Datum: 30.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:57 Uhr bis 22:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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4 |
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5. Kommunale Wärmeplanung - Abschlussbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Im Oktober 2023 hat die Stadt Hilpoltstein das Büro INEV Institut für nachhaltige Energieentwicklung GmbH aus Rosenheim beauftragt, für das Stadtgebiet Hilpoltstein eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung nach Vorgaben der Kommunalrichtlinie lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Das Projekt wird mit bis zu
90 % gefördert.
Zu Beginn wurden Datenerhebungsbögen von Hilpoltsteiner Großunternehmen, Energieversorger, Kaminkehrer etc. gesammelt und verarbeitet sowie erste Erkenntnisse entwickelt und in einer Bestands- und Potenzialanalyse dargestellt.
Im Oktober und November 2024 wurden Bürger und örtliche Betriebe über die kommunale Wärmeplanung informiert und durch eine Infoveranstaltung und Ideenkarten in den Prozess mit eingebunden.
In der Schlussphase wurden sog. Wärmenetz- bzw. Fokusgebiete ausgewiesen. Hierbei standen im Mittelpunkt insbesondere Hilpoltstein in der Nähe des Bestandsnetzes und Unterrödel sowie Zell (Regens-Wagner-Stiftung) mit den bestehenden Heizkraftwerken. Des Weiteren fanden viele Rücksprachen mit der Firma Klingele bzgl. Abwärme statt.
Ein Wärmenetzgebiet bezieht sich auf ein Gebiet, welches potenziell für ein Wärmenetz infrage kommt (die Wärmebelegungsdichte ist in einer ersten Betrachtung ausreichend und damit wirtschaftlich rentabel). Fokusgebiete werden explizit nochmals im Detail analysiert, sodass im Bericht ein Weg beschrieben werden kann, der zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen kann.
Konkret fallen unter Wärmenetzgebiete das bestehende Heizwerk in der Nähe der Kita Räuberkiste sowie die Ableitung von Abwärme der Firma Klingele. Als Fokusgebiete werden Ober- und Unterrödel, Zell sowie Meckenhausen beschrieben.
Bei der Auswahl orientierte man sich an den Ergebnissen der bereits erwähnten Bestands- und Potenzialanalyse.
Aus diesem Grund wurden die übrigen Ortsteile (u. a. Grauwinkl, Mindorf, Hagenbuch, Häusern und das Baugebiet „Über dem Rothsee“) im Prozess nicht näher untersucht und fallen unter dezentrale Gebiete. Eine Versorgung dieser dezentralen Gebiete wird ebenfalls im Abschlussbericht beschrieben.
Zur Sitzung am 30.01.2025
Sobald der Abschlussbericht final vorliegt, wird dieser eingestellt. Herr Hausner von INEV GmbH stellt diesen zusammenfassend in der Sitzung vor. Der Kommunale Wärmeplan ist alle fünf Jahre fortzuführen.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Information über die Übernahme von Haushaltsresten ins Haushaltsjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
|
ö
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vorberatend
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6 |
Sachverhalt
Die Haushaltsreste werden im Rahmen der Jahresrechnung 2024 gebildet und auf das Haushaltsjahr 2025 übertragen.
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7. Vorstellung und Billigung der Radverkehrsplanung – Allersberger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Das Ingenieurbüro BERNHARD Gruppe aus Aalen wurde im Sommer 2017 damit beauftragt, ein Maßnahmenkataster zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für die Stadt Hilpoltstein zu erstellen.
Zwischenzeitlich wurde von dem beauftragten Büro auch die Allersberger Straße überplant. Damit liegen für alle innerörtlichen Staatsstraßen von Hilpoltstein konzeptionelle Radverkehrsplanungen vor.
Zu den Planungen haben bereits Gespräche mit dem Staatlichem Bauamt, der Polizei sowie dem Landratsamt Roth stattgefunden. Die Beteiligten haben zu den derzeitigen Planungen (ausgenommen des nördlichen Kreuzungsbereichs) inzwischen Stellung genommen und der Planung grundsätzlich zugestimmt.
Herr Bendias vom beauftragten Büro wird die aktuellen Planungen vorstellen.
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8. Neugestaltung der Verkehrsführung in der Jahnstraße und Sonnenstraße - Vorstellung erster Planungsentwürfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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vorberatend
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8 |
Sachverhalt
Im Bereich südlich des Wohngebiets in der Jahnstraße wurden vergangenes Jahr die Wasser- und Kanalleitungen saniert. Die Straßenwiederherstellung soll 2025 erfolgen.
Im Zuge dessen gibt es Überlegungen, die Verkehrsführung im Bereich der Jahnstraße und Sonnenstraße bis zur Einmündung in die Adenauerstraße zu überdenken.
Es ist vorgesehen den Abschnitt Jahnstraße – Fichtestraße in eine Einbahnstraße (Radfahrer in Gegenrichtung frei) sowie als Fahrradstraße umzuwidmen.
Dabei soll künftig über die Jahnstraße nur noch stadteinwärts gefahren werden, stadtauswärts/Richtung Wohngebiet Marquardsholzer Höhe oder Marquardsholz muss über die Seitenstraßen aus der Heidecker Straße aus eingefahren werden.
Dies hat u.a. folgende Vorteile:
- Durchgangsverkehr in der Jahnstraße wird einseitig vermindert
- besserer Verkehrsfluss durch nur noch eine Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge
- stark frequentierter Rad- und fußläufiger Verkehr v. a. zu den Schulen bekommt mehr Platz
- Entlastung des Knotenpunkts Gredinger Str./Heidecker Str.
- Platzersparnis auf der Fahrbahn der Gredinger Str. (Wegfall der Linksabbiegespur) führt zu Verbesserung des Seitenraumes
- Lärmminderung
Die Verlagerung des Verkehrs auf andere Seitenäste hält sich dabei wohl in Grenzen bzw. würde sich gleichmäßig auf mehrere Äste verteilen.
Im weiteren Verlauf der Achse (ab Fichtestraße bis Einmündung Adenauerstraße) könnte in Fortführung die Regelung einer Fahrradstraße weiter bestehen bleiben.
In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (Vorfahrtsregeln), allerdings mit zwei Ausnahmen, die das Radfahren in Fahrradstraßen attraktiv machen:
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
Kraftfahrer müssen hinter ihnen bleiben bzw. dürfen nur überholen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist
- Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei max. 30 km/h
Die Ausweisung als Fahrradstraße ist vor allem für Verbindungen zu wichtigen Zielpunkten (Schulen etc.) gut geeignet.
Um eine schlüssige Radverkehrsführung zu gewährleisten, könnte als mögliche Fortführung der Fahrradstraßenverbindung in Nord-Süd Richtung auch der Parkweg – Teilbereiche der Försterwiese – der Julie-Braun-Weg – Hochfeldstraße sein.
Die West-Ost Verbindung könnte über die Bahnhofstraße – Adalbert-Stifter-Straße – Teilbereiche der Försterwiese – Parkweg führen.
In dieser Sitzung wird die angedachte Veränderung der bisherigen Verkehrsführung vorgestellt und dient lediglich als Vorabinformation und Diskussionsgrundlage. In einer der darauffolgenden Sitzungen soll final dazu entschieden werden.
Die möglichen Verkehrsführungen der Fahrradstraßen sind in den Planunterlagen ersichtlich.
Das Ingenieurbüro BERNARD aus Aalen wir konzeptionelle Planungen für die Verkehrsführung in der Jahnstraße bis zur Adenauerstraße erstellen.
Sobald diese vorliegen, wird die Planung eingestellt.
Herr Bendias (IB BERNARD) wird die Planung in der Sitzung detailliert vorstellen und erläutern.
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9. Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.
In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen.
Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.
Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 05.12.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 19.12.2024
Mit eMail vom 13.12.2024 hat sich die Regierung von Mittelfranken zur Situation an der Grundschule geäußert.
Wesentliche Aussagen sind
„Maßgebend für die genehmigungsfähigen Flächen sind die im Zeitpunkt der Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung aktuellen Schülerprognosen, um den auf Dauer notwendigen schulischen Bedarf für die Grundschule Hilpoltstein festzusetzen. Insofern handelt es sich bei den getroffenen Aussagen nur um Planungshinweise aufgrund der aktuellen Schülerprognose.“
Aufgrund der aktuellen Schülerprognose vom Oktober 2024 geht die Regierung davon aus, dass dauerhaft nur 16 Klassen an der Grundschule Hilpoltstein zu erwarten sind. Dies wirkt sich bei den genehmigungs- und förderfähigen Räumen sowohl bei den Sportstätten als auch bei den evtl. zusätzlichen Schulräumen aus.
Anmerkung: Aktuell sind an der GS Hilpoltstein 18 Klassen untergebracht. In der schulaufsichtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2010 wurden lediglich 14 Klassen als dauerhaft zu erwarten angenommen.
Zur Sportstättensituation:
„…….. Grund- und Mittelschule haben einen Bedarf von 3 ÜE (39 Sportklassen). 2 ÜE (genehmigt für die Mittelschule) sind durch die Mehrzweckhalle abgedeckt. Somit bestünde noch ein Bedarf von 1 ÜE. Für die Grundschule ist somit grundsätzlich eine Übungseinheit genehmigungsfähig. Da die Grundschule nach der aktuellen Schülerprognose auf 16 Sportklassen zurückgeht, wäre auch bei einer isolierten Betrachtung der Grundschule nur 1 ÜE genehmigungsfähig. ……“
Zur schulischen Raumsituation:
Durch den Rückgang der Klassenzahlen werden mittelfristig im Bestandsgebäude auch wieder Flächen und Räume für die Ganztagsbildung frei, so dass die geplanten Räume für die Ganztagsbildung in der Sporthalle nicht bzw. nicht in dem Umfang benötigt würden, sondern ggf. zum Teil im Bestandsgebäude nachgewiesen werden könnten. Bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes für eine Lernwerkstatt könnte zumindest ein Raum (z. B. C4 im EG mit 58 qm) als Lernwerkstatt genehmigt werden.
Zur Sitzung am 30.01.2025
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
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10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 48 "Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in der Sitzung am 01.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 48 „Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße“ beschlossen.
Die Planungsgemeinschaft „Hip für alle GbR“ möchte in der Bahnhofstraße auf mehreren Grundstücken (Fl.Nrn. 832, 832/4, 833/13 und 832/3 Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Projekt realisieren.
Mitglieder dieser Planungsgemeinschaft sind Menschen verschiedenen Alters mit unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Lebenssituationen, die als lebendige Gemeinschaft in einer Wohnanlage in Hilpoltstein zusammenwohnen möchten.
Das beauftragte Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg hat erste Vorentwurfsplanungen erstellt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büro TB Markert zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 48 „Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße“ der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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11. 34. Änderung Flächennutzungsplan (Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 01.02.2024 die 34. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Aufgrund der aktuellen Überlegungen der Planungsgemeinschaft „Hip für alle GbR“, auf den Grundstücken in der Bahnhofstraße (Fl.Nrn. 833/13, 832/4, 832, 832/3 (teilw.) und 834,5 (teilw.) Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Projekt zu realisieren, wird es erforderlich den Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein in diesem Bereich anzupassen.
Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht nicht für alle oben genannten Flurnummern Baurecht für eine Wohnbebauung vor. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen derzeit unter anderem als Parkplatz sowie als Vorhaltefläche für einen Friedhof bzw. als Grünfläche ausgewiesen.
Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet im Flächennutzungsplan künftig als Wohnbaufläche darzustellen. Die Änderung umfasst den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Mehrgenerationen-Wohnprojekt Bahnhofstraße", der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird.
Das Ingenieurbüro TB Markert hat zwischenzeitlich eine entsprechende Vorentwurfsplanung für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die vorgelegte Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros TB Markert zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein auf den Flurstücken 832, 832/3 (teilw.) und 834/5 (teilw.) (Gemarkung Hilpoltstein) für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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87. Sitzung des Stadtrates
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30.01.2025
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ö
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12 |
Datenstand vom 25.02.2025 08:31 Uhr