbeschränkung:        Anliegerverkehr (Benutzungszweck)
Straßenbaulastträger:                Stadt Hilpoltstein
Grund:                                Gesicherte Erschließung der Grundstücke Flur-Nrn. 19/1, 19/2, 19/3, 21




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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 (3) GO für das Stadtbad Hilpoltstein Nachtrag zur Umstellung der Chlorgastechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Anlage zur Chlorierung des Beckenwassers im Stadtbad ist veraltet und teilweise nicht mehr funktionsfähig und muss deswegen ersetzt werden.

Im Zuge der Baumaßnahmen wurde eine weitere Dosieranlage für das Erlebnisbecken vorgesehen. Die bestehende Dosierung wurde bisher manuell gesteuert und soll nun in die neue Steuerung integriert werden. Vor der Baumaßnahme wurde aus Kostengründen beschlossen, diese später zu erneuern, im Zuge der Umbauarbeiten wurde die Firma Wilhelm um ein Angebot für die zusätzliche Technik gebeten, das Angebot ist wirtschaftlich und soll nun umgesetzt werden.

Der Auftrag wurde von Bürgermeister Mahl im Rahmen einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO übertragen, da diese Maßnahme unbedingt für den Betrieb in der nächsten Badesaison erforderlich ist und bis zum Start der Saison umgesetzt sein muss.

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Ortssprecher Kössler berichtete, dass am Ortsrand Richtung Sportheim Zell auf einer städtischen Fläche 3 Bäume von Zeller Bürgern gepflanzt wurden und fragte nach, ob die Stadt Hilpoltstein hier eine finanzielle Unterstützung beisteuern würde.

BG Mahl stellte die Frage wer, denn die Pflege der Bäume übernimmt. Und Ortssprecher Kössler antwortete, dass der Obst- und Gartenbauverein sich um die Bäume kümmert.
BG Mahl wird den Antrag prüfen.

Datenstand vom 17.01.2025 09:58 Uhr