Datum: 03.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:33 Uhr bis 18:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 18:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bauvoranfragen
3 Antrag auf Vorbescheid
4 Bauanträge
4.1 BA Nr. 127/2024
5 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö 2
zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. BA Nr. 127/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Eingang:         30.12.2024

Baubuch-Nr.: 127/2024

Bauvorhaben:        Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage
Bauort:        Johann-Friedrich-Straße 23
Haus-Nr. erteilt:         ja        X nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        240/0
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist aktuell nicht gesichert
      
Geh- und Fahrtrecht über Grundstück Fl. Nr. 448 notwendig
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Im Jahr 2011 wurde die Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstückes durch Vorbescheid beantragt und für zulässig erklärt. Dieser genehmigte Vorbescheid ist mittlerweile jedoch nicht mehr gültig. Nun ist erneut über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Im Vergleich zum Vorbescheidsantrag liegt das Gebäude nach der aktuellen Planung weiter nördlich. Die Zufahrt zu den Stellplätzen und Garagen sind über den Geh- und Radweg südlich des Stadtweihers geplant. Um die wegemäßige Erschließung zu sichern, wäre ein Geh- und Fahrtrecht über das städtische Grundstück Fl.Nr. 448 zu erteilen. Eine Erschließung über den Geh- und Radweg ist zwar gegenüber einer direkten Ausfahrt in den fließenden Verkehr im Kurvenbereich zu bevorzugen, jedoch hat die Stadtverwaltung auch sicherheitstechnische Bedenken bei einer An-und Abfahrt sowie eventuell notwendigen Rangiervorgängen im Fußgängerbereich. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.02.2025 ö 5
Datenstand vom 10.02.2025 11:56 Uhr