Datum: 28.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | 1 |
2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | 2 |
3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | 3 |
4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | vorberatend | 4 |
5. Entscheidung über die Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III an die Staatsstraße 2225
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 5 |
Sachverhalt
1. Die Stadt Hilpoltstein bindet die Erweiterungen des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-II und 8-III mit einer eigenen Zufahrt an.
(Bei „Nein“ wird keine zusätzliche Anbindung gebaut.)
(Bei „Nein“ verbleiben noch Planfall 1a, 1b und 3.)
(Bei „Nein“ verbleibt der Planfall 3.)
4. Zur Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg wird ein Kreisverkehr gebaut.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 22
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15
6. Entscheidung über die Optimierung der Verkehrsführung am Altstadtring - Industriestraße
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 6 |
Sachverhalt
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 22
7. Bauleitplanung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | 7 |
7.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 7.1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
7.2. Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 7.2 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
7.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 18 "Am Falkenhorst"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 7.3 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5
8. BA Kraus
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 8 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
9. Beschluss über die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | beschliessend | 9 |
Sachverhalt
Eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung muss an Kriterien für eine möglichst realitätsnahe Abgrenzung der bevorteilten von den nicht mehr bevorteilten Flächen ausgerichtet werden und auf einer sorgfältigen Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse beruhen.
Nach der Rechtsprechung des BVG ist die Anordnung einer Tiefenbegrenzung für unbeplante Gebiete durch Satzung zulässig. Sie begründet dann, sofern es sich an der ortsüblichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen im Sinn des § 131 Abs. 1 Satz 12 BauGB sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist. Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen; er darf sich auch auf übertiefe Grundstücke erstrecken, die sich mit ihrer gesamten Fläche in „zentraler“ Innenlage befinden. Eine satzungsmäßige Tiefenbegrenzung muss zur Einhaltung des Vorteilsprinzips und zur Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes an Kriterien für eine möglichst realitätsnahe Abgrenzung der bevorteilten von den nicht mehr bevorteilten Flächen ausgerichtet werden und auf einer sorgfältigen Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse durch den Satzungsgeber beruhen. Die gewählte Tiefenbegrenzung muss die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren.
Diese Regelung bedeutet für die Verwaltung, dass für jeden einzelnen Ortsteil eine einheitliche Tiefenbegrenzung ermittelt und dokumentiert werden muss. Für den Hauptort sollte diese Ermittlung in zusammenhängenden gleichgestalteten Gebieten erfolgen.
Für die derzeit anstehenden endgültigen Abrechnungen wird diese Ermittlung einer einheitlichen Tiefenbegrenzung für einen kompletten Ortsteil bereits praktiziert.
Einzelne Beitragspflichtige haben einen Antrag auf Erhöhung des Eigenanteils der Stadt gestellt. Der derzeit gültige Eigenanteil der Stadt gilt seit 09.01.2003 und beträgt bei Anliegerstraßen 20%, bis dahin lag er bei 30%. Grund für die Änderung war die Anpassung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Alle anderen Gemeinden im Landkreis Roth, mit Ausnahme der Stadt Roth, haben für Anliegerstraßen die gleiche Regelung wie die Stadt Hilpoltstein.
10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates | 28.07.2016 | ö | 10 |