Datum: 18.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Anbindung des "Gewerbegebiets Erweiterung Kränzleinsberg 8-III"
6 Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Bereich entlang des Altstadtringes
7 Ortsumfahrung Meckenhausen-Sindersdorf
7.1 Abschluss einer Vereinbarung über die Straßenbaulast an der Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen
7.2 Vergabe von Ingenieurleistungen - Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen - St 2238
7.3 Vergabe von Ingenieurleistungen - Faunistische Kartierung und saP - Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen - St 2238
8 Bauleitplanung
8.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 "Freiflächenphotovoltaikanlage Lay" - Städtebaulicher Vertrag
8.2 Bebauungsplan Nr. 26 "Freiflächenphotovoltaikanlage Lay" - Behandllung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
8.3 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der Stellungnahmen und Feststellung
8.4 Bebauungsplan Meckenhausen 4 "Erweiterung des Baugebietes Meckenhausen 2" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
8.5 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Entwurfsplanung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
8.6 Satzungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee"
9 Mittelschule Hilpoltstein - Erweiterung des Schulverbundes
10 Jahresrechnung 2014
10.1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2014
10.2 Feststellung des Jahresergebnisses 2014
10.3 Feststellung des Jahresergebnisses 2014 - Siechenhausstiftung -
10.4 Feststellung des Jahresergebnisses 2014 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
10.5 Beschluss über die Entlastung für das Jahr 2014
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
11.1 Installation einer E-Tankstelle in der Badstraße

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 4

Sachverhalt

Es lagen keine Tagesordnungspunkte aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.216 zur Bekanntgabe vor.

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5. Anbindung des "Gewerbegebiets Erweiterung Kränzleinsberg 8-III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die große Erweiterung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III soll über eine direkte Zufahrt zur Staatsstraße 2225 angebunden werden. Noch nicht abschließend festgelegt wurde, ob neben der Erweiterung des Gewerbegebiets auch das Gewerbegebiet um den Boschring oder die Hofstettener Hauptstraße an diese Zufahrt angeschlossen werden sollen.

In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand informiert.

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6. Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Bereich entlang des Altstadtringes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Überarbeitung der Lichtsignalanlagen wurden in den vergangenen Wochen im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Nürnberg Knotenpunktzählungen durchgeführt. Aufgrund möglicher Veränderungen im Bereich Altstadtring /Industriestraße (Planungen Verbrauchermärkte, möglicher Kreisverkehr usw.) sollte über die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes nachgedacht werden.
Mögliche Fachbüros, die mit der Erarbeitung beauftragt werden könnten, sollen vorgeschlagen werden. Daneben wird vorgeschlagen, dieses Thema unter Einbeziehung der interessierten Bevölkerung im Rahmen eines „Runden Tisches“ zu diskutieren.

In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand berichtet. Die Auftragsvergabe an ein Fachplanungsbüro wird für die Sitzung am 03.03.2016 angestrebt.

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7. Ortsumfahrung Meckenhausen-Sindersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö vorberatend 7
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7.1. Abschluss einer Vereinbarung über die Straßenbaulast an der Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Zur weiteren Umsetzung der Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen muss zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Freistaat Bayern eine Sonderbaulastvereinbarung geschlossen werden. Der Vertragsentwurf wurde bereits in der Sitzung am 28.01.2016 als Diskussionsvorlage vorgestellt.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein schließt mit dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg, Straßenbauverwaltung – eine Vereinbarung über die Straßenbaulast an der Umfahrung Sindersdorf und Meckenhausen als Teilstrecke der Staatsstraße 2238 gemäß dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe von Ingenieurleistungen - Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen - St 2238

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, eine Ortsumfahrung für die Orte Sindersdorf und Meckenhausen im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Bereits im seiner Sitzung vom 12.07.2012 hat der Stadtrat beschlossen, dem Ingenieurbüro Klos den Auftrag zur Erstellung einer Voruntersuchung (Machbarkeitsstudie) für die Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen als Teilstrecke der Staatsstraße 2238 zu erteilen.

Nachdem nun im Rahmen einer Sonderbaulastvereinbarung die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung und den Neubau der Ortsumfahrung gem. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG auf die Stadt übertragen wird, ist es nun notwendig als ersten Schritt die Ingenieurleistungen für die Findung einer endgültigen Planungstrasse an ein geeignetes Fachbüro für qualifizierte Verkehrsplanung und Landschaftsbau zu erteilen.

Folgende Ingenieurleistungen sind vorerst erforderlich:

Untersuchung und Gegenüberstellung möglicher Umfahrungstrassen im Hinblick auf Landschafts- und Naturschutz, Immissionsschutz, Verkehrsführung, Ingenieurbauwerke, bautechnischer Probleme, Wirtschaftlichkeit, Grunderwerb und der Gleichen.

Es wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Klos aus Spalt mit den notwendigen Voruntersuchungen (Planungsstufe Vorplanung) zur Findung einer realisierbaren Trassenführung zu beauftragen.
Bereits erbrachte Leistungen im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung werden anteilig angerechnet.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein beauftragt das Ingenieurbüro Klos aus Spalt mit den Voruntersuchungen zur Findung einer endgültigen Trasse für eine Umfahrung Sindersdorf und Meckenhausen. Der Auftrag beinhaltet auch die hierfür erforderlichen verkehrsplanerischen und vermessungstechnischen Ingenieurleistungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. Vergabe von Ingenieurleistungen - Faunistische Kartierung und saP - Ortsumfahrung Sindersdorf und Meckenhausen - St 2238

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Im Bürgerentscheid vom 15.11.2015 wurde mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Hilpoltstein ein Genehmigungs- und Förderverfahren beginnt, mit dem Ziel, eine Ortsumfahrung für die Orte Sindersdorf und Meckenhausen im Rahmen eines Sonderbaulastverfahrens zu bauen.

Nachdem nun im Rahmen einer Sonderbaulastvereinbarung die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung und den Neubau der Ortsumfahrung gem. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG auf die Stadt übertragen hat, ist es nun notwendig die Ingenieurleistungen für die faunistische Kartierung auf ca. 320 ha sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) an ein geeignetes Fachbüro zu erteilen.

Da das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie entsprechende Voruntersuchungen durchgeführt hat, ist es naheliegend und sinnvoll das gleiche Büro auch mit der Kartierung und der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu beauftragen. Bereits erbrachte Leistungen im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung werden anteilig angerechnet.

Die Durchführung der Erhebung soll in der anstehenden Vegetationsperiode ab Ende Februar/ März 2016 erfolgen.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein beauftragt das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner aus Roth mit der Durchführung einer faunistischen Kartierung und der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für eine Umfahrung Sindersdorf und Meckenhausen gemäß Honorarangebot vom 19.01.2016 mit 8.918,10 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 8
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8.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 "Freiflächenphotovoltaikanlage Lay" - Städtebaulicher Vertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Bei dem Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächenphotovoltaikanlage Lay“ handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Da das Vorliegen eines Städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB Voraussetzung für den Erlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, sollte er spätestens bis zum Satzungsbeschluss (§10 Abs. 1 BauGB) vorliegen. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. Bebauungsplan Nr. 26 "Freiflächenphotovoltaikanlage Lay" - Behandllung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Mit Stadtratsbeschluss vom 25.06.2015 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächenphotovoltaikanlage Lay“ beschlossen. Am 17.09.2015 hat der Stadtrat den Vorentwurf gebilligt.
Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.10. bis 30.10.2015 eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 26.11.2015 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Weiterhin wurde die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.12.2015 bis 22.01.2016.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden berücksichtigt und in der Sitzung erläutert.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächenphotovoltaikanlage Lay“ als Satzung beschlossen werden.

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 BauGB), erfolgt die erforderliche  Änderung im Rahmen der 10. Änderung des FNP im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 26 „Freiflächengestaltungsanlage Lay“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Am 25.06.2015 hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der dazugehörige Planentwurf wurde in der Sitzung am 17.09.2015 vorgestellt und gebilligt.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 05.10. bis 30.10.2015. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 26.11.2015 zur Kenntnis genommen und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Weiterhin wurde die entsprechende Entwurfsplanung für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung gebilligt.
Diese fand in der Zeit vom 16.12.2015 bis 22.01.2016 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise werden berücksichtigt und in der Sitzung erläutert.
Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung festgestellt werden und gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das LRA Roth gesendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das LRA Roth zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.4. Bebauungsplan Meckenhausen 4 "Erweiterung des Baugebietes Meckenhausen 2" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.4

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Baugebietes 2 wurde in der Sitzung am 23.07.2015 gefasst. In der Sitzung am 12.11.2015 wurde die Entwurfsplanung vorgestellt und gebilligt.
Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung  vom 16.12.2015 bis 22.01.2016 eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden in der Sitzung am 18.02.2016 erläutert und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vorgestellt.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) bezüglich der bisher nicht dargestellten Wohnbaufläche erfolgt zeitgleich in der 11. Änderung des FNP (§ 8 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur  Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung mit dazugehöriger Satzung wird für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Entwurfsplanung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.5

Sachverhalt

Am 12.11.2015 hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die entsprechende  Entwurfsplanung gebilligt.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.12.2015 bis 22.01.2016.
Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung am 18.02.2016 erläutert und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete  Entwurfsplanung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird vorgestellt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur  Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung mit dazugehöriger Satzung wird für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.6. Satzungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 8.6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 01.10.2015 in öffentlicher Sitzung die 11. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 26.11.2015 hat der Stadtrat die zwischenzeitlich erarbeitete Entwurfsplanung für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die Unterlagen haben in der Zeit vom 16.12.2015 bis 22.01.2016 öffentlich ausgelegen. Ebenso wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.
Während der Auslegung und der Anhörung sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Neufassung der geplanten Änderung bedingen würden.
Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“ kann somit als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 11. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein
Nr. 12 „Über dem Rothsee“ gem. § 10 BauGB Abs. 1 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Mittelschule Hilpoltstein - Erweiterung des Schulverbundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 9

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein hat zusammen mit der Stadt Heideck und dem Markt Thalmässing mit den Hauptschulen ab dem Schuljahr 2010/2011 einen Mittelschulverbund gegründet.

Der Mittelschulverbund Allersberg/Wendelstein soll nach dem Willen der dortigen Beteiligten aufgelöst werden. Mit dem Markt Allersberg und den bisherigen Verbundpartnern laufen seit längerem Gespräche und Verhandlungen, den Markt Allersberg mit seiner Mittelschule in den bestehenden Mittelschulverbund aufzunehmen. Das Staatl. Schulamt und die betroffenen Schulen sind in die Gespräche ebenfalls eingebunden. Der um Allersberg erweiterte Mittelschulverbund soll bereits zum Schuljahr 2016/17 aktiv sein.

Beschluss

Der Mittelschulverbund Hilpoltstein, Heideck, Thalmässing soll um die Mittelschule Allersberg erweitert werden. Organisatorische und finanzielle Einzelheiten werden in einem öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag der dem Schulverbund angehörenden Gemeinden geregelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für den neuen Schulverbund einen neuen Schulsprengel entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 10
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10.1. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö vorberatend 10.1

Sachverhalt

Stadtrat Benny Beringer, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtet über die Rechnungsprüfung 2014.

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10.2. Feststellung des Jahresergebnisses 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 10.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2014 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.3. Feststellung des Jahresergebnisses 2014 - Siechenhausstiftung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 10.3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2014 der Siechenhausstiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen
HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2014 der Siechenhausstiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.4. Feststellung des Jahresergebnisses 2014 - Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 10.4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2014 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurde ebenfalls durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Jahresrechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des jeweiligen HH-Jahres einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.

Beschluss

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2014 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wie vorgelegt festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.5. Beschluss über die Entlastung für das Jahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö beschliessend 10.5

Sachverhalt

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Hilpoltstein, der Siechenhausstiftung und der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und durch den Stadtrat festgestellt, sodass nun für das Haushaltsjahr 2014 gem. Art. 52 GO die Entlastung erteilt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 11
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11.1. Installation einer E-Tankstelle in der Badstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 18.02.2016 ö 11.1

Sachverhalt

Zusätzlich zu der kürzlich beschlossenen Ladestation in der Talstraße und der bereits vorhandenen beim Spielcasino im Gewerbegebiet An der Autobahn soll in der Badstraße auf dem Parkplatz zwischen Feuerwehrhaus und Heindl-Stadl eine dritte E-Tankstelle eingerichtet werden.

Die Örtlichkeit der Ladesäule sollte so gewählt werden, dass der Ladende sich für die Ladedauer aktiv beschäftigen kann, z.B. Einkaufen, Museum, Café usw. Der Standort liegt nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt und wird von der N-Ergie und der Verwaltung für sinnvoll erachtet.

Die Ladesäule hat 2 Abgänge des sog. Typ 2 Stecker mit je 22 kW max. Ladeleistung. Für die Ladedauer ist die Aufnahmeleistung des jeweils angeschlossenen PKWs ausschlaggebend.
Der Typ 2 Stecker ist seit Mitte 2015 als mindestens eines der Ladesysteme aller E-PKW genormt.
Die Ladesäule muss über einen Hauptkabelanschluss angeschlossen werden. Ein Standard Hausanschluss ist nicht ausreichend.

Für die Stadt fallen nur die Errichtungskosten in Höhe von 3.800 Euro an. Alle Folgeaufwendungen für Unterhalt, Wiederholungsprüfung, Störungsbeseitigung und Abrechnung sind für die Kommune kostenfrei.

Datenstand vom 21.04.2016 21:16 Uhr