Datum: 17.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.03.2025
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ö
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2. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.03.2025
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3. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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3.1. AV 008-2025
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.03.2025
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 23.01.2025
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Baubuch-Nr.: 008-2025
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses
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Bauort: Grauwinkl 29
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 519/1
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Gemarkung: Solar
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB
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X das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Für das Grundstück wurde im Jahr 2000 bereits ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus gestellt. Dieser wurde zunächst abgelehnt. Vor Gericht haben sich dann die beteiligten Parteien auf ein Baurecht geeinigt. Ein positiver Vorbescheid wurde daraufhin im Jahr 2002 seitens des Landratsamtes erteilt, eine Bebauung ist jedoch bisher nicht erfolgt. Für das Grundstück wurden seitens der Stadt Verbesserungsbeiträge erhoben, laut Eintragung im Grundstücksprogramm ist es auch bereits erschlossen.
Der Vorbescheid von damals hat seine Gültigkeit verloren. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich, eine Privilegierung kommt nicht zum Tragen. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieses Vorhaben hier am Ortsrand denkbar, auch da auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch eine Bebauung vorhanden ist (keine Wohnbebauung). Eventuelle immissionsschutzrechtliche Probleme sind im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Roth zu prüfen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließungskosten sind vom Bauwerber zu tragen.
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4. Bauanträge
Gremium
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.03.2025
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5. Sonstiges
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss
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37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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17.03.2025
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Datenstand vom 17.03.2025 16:19 Uhr