Datum: 04.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen
4 Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 ÖPNV – Vergabe Linienbündel 3 – Rufbus und Anrufsammeltaxi
6 Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen
7 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen
8 Bestehende Bebauungspläne der Stadt Hilpoltstein - mögliche Nachverdichtung des Wohnraums
9 BA Nr. 31-2025
10 Anerkennung Hortplätze für die Erweiterung des Kinderhorts ,,An der Richt" mit Inklusionsplätzen
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö 2
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3. Informationen aus den Beiräten und Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö 4
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5. ÖPNV – Vergabe Linienbündel 3 – Rufbus und Anrufsammeltaxi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Allgemein:
Die Genehmigungen der Linien- und Bedarfsverkehre im Linienbündel 3 nach § 42 PBefG laufen zum 11.12.2027 aus. Um die Laufzeit der Verkehre zu verlängern, ist das Vergabeverfahren gemäß EU-Verordnung 1370/2007 (Artikel 7.2) zu starten. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Das Linienbündel 3 ist in drei Teilnetze eingeteilt. Die Teilnetze 1 und 2 werden derzeit noch eigenwirtschaftlich vom Verkehrsunternehmer VGR (Allersberg, Heideck, Hilpoltstein) betrieben. Es entstehen aktuell keine Kosten. 
Das Teilnetz 3 (Greding, Thalmässing) wird gemeinwirtschaftlich durch den Verkehrsunternehmer Rombs betrieben.


  1. Achsenverbindungen:
Auf Basis des Nahverkehrsplans soll das ÖPNV-Angebot optimiert und auf den Achsen eine Taktverdichtung im 1-Stundentakt geplant werden.
In der Arbeitssitzung des Mobilitätsausschusses am 10.02.2025 wurden zwei Varianten zur Optimierung der Achsen im Linienbündel 3 und der Status quo aufgezeigt.

Variante 1
  • Georgensgmünd – Röttenbach – Heideck – Thalmässing – Greding – Kinding
  • Greding – Obermässing – Meckenhauen – Sindersdorf – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Meckenhausen – Freystadt – Neumarkt
  • nur Strecke Thalmässing – Hilpoltstein
  • Heideck – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Allersberg
  • Geschätzte Kosten: 5,5 Mio. €

Variante 2
  • Hilpoltstein – Thalmässing – Greding – Kinding
  • Heideck – Hilpoltstein
  • Hilpoltstein – Allersberg
  • Geschätzte Kosten: 2,5 Mio. €


Der Mobilitätsausschuss sprach sich für die Variante 2 aus und empfahl dem Kreistag, die Vorabbekanntmachung und das Vergabeverfahren des Linienbündels 3 wie präsentiert (Variante 2) durchzuführen.

Die Kosten für die Achsenkonzepte liegen zu 100 % beim Landkreis. Deswegen liegt die Entscheidung über die Achsenkonzepte auch beim Kreistag.



  1. Bedarfsverkehre
Die Gemeinden wünschen sich bei den Bedarfsverkehren ebenfalls eine Verbesserung des Angebots. Der Landkreis Roth zahlt 50 % des Defizits, die restlichen 50 % sind von den betroffenen Kommunen zu tragen. Die Entscheidung über die Form des Bedarfsverkehrs treffen die jeweiligen Gemeinden in ihren Gremien.

Buslinien (= Achsenverbindungen + „Schulbuslinien“) und Bedarfsverkehre werden gemeinsam ausgeschrieben, die Zeitschiene sieht wie folgt aus:

Schritt 1: September 2025
Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung der benötigten Verkehrsleistungen im EU-Amtsblatt.
Schritt 2: Dezember 2025
Die Verkehrsunternehmen haben drei Monate Zeit, einen eigenwirtschaftlichen Antrag (kein Zuschuss) zu stellen.
Schritt 3: September 2026
Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag vorliegt.
Schritt 4: Dezember 2027
Betriebsbeginn der neuen Verkehre.


Aktuell haben wir zwei Bedarfsverkehre im Stadtgebiet Hilpoltstein, deren Buchung eine Stunde vor Abfahrt erfolgen muss:
  • Das Anrufsammeltaxi (AST) A630 
    Es fährt von Montag bis Freitag und an den Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen.
    Das AST holt die Fahrgäste vom Bahnhof Roth, Roth Stieberstraße und Bahnhof Hilpoltstein ab und fährt diese am Zielort (Stadtgebiet Hilpoltstein) bis vor die Haustür: Das Fahrgastaufkommen in 2024 betrug 378 Personen bei 200 Fahrten. Der Anteil am Defizit für die Stadt Hilpoltstein betrug ca. 3.600 €.

  • Der Rufbus 633.1 (HIP MOBIL)
    Er fährt von Montag bis Freitag nach einem festen Fahrplan. Er bedient alle Ortsteile und hat die Anbindung an die Gredl. Das Fahrgastaufkommen in 2024 betrug 9.760 Personen bei 4.865 Fahrten. Durch den eigenwirtschaftlichen Verkehr fiel für die Stadt Hilpoltstein kein Defizit an. Sollte ab 2027 kein eigenwirtschaftlicher Verkehr angeboten werden, wird das städtische Defizit auf ca. 108 T€ pro Jahr geschätzt.
    Damit das Gewerbegebiet an der Autobahn (Sindersdorf) noch besser angebunden ist, kann beim dortigen Halt die Verkehrsbeschränkung „nur Einstieg“ bzw. in Gegenrichtung „nur Ausstieg“ entfernen werden. Damit müsste von allen Ortsteilen das Gewerbegebiet erreichbar sein. 


  • On-Demand-Verkehr (ODV) als Alternative zum Rufbus 633.1

    Der Freistaat fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum durch Zuwendung des Landes. Förderfähig sind u.a. flexible und bedarfsorientierte Bedienformen im ÖPNV. Fördervoraussetzung ist allerdings, dass das Projekt neu eingeführt werden muss. Eine Förderung für das Hilpoltstein Mobil 633.1 und das AST A630 ist demnach ausgeschlossen. Der On-Demand-Verkehr würde nach Meinung des LRA ein solches „neues“ Projekt darstellen. Eine Förderung wäre hier also nach jetzigem Stand möglich. 
    Die aktuell gültigen Förderrichtlinien sehen für die Dauer von maximal vier Jahren eine degressive Förderquote in Höhe von 65 % (erstes Jahr), 55 % (zweites Jahr), 45 % (drittes Jahr) und 40 % (viertes Jahr) vor. Wenn zusätzliche Qualitätskriterien erfüllt werden, wird nach Ablauf der Anschubphase eine dauerhafte Anschlussförderung in Höhe von 40 % gewährt. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft jedoch zum 31.12.2026 aus und es ist nicht endgültig bekannt, ob die diese verlängert wird und ob sich die Fördervoraussetzungen bzw. -höhe ändert. Nach Rückspräche bei der Regierung und dem Ministerium ist davon auszugehen, dass eine Verlängerung der Richtlinie ziemlich sicher kommen wird (Förderhöhe & Voraussetzungen allerdings nicht bekannt). 

    Vorteil: Beim ODV können die Fahrgäste von Ortsteil zu Ortsteil fahren, es existiert kein fester Fahrplan – nur ein Bedienungsrahmen (z.B. 6:00 – 18:00 Uhr).

    Nachteil: Höhere Kosten, insb. wenn Förderung nicht mehr in dem Umfang besteht wie bisher. Bei einer kalkulierten 40% Förderung wird der Anteil der Stadt Hilpoltstein an einem Defizit auf ebenfalls ca. 108 T€ pro Jahr geschätzt. Entfällt die Förderung, liegt ein ungefähres Defizit bei ca. 180 T€ p.a.

    Aufgrund der unsicheren Förderkulisse erscheint es günstiger, keine On-Demand-Verkehre zu beauftragen, sondern beim Ruf-Bus-System zu bleiben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Ausschreibung zum Linienbündel 3 weiterhin das Anrufsammeltaxi A630 und den Rufbus 633.1 zu beauftragen. Sollten keine eigenwirtschaftlichen Angebote eingehen, so beträgt der Kostenanteil der Stadt Hilpoltstein nach den aktuellen Regelungen 50 % des Defizits.

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6. Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 5 "An der Sindersdorfer Straße" - Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“ beschlossen.

Die Stadt Hilpoltstein plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 724, 724/3, 726, 726/3, 724/1 (teilw.), 724/2 (teilw.), 728/1, 728/2, 233 (teilw.), 723 (teilw.), 723/1 (teilw.), 723/8 (teilw.), 724/8 (teilw.), 725, 726/4, 727/3 (teilw.) Gemarkung Meckenhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein künftiges neues Wohnquartier im Ortsteil Meckenhausen.

Zunächst ist vorgesehen, die östlichen Flurstücke zu überplanen. Der Flächenumgriff der Flurstücke erstreckt sich auf insgesamt ca. 3,7 ha.
Eine künftige (BPlan-)Erweiterung des Quartiers in Richtung Westen (Fl.Nr. 727 Gem. Meckenhausen) soll in den aktuellen Planungen bereits berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Sitzung am 16.01.2025 beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).

Die während der Auslegungsfrist von 12.02.2025 bis 21.03.2025 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden anhand einer Abwägungstabelle erläutert, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.
 
Die weiteren Entwürfe werden in einer der nächsten Stadtratssitzungen erläutert und für die öffentliche Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt und beschlossen. Danach erfolgt die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt.

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7. 35. Änderung Flächennutzungsplan (BG Meckenhausen Nr. 5) - Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat in seiner Sitzung am 16.01.2025 die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nrn. 724, 724/3, 724/8, 725, 726, 726/3, 726/4 Gemarkung Meckenhausen beschlossen. 

Im Rahmen dieser Änderung soll das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt Hilpoltstein als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die Änderung umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 5 „An der Sindersdorfer Straße“, der im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) aufgestellt wird. 

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 12.02.2025 bis 21.03.2025. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert. 

Die weiteren Entwürfe werden in einer der nächsten Stadtratssitzungen erläutert und für die öffentliche Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt und beschlossen. Danach erfolgt die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Beschlussvorschlag

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt.

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8. Bestehende Bebauungspläne der Stadt Hilpoltstein - mögliche Nachverdichtung des Wohnraums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Wie in der Sitzung am 26.02.2025 vorgestellt, gibt es nicht nur in Hilpoltstein, sondern auch in den Ortsteilen Anfragen zu Wohnbaugrundstücken aus der Bevölkerung. Dementsprechend sollten einzelne Bebauungspläne in Hinblick auf eine verträgliche Nachverdichtung gesichtet werden mit dem Ziel, eine Nachverdichtung auch innerhalb der überplanten Bereiche kontrolliert steuern zu können.

Die Verwaltung hat anschließend eine Prüfung bestehender Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Eignung und Notwendigkeit im Rahmen städtebaulicher Nachverdichtungsmaßnahmen durchgeführt. Ziel war es, jene Gebiete zu identifizieren, in denen besonders hoher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum besteht und die Festsetzungen der jeweils gültigen Bebauungspläne die Nachverdichtung einschränkt. 

In der beigefügten Präsentation werden die drei Bebauungsplangebiete vorgestellt, welche von Seiten der Verwaltung im Rahmen einer Priorisierung zur Bestandsaufnahme, Prüfung konkreter Festsetzungsänderungen und anschließender Überarbeitung an Büros vergeben werden könnten. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein erteilt über die besprochene Vorgehensweise grundsätzliche Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Überarbeitung der Bebauungspläne .... in die Wege zu leiten.

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9. BA Nr. 31-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Eingang:         12.05.2025

Baubuch-Nr.: 31/2025

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnheims für 24 Menschen mit Behinderung
Bauort:        Auhofer Weg 2a
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        570/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X  im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Masterplan für den Neubau von 2 Wohnheimen der Rummelsberger Anstalten auf den Grundstücken 570 und 570/8 der Gemarkung Hilpoltstein, nördlich der Auhof-Gärtnerei, wurde bereits 2019 gebilligt. Das erste Wohnheim befindet sich aktuell im Bau, für das zweite Wohnheim, das nördlich davon errichtet werden soll, wurde nun der Bauantrag gestellt. Die Planung entspricht den Vorgaben des Masterplanes.

Überlegungen zum Bau eines dritten Wohnheimes laufen aktuell. Im Anschluss an das nun beantragte Wohnheim, wird dies aber wohl nicht realisierbar sein, da die Immissionswerte zum städtischen Bauhof hin, schwer eingehalten werden können.

Nachtrag 02.06.2025:

Als Nachreichung wurde ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung eingegeben. Für das Vorhaben wären gem. Stellplatzsatzung 15 Fahrradstellplätze notwendig. In der Planung sind 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Mit folgender Begründung wird die Reduktion um 5 Stellplätze beantragt:

Das Bewohnerklientel ist aufgrund von eingeschränkten körperlichen und kognitiven Fähigkeiten (gerade bei körperlichen und geistigen Mehrfachbehinderungen) zu 90% nicht in der Lage, Fahrrad zu fahren. Hieraus ergibt sich ein stark reduzierter Stellplatzbedarf.

Für KFZ werden 5 Stellplätze inkl. 1 Behindertenstellplatz nachgewiesen. Dies entspricht den Anforderungen der Stellplatzsatzung.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt. 
Durch das geplante Bauvorhaben darf es zu keinen Einschränkungen (insbesondere auf Grund von Lärmimmissionen) bei dem Betrieb des städtischen Bauhofs kommen. 

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10. Anerkennung Hortplätze für die Erweiterung des Kinderhorts ,,An der Richt" mit Inklusionsplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz-GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst soll der Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Die Stadt muss daher in naher Zukunft weitere Hortplätze schaffen. Dazu soll der bestehende Kinderhort auf dem Grundstück An der Richt 3, 91161 Hilpoltstein, Fl.Nr. 433, Gmkg. Hilpoltstein erweitert werden. Im Bestandsgebäude sind derzeit 150 Kinder untergebracht.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 02.10.2024 bereits einen Bedarf für 122 Hortplätze anerkannt.
Da in den 122 Plätzen ein Inklusionsplatz enthalten ist, der 3-fach gewertet wird, muss dies in der Bedarfsanerkennung angegeben werden, um die volle Förderung zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Hilpoltstein erkennt ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 den Bedarf für 123 Hortplätze, davon 1 Inklusionsplatz im BRK Kinderhort Räuberkiste an.

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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 95. Sitzung des Stadtrates 04.06.2025 ö 11
Datenstand vom 03.06.2025 12:51 Uhr