Datum: 08.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Entscheidung über den Ausbau der Kreuzung Altstadtring - Industriestraße
6 Verkehrskonzept Teil II
7 Neufestsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung
8 Änderung von Geschäftsordnungen
8.1 Geschäftsordnung des Arbeitsausschusses Verkehr
8.2 Geschäftsordnung des Seniorenbeirats
9 Vereinsförderung
9.1 Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung
9.2 Förderung der Vereine
10 Spende des Sitzungsgeldes
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
12 Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 4
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5. Entscheidung über den Ausbau der Kreuzung Altstadtring - Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die von der Stadt Hilpoltstein in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung für den Bereich des Altstadtrings ergab als Möglichkeit zur Verbesserung des Verkehrsflusses die Einrichtung von zwei Rechtsabbiegerspuren an der Kreuzung Altstadtring – Industriestraße. Der zum Ausbau der Straßen notwendige Grund kann aus heutiger Sicht erworben werden.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einem Ausbau der Industriestraße bzw. des Altstadtrings an der Kreuzung mit jeweils einer Rechtsabbiegerspur wie in der Skizze „Abbiegespuren gem. Verkehrsgutachten
Altstadtring / Industriestraße“ des Ingenieurbüros Stauffer-Abraham dargestellt, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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6. Verkehrskonzept Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen INVER hat im Auftrag der Stadt Hilpoltstein ein Verkehrsgutachten für den Bereich Altstadtring und die Anbindung der Erweiterung des Gewerbegebiets Kränzleinsberg erstellt. In diesem Gutachten sind verschiedene weitere Bereiche angesprochen und diskutiert worden, die noch einer detaillierten Ausarbeitung bedürfen. Zur Sitzung werden Vorschläge bezüglich der angedachten Vorgehensweise unterbreitet.

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7. Neufestsetzung der Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz KAG verlangt die Festsetzung eines Kalkulationszeitraumes von einem bis zu vier Jahre. Der kommende Kalkulationszeitraum soll auf vier Jahre festgelegt werden, d. h. er erfasst den Zeitraum von 2017 - 2020. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt die Gebührenhöhe unverändert, Kostenüber- oder -unterdeckungen werden über die Sonderrücklage für Gebührenschwankungen ausgeglichen.

Das Gebührenaufkommen der Wasserversorgungsanlage soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Die Gebührenhöhe (bisher 1,55€ pro m³ und 36,- € bis 240,- Grundgebühr jährlich) musste nach Ablauf des Kalkulationszeitraums neu kalkuliert werden.

Das Ergebnis der Kalkulation wird in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung auf Grund der Neukalkulation eine Gebühr in Höhe von 1,45 € pro m³. Die Grundgebühr verbleibt unverändert.

Für die Ortsteile der Marktgemeinde Thalmässing, Offenbau und Eysölden, wird die Gebühr auf netto 0,78 € (bisher 0,77 €) pro m³ Wasser festgesetzt.

Die Gebühren sowie das Wasserbezugsentgelt gelten während des Kalkulationszeitraums vom 01.01. 2017 bis 31.12.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Änderung von Geschäftsordnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 8
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8.1. Geschäftsordnung des Arbeitsausschusses Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Arbeitsausschusses Verkehr aus dem Jahr 2008 soll angepasst werden. Die Einzelheiten sind aus dem Änderungsvorschlag, der als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der geänderten Geschäftsordnung mit den geplanten Ergänzungen für den Arbeitsausschuss Verkehr zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. Geschäftsordnung des Seniorenbeirats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Seniorenbeirats aus dem Jahr 2009 soll angepasst werden. Die Einzelheiten sind aus dem Entwurf der Geschäftsordnung, der als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Vereinsförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 9
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9.1. Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Tourismus hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, dass zukünftig neben den Übungsleitern auch Jugendleiter in die jährliche Vereinsförderung einbezogen werden. Als Nachweis für die Qualifikation als Jugendleiter gilt der Juleica-Ausweis.

Der bisher gültige Höchstbetrag für die Vereinsförderung in Höhe von 45.000 Euro soll weiterhin gelten. Für die zusätzliche Förderung der Jugendleiter sollen die in der Vergangenheit nicht ausgeschöpften Fördermittel in Höhe von ca. 3.000 bis 4.000 Euro verwendet werden.

Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden wie folgt ergänzt:

Variante 1:
§9a Jugendleiterzuschuss

Alle Vereine der Stadt Hilpoltstein erhalten auf Antrag jährlich einmal einen Jugendleiterzuschuss nach folgender Regelung:

?        Anzahl Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (bis 26 Jahre) x Faktor 10,
?        Anzahl Jugendleiter mit Schulungsnachweis x Faktor 650

Als Schulungsnachweis gilt die Kopie der gültigen Juleica-Ausweise der aktiven Jugendleiter.

Eine Doppelförderung einzelner Personen ist nicht möglich (Übungsleiterschein und Juleica).

Der Gesamtbetrag der Vereinsförderung beträgt 45.000 Euro.


Variante 2:
§9a Jugendleiterzuschuss

Alle Vereine der Stadt Hilpoltstein erhalten auf Antrag jährlich einmal einen Jugendleiterzuschuss nach folgender Regelung:

Als Schulungsnachweis gilt die Kopie der gültigen Juleica-Ausweise der aktiven Jugendleiter.

Eine Doppelförderung einzelner Personen ist nicht möglich (Übungsleiterschein und Juleica).

Der Förderbetrag pro Juleica-Inhaber wird wie folgt berechnet:
Gesamtbetrag des Übungsleiterzuschusses (20.000 Euro) geteilt durch Anzahl der Übungsleiter.

Beschluss

Die Richtlinien zur Vereinsförderung werden um den § 9a Variante 2 ergänzt.
In § 9 der Richtlinien wird die in Klammern gesetzte Aufzählung der Sportvereine gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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9.2. Förderung der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 08.12.2016. Danach sind Vereine förderungswürdig, wenn sie Jugendarbeit leisten bzw. ausgebildete Übungsleiter bzw. Jugendleiter einsetzen.

Für die Jugendarbeit werden 8 Euro pro Jugendlichen und Jahr gewährt. Die Förderung für die Jugendlichen ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Variante 1:

Variante 2:

Für die Arbeit der anerkannten Übungsleiter wird der von 45.000 Gesamtförderung verbleibende Betrag ausgeschüttet. Die Höhe der Förderung für einen Übungsleiter richtet sich nach der Gesamtzahl der in diesem Jahr insgesamt tätigen Übungs- bzw. Jugendleiter.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2016 mit insgesamt 44.008,20 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Spende des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 10
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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö 11
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12. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 46. Sitzung des Stadtrates 08.12.2016 ö vorberatend 12
Datenstand vom 09.02.2017 16:26 Uhr