Datum: 13.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 03.02.2025 wurden folgende Aufträge vergeben:
Gewerk
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Auftragnehmer
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Vergabe Jahresvertrag 2025 Straßenbau
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Fa. FT Fuchs Tiefbau GmbH, Kammerstein
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Straßenbeleuchtung – Leuchtmitteltausch
Leuchtmittellieferung
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Fa. N-Ergie Netz GmbH
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5. Grundschule Hilpoltstein - Beratung über die Sportstättenplanung am Gelände der Grundschule Hilpoltstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Im vergangenen Haushaltsjahr standen an der Grundschule in Hilpoltstein die Planungen für eine neue Sporthalle mit integriertem Lehrschwimmbecken zur Schulnutzung im Fokus. Der Gebäudekomplex wurde als Ersatzbau für das aktuell bestehende, in die Jahre gekommene Lehrschwimmbecken samt bestehender Turnhalle, neu geplant. Die Nutzung des Lehrschwimmbades ist in erster Linie für den Schulsport ausgerichtet.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hilpoltstein wurde das Thema eines möglichen Neubaus Lehrschwimmbecken/Hallenbad bei der Haushaltsaufstellung 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung 2025 – 2027 in die Zeitschiene 2027 ff „verschoben“.
In den Haushaltsansätzen 2024 – 2027 sind für „Erneuerung Sporthalle Grundschule“ 8 Mio. € und für „Erweiterung Grundschule Hilpoltstein“ 1,5 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der zu erwartenden Baukosten und der damit verbundenen Schwellenwerte werden für die Objektplanung, die Projektantenleistungen und der Tragwerksplanung Ausschreibungen mittels eines VgV-Verfahrens notwendig.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung für das Projekt an der Grundschule Hilpoltstein sind die künftigen Rahmenbedingungen, primär in der Projektbeschreibung und deren Umfang, festzulegen um einen transparenten und fairen Vergabeprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Schule gerecht wird, ohne die finanziellen Rahmenbedingungen zu sprengen.
Im Nachgang können die entsprechenden VgV-Verfahren in die Wege geleitet werden.
Zur Sitzung am 21.11.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 05.12.2024
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 19.12.2024
Mit eMail vom 13.12.2024 hat sich die Regierung von Mittelfranken zur Situation an der Grundschule geäußert.
Wesentliche Aussagen sind
„Maßgebend für die genehmigungsfähigen Flächen sind die im Zeitpunkt der Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung aktuellen Schülerprognosen, um den auf Dauer notwendigen schulischen Bedarf für die Grundschule Hilpoltstein festzusetzen. Insofern handelt es sich bei den getroffenen Aussagen nur um Planungshinweise aufgrund der aktuellen Schülerprognose.“
Aufgrund der aktuellen Schülerprognose vom Oktober 2024 geht die Regierung davon aus, dass dauerhaft nur 16 Klassen an der Grundschule Hilpoltstein zu erwarten sind. Dies wirkt sich bei den genehmigungs- und förderfähigen Räumen sowohl bei den Sportstätten als auch bei den evtl. zusätzlichen Schulräumen aus.
Anmerkung: Aktuell sind an der GS Hilpoltstein 18 Klassen untergebracht. In der schulaufsichtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2010 wurden lediglich 14 Klassen als dauerhaft zu erwarten angenommen.
Zur Sportstättensituation:
„…….. Grund- und Mittelschule haben einen Bedarf von 3 ÜE (39 Sportklassen). 2 ÜE (genehmigt für die Mittelschule) sind durch die Mehrzweckhalle abgedeckt. Somit bestünde noch ein Bedarf von 1 ÜE. Für die Grundschule ist somit grundsätzlich eine Übungseinheit genehmigungsfähig. Da die Grundschule nach der aktuellen Schülerprognose auf 16 Sportklassen zurückgeht, wäre auch bei einer isolierten Betrachtung der Grundschule nur 1 ÜE genehmigungsfähig. ……“
Zur schulischen Raumsituation:
Durch den Rückgang der Klassenzahlen werden mittelfristig im Bestandsgebäude auch wieder Flächen und Räume für die Ganztagsbildung frei, so dass die geplanten Räume für die Ganztagsbildung in der Sporthalle nicht bzw. nicht in dem Umfang benötigt würden, sondern ggf. zum Teil im Bestandsgebäude nachgewiesen werden könnten. Bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes für eine Lernwerkstatt könnte zumindest ein Raum (z. B. C4 im EG mit 58 qm) als Lernwerkstatt genehmigt werden.
Zur Sitzung am 30.01.2025
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Zur Sitzung am 13.02.2025
Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung erläutert.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines VgV-Verfahrens, wobei das Architekturbüro in Leistungsphase 2 Alternativplanungen hinsichtlich Einzel- und Doppelturnhalle sowie des Standorts kalkuliert vorzulegen hat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
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6. Neugestaltung der Verkehrsführung in der Jahnstraße und Sonnenstraße - Entscheidung zur Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Im Bereich südlich des Wohngebiets in der Jahnstraße wurden vergangenes Jahr die Wasser- und Kanalleitungen saniert. Die Straßenwiederherstellung soll 2025 erfolgen.
Im Zuge dessen gibt es Überlegungen, die Verkehrsführung im Bereich der Jahnstraße und Sonnenstraße bis zur Einmündung in die Adenauerstraße zu überdenken.
Es ist vorgesehen den Abschnitt Jahnstraße – Fichtestraße in eine Einbahnstraße (Radfahrer in Gegenrichtung frei) sowie als Fahrradstraße umzuwidmen.
Dabei soll künftig über die Jahnstraße nur noch stadteinwärts gefahren werden, stadtauswärts/Richtung Wohngebiet Marquardsholzer Höhe oder Marquardsholz muss über die Seitenstraßen aus der Heidecker Straße aus eingefahren werden.
Dies hat u.a. folgende Vorteile:
- Durchgangsverkehr in der Jahnstraße wird einseitig vermindert
- besserer Verkehrsfluss durch nur noch eine Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge
- stark frequentierter Rad- und fußläufiger Verkehr v. a. zu den Schulen bekommt mehr Platz
- Entlastung des Knotenpunkts Gredinger Str./Heidecker Str.
- Platzersparnis auf der Fahrbahn der Gredinger Str. (Wegfall der Linksabbiegespur) führt zu Verbesserung des Seitenraumes
- Lärmminderung
Die Verlagerung des Verkehrs auf andere Seitenäste hält sich dabei wohl in Grenzen bzw. würde sich gleichmäßig auf mehrere Äste verteilen.
Im weiteren Verlauf der Achse (ab Fichtestraße bis Einmündung Adenauerstraße) könnte in Fortführung die Regelung einer Fahrradstraße weiter bestehen bleiben.
In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (Vorfahrtsregeln), allerdings mit zwei Ausnahmen, die das Radfahren in Fahrradstraßen attraktiv machen:
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
Kraftfahrer müssen hinter ihnen bleiben bzw. dürfen nur überholen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist
- Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei max. 30 km/h
Die Ausweisung als Fahrradstraße ist vor allem für Verbindungen zu wichtigen Zielpunkten (Schulen etc.) gut geeignet.
Um eine schlüssige Radverkehrsführung zu gewährleisten, könnte als mögliche Fortführung der Fahrradstraßenverbindung in Nord-Süd Richtung auch der Parkweg – Teilbereiche der Försterwiese – der Julie-Braun-Weg – Hochfeldstraße sein.
Die West-Ost Verbindung könnte über die Bahnhofstraße – Adalbert-Stifter-Straße – Teilbereiche der Försterwiese – Parkweg führen.
In dieser Sitzung wird die angedachte Veränderung der bisherigen Verkehrsführung vorgestellt und dient lediglich als Vorabinformation und Diskussionsgrundlage. In einer der darauffolgenden Sitzungen soll final dazu entschieden werden.
Die möglichen Verkehrsführungen der Fahrradstraßen sind in den Planunterlagen ersichtlich.
Das Ingenieurbüro BERNARD aus Aalen wir konzeptionelle Planungen für die Verkehrsführung in der Jahnstraße bis zur Adenauerstraße erstellen.
Sobald diese vorliegen, wird die Planung eingestellt.
Herr Bendias (IB BERNARD) wird die Planung in der Sitzung detailliert vorstellen und erläutern.
Zur Sitzung am 13.02.2025
Die angedachte Veränderung der Verkehrsführung in der Jahnstraße und Sonnenstraße wurde in der Sitzung am 30.01.2025 detailliert vorgestellt.
In der Sitzung soll final über die Verkehrsführung entschieden werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Straßenführung ohne Einbahnstraßenregelung aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Änderung des B-Plans Nr. 4 "An der Marquardsholzer Höhe"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Es wurde folgender Antrag der Fraktion der Freien Wähler gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mahl,
die Freie Wähler Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung an den Stadtrat:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan für das Wohngebiet, An der Marquardsholzer Höhe, B-Plan Nr. 4, mit der geplanten Abänderung vorzuziehen. Ziel ist es, den Planungsprozess zu beschleunigen und die gewünschten Entwicklungsziele zügig umzusetzen.
Begründung:
Das betroffene Wohngebiet soll schnellstmöglich entsprechend den gewünschten Vorgaben entwickelt werden. Angesichts der städtebaulichen Herausforderungen und des zunehmenden Bedarfs an Wohnraum ist eine Nachverdichtung in diesem Gebiet von zentraler Bedeutung. Jede geplante Änderung des Bebauungsplanes sollte das Ziel verfolgen, eine nachhaltige und effiziente Nutzung des städtischen Raums sicherzustellen.
Wir bitten um Diskussion und Beschluss in der nächsten Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schmauser-Nutz
FW-Fraktionssprecherin
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8. Zulegung „Siechenhausstiftung Hilpoltstein“ zur "Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 02.01.2025 (Eingang 21.01.2025) die Siechenhausstiftung Hilpoltstein zur Annegrid und Helmut Reiter Stiftung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 1 BGB zugelegt. Diese Anordnung erfolgt unter Berücksichtigung der Zustimmung der Annegrid und Helmut Reiter Stiftung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Annegrid und Helmut Reiter Stiftung die Zustimmung zur Zulegung der Siechenhausstiftung Hilpoltstein durch die Regierung von Mittelfranken erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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9. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
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Freiwillige Feuerwehr
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Hilpoltstein
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Es wurde in der Dienstversammlung am 25.01.2025 gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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x
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Kommandant
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Ludwig Fehlner, 91161 Hilpoltstein
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stv. Kommandant
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Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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Beschluss
Der Kommandant Ludwig Fehlner wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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88. Sitzung des Stadtrates
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13.02.2025
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Datenstand vom 07.03.2025 08:28 Uhr