Datum: 17.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bauvoranfragen
3 Antrag auf Vorbescheid
3.1 AV 008-2025
4 Bauanträge
5 Sonstiges

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö 1
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2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö 2
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3. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö 3
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3.1. AV 008-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Eingang:         23.01.2025

Baubuch-Nr.: 008-2025

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einfamilienhauses
Bauort:        Grauwinkl 29
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        519/1
Gemarkung:        Solar
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich
    (§35 BauGB)

 ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr.       BauGB

X das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X Mischsystem                         Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Für das Grundstück wurde im Jahr 2000 bereits ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus gestellt. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Vor Gericht haben sich dann die beteiligten Parteien auf ein Baurecht geeinigt. Ein positiver Vorbescheid wurde daraufhin im Jahr 2002 seitens des Landratsamtes erteilt, eine Bebauung ist jedoch bisher nicht erfolgt. Für das Grundstück wurden seitens der Stadt Verbesserungsbeiträge erhoben, laut Eintragung im Grundstücksprogramm ist es auch bereits erschlossen.

Der Vorbescheid von damals hat seine Gültigkeit verloren. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich, eine Privilegierung kommt nicht zum Tragen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieses Vorhaben hier am Ortsrand denkbar, auch da auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch eine Bebauung vorhanden ist (keine Wohnbebauung). Eventuelle immissionsschutzrechtliche Probleme sind im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Roth zu prüfen. 

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließungskosten sind vom Bauwerber zu tragen.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö 4
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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.03.2025 ö 5
Datenstand vom 17.03.2025 16:19 Uhr