Datum: 22.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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2 |
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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3 |
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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4 |
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung am 12.05.2025 wurden folgende Aufträge vergeben:
BV: Kläranlage Hilpoltstein – Schlammbehandlung und verschiedene Sanierungen
Gewerk
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Auftragnehmer
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Ingenieurleistung Heizung/Lüftung/Sanitär
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Ingenieurbüro I.M.I., Neumarkt
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BV: Straßenbau Sudetenstraße
Gewerk
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Auftragnehmer
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Straßenbau
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Fa. Rossaro Bauunternehmung, Aalen
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BV: Kläranlage Hilpoltstein – Schlammbehandlung
Gewerk
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Auftragnehmer
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Zimmererarbeiten
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Fa. Seitz Zimmermeister, Freystadt
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Malerarbeiten
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Fa. Stiegler Fassaden und Malertechnik,
Schwanstetten
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Fenster-/ Türen- und Torarbeiten
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Fa. Weyer Fensterbau, Schwabach
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Containerschienen (Teilbereich Schlosserarb.)
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Fa. Stich GmbH, Spiegelau-Oberkreuzberg
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BV: Sanierung und Erweiterung Kita Hofstetten
Gewerk
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Auftragnehmer
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Bodenbelagsarbeiten
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Fa Brandl Innenausbau GmbH, Kehlheim
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5. Beschluss zur 1. Änderungssatzung der Stellplatzsatzung vom 27.01.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 27.01.2022 den Erlass einer Stellplatzsatzung über die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen der Stadt Hilpoltstein (Stellplatzsatzung) beschlossen.
Aufgrund der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Soll die Pflicht zum Stellplatznachweis auch nach dem 01.10.2025 beibehalten werden, können die Gemeinden wegen der „Bestandsschutzoption“ nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO eine aktuell gültige Satzung mit einer Änderung vor dem 1. Oktober 2025 den Höchstgrenzen der GaStellV anpassen.
Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben in diesem Fall auch solche Regelungen bestehen, die auf Grundlage der ab 1. Oktober 2025 geltenden Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO so nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt.
In der Sitzung soll die Änderungssatzung sowie der Stellplatzschlüssel anhand der GaStellV erläutert und diskutiert werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Zahl, Größe, Beschaffenheit und Ablösung von Stellplätzen der Stadt Hilpoltstein (Stellplatzsatzung) vom 27.01.2022 als Satzung. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
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6. Selbstbindungsbeschluss zur Förderinitiative „Innen statt Außen“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen noch intensiver zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen. Als Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen der Bayerischen Staatsregierung werden diese seit 2018 erfolgreich im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.
Im Zuge der Förderinitiative "Innen statt Außen" belohnt die Bayerische Staatsregierung besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen sowie auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen.
Die Stadt Hilpoltstein bewarb sich 2019 um Förderung der Bayerischen Städtebauförderungsinitiative „Innen statt Außen“ für die Sanierung sowie Umnutzung des ehemaligen Gasthauses „Zur Luft“ (Gredinger Str. 1) und der Fördersatz von 80 % wurde bewilligt.
Es erfolgte daraufhin der Erwerb des denkmalgeschützten, zweigeschossigen, Sandsteinquarderbaus im sanierungsbedürftigen Zustand und ein Um- und Ausbau zum Jugendhaus von 2020 bis 2022.
Das Erdgeschoss ist für Veranstaltungen des Jugendhauses vorgesehen und durch die Jugendlichen zugänglich. Das Gebäude verfügt über einen großen Gruppenraum, welcher über einen Windfang an der Westfassade erschlossen wird. Nördlich des Gruppenraums grenzt eine Küche an, welche im weiteren Verlauf durch ein Lager komplettiert wird. Östlich des Gruppenraums befindet sich ein Bühnenbereich, welcher über einen Flur zugänglich ist. Der Flur ermöglich die Zugänge zu einem Abstellraum für Veranstaltungsgegenstände, dem Treppenraum ins Obergeschoss, den Plattformlift, sowie Toilettenanlagen.
Ins Obergeschoss führt eine dreiläufige, zweimal abgewinkelte Treppe mit Zwischenpodesten. Vom Geschosspodest aus werden der Plattformlift, ein Behinderten- WC und der bauzeitliche Gebäudeteil erreicht. Darin befinden sich zwei Büroräume, ein Mehrzweckraum, ein Besprechungszimmer, sowie Toiletten für die Bediensteten des Jugendreferats.
Das Jugendhaus „Lüftn“ wurde im November 2022 neu eröffnet und wird außerhalb der Schulferien wochentags im Durchschnitt von 70 Kindern und Jugendlichen besucht. Das Jugendreferat als Hausherr arbeitet nach dem Prinzip der offenen Kinder- und Jugendarbeit und erreicht Kinder und Jugendliche auf der Grundlage eines allgemeinen gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Das Jugendhaus steht allen offen. Junge Menschen müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um die Einrichtung und deren Angebote wahrnehmen zu können.
Durch die zentrale Lage - Grundschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium liegen in unmittelbarer Nähe - bietet das Jugendhaus „Lüftn“ vielfältige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 253,59 m² und das Gebäude besteht aus dem bauzeitlichen Gebäudebestand mit modernen Anbauten im Norden und Westen, welche der Gebäudetechnik, der Erschließung und der Unterbringung sanitärer Anlagen dienen.
Die Stadt Hilpoltstein hat, durch die Sanierung eines Gebäudeleerstands in zentraler Lage, die Möglichkeit zur Innenentwicklung genutzt und einen innerörtlichen Leerstand beseitigt. Des Weiteren zeigte die Stadt die Bereitschaft, eine vorrangig auf Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption umzusetzen, welche seit der Eröffnung 2022 unter der Leitung des Jugendreferat genutzt und das Angebot stetig erweitert wird.
Am 21.11.2019 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, das Gebäude Gredinger Straße 1 auf Basis der Planungen des Architekten Elmar Greiner zu sanieren und dort ein Jugendhaus einzurichten. Die Regierung von Mittelfranken hat daraufhin am 25.03.2020 unter dem Aktenzeichen 61401501 einen Förderbescheid erlassen.
Im Rahmen der Städtebauförderung, insbesondere der Förderinitiative „Innen statt Außen“, ist die Gewährung von Fördermitteln an das Vorliegen eines sogenannten Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung gebunden. Dieser Beschluss soll die Bereitschaft der Gemeinde dokumentieren, vorrangig auf die Innenentwicklung zu setzen, beispielsweise durch die Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen.
Aus unserer Sicht dokumentiert der Beschluss vom 21.11.2019 eindeutig die Absicht der Stadt Hilpoltstein, die Prinzipien der Förderinitiative „Innen statt Außen“ umzusetzen. Dieser Beschluss diente auch als Grundlage für den Förderbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 25.03.2020 (Az. 61401501). Die Regierung von Mittelfranken fordert nun jedoch, einen expliziten Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung nachzureichen, um die Fördervoraussetzungen gemäß der Förderinitiative „Innen statt Außen“ vollständig zu erfüllen.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein verpflichtet sich der grundsätzlichen vorrangigen Inanspruchnahme von Innenbereichsflächen vor Außenbereichsflächen. Primär soll die Ortsmitte gestärkt und entwickelt werden. Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerstände sollen vorrangig genutzt werden und Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden, welche mittel- bis langfristig nicht benötigt werden.
- Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein stellt klar, dass mit dem Beschluss vom 21.11.2019 die Stadt Hilpoltstein sich eindeutig zur vorrangigen Innenentwicklung im Sinne der Förderinitiative „Innen statt Außen“ bekannte und auch weiterhin bekennt. Dies beinhaltet insbesondere:
- Die Umsetzung von Maßnahmen wie die Umnutzung der Lüftn und dem Erwerb der Vorburg, die auf die Stärkung der Innenentwicklung ausgerichtet sind.
- Die bevorzugte Nutzung von Konversionsflächen, Brachflächen und Gebäudeleerständen innerhalb des Stadtgebiets, beispielsweise durch die Entwicklung eines Wohngebiets im Bereich der Freystädter Straße, wo ehemals gewerblich genutzte Flächen in Wohnnutzung überführt werden solle.
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7. Antrag des LBV Kindergartens arche noah auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Der Landesbund für Vogelschutz beantragt, wie im Jahr 2023, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2024. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.
Im Jahr 2024 besuchten 7 Kinder den Kindergarten Arche Noah, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.
Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 5,77 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Landesbund für Vogelschutz auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 5,77 im Kindergarten Arche Noah für das Betreuungsjahr 2024 wird entsprochen.
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8. Feuerwehrangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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beschliessend
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8.1 |
Sachverhalt
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Freiwillige Feuerwehr
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Weinsfeld
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Es wurde in der Dienstversammlung am 21.03.2025 gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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x
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Kommandant
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Philipp Wenzel, 91161 Hilpoltstein
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x
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stv. Kommandant
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Gerhard Rehm, 91161 Hilpoltstein
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Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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Beschlussvorschlag
Der Kommandant, Herr Philipp Wenzel, und der stv. Kommandant, Herr Gerhard Rehm, der Freiwilligen Feuerwehr Weinsfeld werden bestätigt.
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8.2. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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beschliessend
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8.2 |
Sachverhalt
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Freiwillige Feuerwehr
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Mörlach
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Es wurde in der Dienstversammlung am 14.03.2025 gewählt und es kamen folgende Ergebnisse zustande:
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x
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Kommandant
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Christoph Kobras, 91161 Hilpoltstein
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x
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stv. Kommandant
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Johannes Funk, 91161 Hilpoltstein
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Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor.
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Beschlussvorschlag
Der Kommandant, Herr Christoph Kobras, und der stv. Kommandant, Herr Johannes Funk, der Freiwilligen Feuerwehr Mörlach werden bestätigt.
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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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94. Sitzung des Stadtrates
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22.05.2025
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ö
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9 |
Datenstand vom 19.05.2025 17:00 Uhr