Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:26 Uhr bis 22:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 18. Änderung Flächennutzungsplan (BG Lohbachstraße) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB)
5.2 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.3 1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.4 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Aufstellungsbeschluss
5.5 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.6 Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Aufstellungsbeschluss
5.7 Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
6 Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2023
7 Spende des Sitzungsgeldes
8 Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel
9 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 19.12.24 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung unter dem TOP 14 „Kläranlage Hilpoltstein – Vergabe Maschinentechnik“ der Bürgermeister Herr Mahl ermächtigt, nach erfolgter vollständiger Prüfung der Angebotsunterlagen den Auftrag zu vergeben. Der Auftrag wurde an die Fa. Reitinger GmbH aus Nürnberg erteilt.

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 5
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5.1. 18. Änderung Flächennutzungsplan (BG Lohbachstraße) - Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur öffentlichen Beteiligung (§§ 3, 4 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 15.04.2021 bzw. 20.04.2023 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.  

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen der Johann-Friedrich-Straße im Westen, der Freystädter Straße in Norden sowie von Teilbereichen beidseits der Lohbachstraße, gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan.

Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbach-/Freystädter Straße", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 21.07.2023. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert. 

Die Entwurfsplanung soll anschließend für die öffentliche Beteiligung gebilligt werden.

Beschluss

Der Stadtrat würdigt die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Projekt 4 zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein. Er beschließt die öffentliche Beteiligung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.2. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 33 "Lohbach-/Freystädter Straße" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 25.03.2021 bzw. 16.09.2021, 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Lohbachstraße/Freystädter Straße“ beschlossen.

Bei dem beabsichtigten Plangebiet handelt es sich um ein im Umbruch befindliches Quartier. Durch unmittelbare Nachbarschaften von großflächigem Gewerbe und Wohnnutzung bestand eine Gemengelage. Nach Aufgabe von Gewerbenutzungen im Gebiet, verbunden mit teilweisem Gebäudeleerstand, soll die Art der zulässigen Nutzungen neu geregelt werden und verträgliche Nutzungszuordnungen gewährleistet werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird damit erforderlich und dient dem Zweck der Sicherung und geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich. Der Bereich ist im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Hilpoltstein ebenfalls als Entwicklungsfläche zum Wohngebiet mit nichtstörenden Gewerbebetrieben dargestellt.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Sitzung am 30.03.2023 beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Die während der Auslegungsfrist von 16.05.2023 bis 21.07.2023 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand der Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. 

Weiterhin wird die entsprechend angepasste Entwurfsplanung vom Planungsbüro Projekt 4 vorgestellt und für die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend überarbeitete Entwurfsplanung wird für die öffentliche Beteiligung und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.3. 1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 31 "Hochregallager Fa. Klingele" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 19.09.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ beschlossen.

In der Planung soll im Anschluss an das bestehende Fabrikgebäude eine Lager- und Verladehalle (ca. 94 m x 49 m x 12 m) errichtet werden.
Weiterhin soll in Richtung Westen, im Anschluss an die geplante Lager- und Verladehalle, ein automatisiertes Fertigwarenlager (Hochregallager) realisiert werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sofern die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nichts Weiteres ergibt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird dennoch in zwei Auslegungsrunden durchgeführt.

Das Büro Christofori und Partner aus Heilsbronn hat zwischenzeitliche die Vorentwurfsplanung der Bebauungsplanänderung erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Christofori und Partner zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 31 „Hochregallager Fa. Klingele“ der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.4. 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Planungen des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein in diesem Bereich anzupassen.

Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für die Fl.Nr. 724, 724/3, 724/8, 725, 726, 726/3, 726/4 Gemarkung Meckenhausen kein Baurecht für eine Wohnbebauung vor. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit als landwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. im Bereich des Hackenbachs als Biotope sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.

Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Vorgesehen ist, das Gebiet im Flächennutzungsplan künftig als Wohnbaufläche darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“, der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.

Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffenen Flächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Der Umgriff und die Lage der geplanten Erweiterung ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des im Lageplan gekennzeichneten Flächenumgriffs in Meckenhausen. Er beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.5. 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in seiner Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nrn. 724, 724/3, 724/8, 725, 726, 726/3, 726/4 Gemarkung Meckenhausen beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“, der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird. 

Das Büro Klos aus Spalt hat zwischenzeitlich eine entsprechende Entwurfsplanung für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein auf den Flurnummern Fl.Nr. 724, 724/3, 724/8, 725, 726, 726/3, 726/4 (Gemarkung Meckenhausen) für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.6. Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.6

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.

Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).

Der Umgriff und die Lage des geplanten Wohngebiets ist im Lageplan anbei ersichtlich und Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ auf den Flurnummern Fl.Nr. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) der Gemarkung Meckenhausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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5.7. Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 5.7

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ beschlossen.

Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.

Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).

Grundlage des Bebauungsplanes war das bereits zuvor erstelle städtebauliche Konzept des Ingenieurbüros Klos aus Spalt. Über das Konzept wurde bereits im Vorfeld im Stadtrat beraten.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zum Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ der Stadt Hilpoltstein mit den besprochenen Änderungen für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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6. Steuerliche Abschlüsse für die Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Unterlagen für den steuerlichen Jahresabschluss 2023 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage werden dem Stadtrat in der Sitzung durch Dr. Riedl zur Beschlussfassung vorgestellt.

Informationen zu den Abschlüssen

1. Rechnerischer Wasser- und Wärmeverlust
Der rechnerische Wasserverlust beträgt 2,5 % (Vj. 1 ,1 %).
Er ist damit aber weiterhin insgesamt als sehr niedrig zu bezeichnen.
Der Wärmeverteilungsverlust liegt bei 17,1 % (Vj. 15,1 %) und ist auch wieder als durchschnittlich zu beurteilen.

2. Jahresergebnis

a) Wasserversorgung
Das deutlich schlechtere Ergebnis (Verlust 535 TEUR gegenüber - 177 TEUR im Vorjahr) entstand im Wesentlichen bei unterschiedlicher Entwicklung der einzelnen Posten durch marktbedingt höhere Stromkosten und Zinsaufwendungen bei mengenbedingt gesunkenen Wassergebühren.
In Anbetracht der Ausgaben für die Netzsanierungen und der Abschreibung/Verzinsung für das neue Wasserwerk wird mit einem hohen Gebührenniveau in den kommenden Jahren zu rechnen sein.

b) Nahwärmeversorgung
Das Ergebnis der Nahwärmeversorgung hat sich von - 17 T€ auf - 52 T€ verschlechtert. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen der Zinsanstieg.

c) Photovoltaik
Die PV-Anlage hat einschließlich Zinserträgen einen Gewinn von 5 TEUR (Vj. 5 TEUR) erzielt, was bei dem Restbuchwert zum 01.01.23 von 28 TEUR als sehr gut zu bezeichnen ist.

3. Interne Verzinsung
Die Zinssätze für die interne Verzinsung der Wasser- bzw. Nahwärmeversorgung der Stadt Hilpoltstein
wurden 2023 mit 2,0 % für Soll/Habenzinsen festgesetzt. Die Verzinsung für das Jahr 2024 wird mit dem steuerlichen Abschluss 2024 der Marktlage angepasst.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die steuerlichen Abschlüsse 2023 für die wirtschaftliche Einheit Wasser- und Nahwärmeversorgung sowie Photovoltaikanlage gemäß den vorgestellten Unterlagen (Anlage zur Niederschrift).
Der Jahresverlust 2023 ist, wie auch künftig erzielte Jahresverluste, auf neue Rechnung vorzutragen. Zukünftig erzielte Jahresüberschüsse sind der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Beschluss für den Ausweis des Jahresüberschusses gilt bis auf Widerruf auch für die folgenden Geschäftsjahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Spende des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö beschliessend 7
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8. Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö vorberatend 8
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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.01.2025 ö 9
Datenstand vom 25.02.2025 08:44 Uhr