Datum: 28.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Entscheidung über die Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III an die Staatsstraße 2225
6 Entscheidung über die Optimierung der Verkehrsführung am Altstadtring - Industriestraße
7 Bauleitplanung
7.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
7.2 Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
7.3 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 18 "Am Falkenhorst"
8 BA Kraus
9 Beschluss über die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö vorberatend 4
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5. Entscheidung über die Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III an die Staatsstraße 2225

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Entscheidung steht die Art der Anbindung der Erweiterung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-III an. Die Alternativen sind die durch das Ing.-Büro Klos geplanten Varianten mit Abbiegespur oder Kreisverkehr. Daneben soll auch eine Entscheidung über die Länge der neu zu errichtenden Straße ins Gewerbegebiet gefällt werden. Hier stehen eine reine Anbindung bis zur Erweiterung des Gewerbegebiets, eine Weiterführung bis zum Boschring oder bis zur Hofstettener Straße zur Auswahl.

Auf die Vorstellung des Verkehrsgutachtens in der Sitzung am 14.07.2016 durch Frau Günther vom Büro INVER wird verwiesen. Nach dem noch vor der Sitzung geplanten Gespräch mit Vertretern des staatlichen Bauamts wird die Beschlussvorlage ergänzt.

Mögliche Entscheidungsreihenfolge:

1. Die Stadt Hilpoltstein bindet die Erweiterungen des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-II und 8-III mit einer eigenen Zufahrt an.
(Bei „Nein“ wird keine zusätzliche Anbindung gebaut.)

2. Die neue Anbindung wird bis zur Siemensstraße (Planfall 2) gebaut.
(Bei „Nein“ verbleiben noch Planfall 1a, 1b und 3.)

3. Die Stadt Hilpoltstein baut die neue Anbindung bis zur Hofstettener Hauptstraße.
(Bei „Nein“ verbleibt der Planfall 3.)

4. Zur Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg wird ein Kreisverkehr gebaut.
(Bei „Nein“ kommt es zu einer Kreuzungsanlage mit Linksabbiegerspur.)

Beschluss 1

Der Stadtrat gibt dem Antrag des AA Verkehr auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 5, solange bis ein Gesamtverkehrskonzept vorliegt, statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15

Beschluss 2

Die Stadt Hilpoltstein bindet die Erweiterungen des Gewerbegebiets Kränzleinsberg 8-II und 8-III mit einer eigenen Zufahrt an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die neue Anbindung wird bis zur Siemensstraße (Planfall 2) gebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 22

Beschluss 4

Die Stadt Hilpoltstein baut die neue Anbindung bis zur Hofstettener Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15

Beschluss 5

Zur Anbindung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg wird ein Kreisverkehr gebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15

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6. Entscheidung über die Optimierung der Verkehrsführung am Altstadtring - Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bereich des Altstadtrings mit der Anbindung an die Industriestraße soll verkehrstechnisch an die Errichtung eines Fachmarktzentrums in der Industriestraße angepasst werden.

Auf die Vorstellung des Verkehrsgutachtens in der Sitzung am 14.07.2016 durch Frau Günther vom Büro INVER wird verwiesen. Nach dem noch vor der Sitzung geplanten Gespräch mit Vertretern des staatlichen Bauamts wird die Beschlussvorläge ergänzt.

Beschluss 1

Der Stadtrat gibt dem Antrag des Arbeitsausschuss Verkehr auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6, solange bis ein Gesamtverkehrskonzept vorliegt, statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Stadtrat von Hilpoltstein beschließt, dass zur Optimierung der Verkehrssituation am Abzweig Altstadtring – Industriestraße ein Kreisverkehr errichtet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 22

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7. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö 7
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7.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 17.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 27 „Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Im Rahmen der bisher erfolgten Vorarbeiten hat sich aber herausgestellt, dass das beschleunigte Verfahren nicht zur Anwendung kommen kann. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher im Regelverfahren. 

Die zwischenzeitlich durch den Investor in Auftrag gegebene Entwurfsplanung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Bei den beigefügten Anlagen handelt es sich jeweils um Entwürfe, die bis zur Sitzung in einigen Details noch angepasst werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 „Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße“ für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7.2. Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 17.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße“ beschlossen. Der Bereich umfasst die Fl.Nr. 405/125, Teilfläche aus Fl.Nr. 405/72, 405/73 und 405/75 der Gemarkung Hilpoltstein.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist der FNP entsprechend zu ändern.
Die bereits durch den Investor in Auftrag gegebene Entwurfsplanung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und billigt gleichzeitig die vorgelegte Entwurfsplanung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 18 "Am Falkenhorst"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Situation wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Nutzung im Bereich Bäcker/ Metzger zu erweitern. Um den vorhandenen Gebietscharakter zu erhalten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Nutzungserweiterung auf freie Berufe zu beschränken.
Nach Rücksprache mit dem LRA Roth sollte die Änderung im Regelverfahren durchgeführt werden. Eine nochmalige Prüfung hat allerdings ergeben, dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB möglich ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 18 „Am Falkenhorst“. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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8. BA Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Artikel I.        Eingang:         30.06.2016

Artikel II.        Baubuch-Nr.: 66/2016

Bauvorhaben:         Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Verbrauchermarktes
Bauort:         Altstadtring 22    
Haus-Nr. erteilt:         X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        396/1
Gemarkung:         Hilpoltstein    
Bauherr:             
Bauantrag vollständig         X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein         X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Vorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Beschluss über die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hilpoltstein sollte aufgrund aktueller Rechtsprechung angepasst werden.

1. Änderung der Tiefenbegrenzungsregelung: § 8 Abs. 3

Eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung muss an Kriterien für eine möglichst realitätsnahe Abgrenzung der bevorteilten von den nicht mehr bevorteilten Flächen ausgerichtet werden und auf einer sorgfältigen Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse beruhen.

Nach der Rechtsprechung des BVG ist die Anordnung einer Tiefenbegrenzung für unbeplante Gebiete durch Satzung zulässig. Sie begründet dann, sofern es sich an der ortsüblichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen im Sinn des § 131 Abs. 1 Satz 12 BauGB sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist. Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen; er darf sich auch auf übertiefe Grundstücke erstrecken, die sich mit ihrer gesamten Fläche in „zentraler“ Innenlage befinden. Eine satzungsmäßige Tiefenbegrenzung muss zur Einhaltung des Vorteilsprinzips und zur Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes an Kriterien für eine möglichst realitätsnahe Abgrenzung der bevorteilten von den nicht mehr bevorteilten Flächen ausgerichtet werden und auf einer sorgfältigen Ermittlung der örtlichen Bebauungsverhältnisse durch den Satzungsgeber beruhen. Die gewählte Tiefenbegrenzung muss die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren.

Diese Regelung bedeutet für die Verwaltung, dass für jeden einzelnen Ortsteil eine einheitliche Tiefenbegrenzung ermittelt und dokumentiert werden muss. Für den Hauptort sollte diese Ermittlung in zusammenhängenden gleichgestalteten Gebieten erfolgen.

Für die derzeit anstehenden endgültigen Abrechnungen wird diese Ermittlung einer einheitlichen Tiefenbegrenzung für einen kompletten Ortsteil bereits praktiziert.

2. Ratenzahlungen

Neu aufzunehmen in die Satzung ist die Möglichkeit der Ratenzahlung des Beitrages. Die gesetzliche Möglichkeit der Ratenzahlung wird von der Stadt Hilpoltstein bereits seit Jahren praktiziert. Die Ratenzahlung ist vom Gesetzgeber an keine Jahreshöchstfrist gebunden, sie sollte jedoch der Verrentung (siehe Nr. 3) angepasst sein.

3. Verrentung

Der Bayer. Städtetag hat mit seinem Rundschreiben vom 10.03.2015 darauf hingewiesen, dass durch die Änderung des KAG zum 01.04.2014 nun auch im Straßenausbaubeitragsrecht die Möglichkeit der Verrentung des Beitrages möglich ist. Eine Verrentung des Beitrages bedeutet, dass der festgesetzte Beitrag auf Antrag des Beitragspflichtigen durch einen Bescheid in eine Schuld umgewandelt wird, die in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. Der verbleibende jährliche Restbetrag ist anschließend zu verzinsen.

4. Änderung des Eigenanteils der Stadt

Einzelne Beitragspflichtige haben einen Antrag auf Erhöhung des Eigenanteils der Stadt gestellt. Der derzeit gültige Eigenanteil der Stadt gilt seit 09.01.2003 und beträgt bei Anliegerstraßen 20%, bis dahin lag er bei 30%. Grund für die Änderung war die Anpassung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Alle anderen Gemeinden im Landkreis Roth, mit Ausnahme der Stadt Roth, haben für Anliegerstraßen die gleiche Regelung wie die Stadt Hilpoltstein.

Die Änderungen der Ausbaubeitragssatzung sollten erst umgesetzt werden, nachdem die noch für 2016 angekündigte neue Mustersatzung vorliegt.


Mögliche Einführung von wiederkehrenden Beiträgen:

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Art. 5 KAG zum 01.04.2016 den Gemeinden für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne des Art. 5 Abs.1 Satz 1 und 3 KAG, die noch keine Ausbaubeitragssatzung besitzen, die Alternative eröffnet, entweder Einmalbeiträge nach der Ausbaubeitragssatzung oder wiederkehrende Beiträge zu erheben. Aufgrund der Beibehaltung der „Soll-Regelung“ und mangels entsprechender Haushaltslage sind die Gemeinden verpflichtet auch zukünftig Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Nach Auskunft des Bay. Gemeindetags sind die wiederkehrenden Beiträge nur für die Gemeinden gedacht, die bisher noch keine Straßenausbaubeiträge erhoben haben. Wenn, wie bei der Stadt Hilpoltstein, die Straßenausbaubeiträge auch im Rahmen der Kostenspaltung erhoben werden, wäre ein Umstieg auf wiederkehrende Beiträge äußerst schwierig. Auf Nachfrage beim Bayer. Gemeindetag wurde mitgeteilt, dass kein Fall bekannt sei, bei dem die Übergangsvorschriften von den zuständigen Gerichten akzeptiert worden wären. Von der Umstellung von Einmalbeiträgen zu wiederkehrenden Beiträgen rate der Bayer. Gemeindetag ab. Stattdessen sollten alle anderen rechtlichen Möglichkeiten, wie z.B. Ratenzahlung oder Verrentung des Beitrages ausgeschöpft werden um die finanziellen Belastungen für die Beitragspflichtigen erträglicher zu gestalten.

Bei einer Einführung von wiederkehrenden Beiträgen wäre außerdem folgendes zu beachten:

?        Es gebe keine Eckgrundstücksvergünstigungen mehr.
?        Der gesamte Verkehr würde innerhalb der Einheit als Anliegerverkehr betrachtet.
?        Wiederkehrende Beiträge würden auch für Grundstücke, die an übergeordneten Straßen, wie z.B. Kreis- oder Staatsstraßen, anliegen und die bisher zu keinen Ausbaubeiträgen für die Straße herangezogen wurden, anfallen.

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 28.07.2016 ö 10
Datenstand vom 21.09.2016 14:40 Uhr