Datum: 07.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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1 |
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1.1. Information über die energetische Sanierung Freibad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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vorberatend
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1.1 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 17.05.2023 wurden energieeffiziente Maßnahmen aufgezeigt, welche den Energieverbrauch (Strom und Wärme) der Gesamtanlage Stadtbad Hilpoltstein senken können. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, die Maßnahmen gemäß der Variantenempfehlung Nr. 2 des Ingenieurbüros in die Wege zu leiten.
Im Rahmen der möglichen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wurde die gesamte Technik betrachtet. Dabei wurde deutlich, dass das größte Einsparpotential im Austausch der alten Badewasserpumpen liegt. Des Weiteren kann sich das Stadtbad durch die neu installierte Photovoltaikanlage mit einer Modulleistung von 82,80 kWp und einer Wechselrichterleistung von 79,00 kW selbst mit Strom versorgen. Um die Anlage steuern zu können, wurden auch die Schaltschränke erneuert und auf den neuesten Stand gebracht.
Im Bereich der Außenanlage wurde die Technik um einen Spülwasserspeicher ergänzt. Dieser speichert erwärmtes und chloriertes Wasser für die Filterspülung und spart somit Frischwasser und Energie. Im Technikgebäude selbst wurden die Leitungsquerschnitte an die neuen Pumpen angepasst und so die Reibungsverluste minimiert.
Da nur der Austausch der Pumpen gefördert werden konnte, rechnet die Verwaltung mit einer Amortisationszeit von ca. 10 Jahren.
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2. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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2 |
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3. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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3 |
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3.1. AV Nr. 017/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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beschliessend
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3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 28.02.2025
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Baubuch-Nr.: 017/2025
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Bauvorhaben: Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes (Variante 1) bzw. Neubau eines Wohnhauses (Variante 2) mit sechs Wohneinheiten
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Bauort: Holzgartenstraße 6
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 405/41
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein x ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Im Rahmen des Vorbescheidsantrages werden zwei Varianten abgefragt. Geplant ist eine Generalsanierung des bestehenden Gebäudes in Verbindung mit seitlichen Anbauten, um die Wohnfläche zu vergrößern. Alternativ soll die Möglichkeit eines kompletten Neubaus abgeklärt werden. Bezüglich der Details wird auf das angehängte Beiblatt des Antragstellers verwiesen, auf welchem die Planungen sowie die Fragestellungen des Antrages erläutert werden. Abzuklären ist, ob die jeweiligen Varianten sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Im Hinblick auf einige Gebäude ähnlicher Höhe und mit ähnlicher überbauter Grundstücksfläche ist nach Vorprüfung davon auszugehen, dass sich beide Varianten aus bauplanungsrechtlicher Sicht einfügen.
Außerdem wird gefragt, ob Stellplätze nachzuweisen sind.
Nach Rücksprache mit dem LRA Roth wäre für den Neubau 12 Stellplätze gemäß der aktuellen Satzung nachzuweisen. Im Falle eines Umbaus/Anbaus können für die bisherigen Wohnungen gemessen an der Wohnfläche 6 Stellplätze als fiktiver Bestand anerkannt werden. 5 Stellplätze müssten neu ausgewiesen werden. Bisher waren an dem Wohnhaus keine Stellplätze vorhanden. Lediglich in der bestehenden Hofzufahrt wurden zeitweise ein oder zwei Fahrzeuge abgestellt.
Fahrradstellplätze sind ebenso nachzuweisen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für beide Varianten erteilt werden. Der Antragsteller sollte aber darauf hingewiesen werden, ob die Möglichkeit einer Ablöse oder Abweichung von dem notwendigen Stellplatzbedarf gegeben wäre. Wenn dies nicht beabsichtigt ist, entfällt die Variante eines Neubaus schon aus dem Grund, dass nicht ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird für beide Varianten erteilt.
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
|
ö
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4 |
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4.1. BA Nr. 013/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
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ö
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beschliessend
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4.1 |
Sachverhalt
Eingang: 10.03.2025
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Baubuch-Nr.: 013/2025
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Bauvorhaben: Nutzungsänderung Krippe zur Förderstätte für Autisten
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Bauort: Keglerstraße 1
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 534/3
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist:
Nr. 33 „Lohbachstr./ Freystädter Str.“
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Gebietsart nach BauNVO
WA
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Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB? ja X nein
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Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen X ja nein
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Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine
Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei) X ja nein
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Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen
werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB) X ja nein
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Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt X ja nein
(wahrscheinliche erneute Beteiligung notwendig)
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Vorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans; die Erschließung ist gesichert. Damit das Vorhaben vor der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden kann, ist es notwendig, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen.
Außerdem liegt das Vorhaben im Geltungsbereich einer Veränderungssperre. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, da keine öffentlichen Belange gegen beantragte künftige Nutzung sprechen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Ausnahme von der Veränderungssperre und unter der Maßgabe erteilt, dass die Antragsteller die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
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4.2. BA Nr. 020/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
|
ö
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beschliessend
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4.2 |
Sachverhalt
Eingang: 19.03.2025
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Baubuch-Nr.: 020/2025
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Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles
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Bauort: In den Hollerstauden
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 793
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Gemarkung: Karm
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung X eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich (Versickerung)
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Der bestehende Milchviehstall soll erweitert werden. Laut Betriebsbeschreibung vergrößert sich nach Durchführung der Baumaßnahme die Anzahl der Rinder um ca. 35 sowie die der Kälber um 13.
Vom Vorliegen der Privilegierung wird ausgegangen.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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5. Straßenausbau Sudetenstraße - Vorstellung Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.04.2025
|
ö
|
beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Nach den Kanal- und Wasserleitungsmaßnahmen in der Sudetenstraße muss die Straße wiederhergestellt werden. Grundsätzlich ändert sich gegenüber dem Bestand vor den Sanierungsmaßnahmen nichts. Es wurde versucht eine einheitliche Straßenbreite und eine ausreichende Gehwegbreite zu erreichen. Die Knotenpunkte mit Schlesierstr. und Frankenstr. wurden jedoch aus Aspekten der Verkehrssicherheit etwas geändert. Die Planung entspricht auch den Grundsätzen und Zielen des Stadtleitbildes. Anhand des Lageplans wird aufgezeigt, wie sich die Straßenplanung darstellt.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Straßenplanung für die Sudetenstraße zu.
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6. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
07.04.2025
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. BA Nr. 127/2024 - erneute Behandlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
07.04.2025
|
ö
|
beschliessend
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6.1 |
Sachverhalt
Eingang: 30.12.2024
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Baubuch-Nr.: 127/2024
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Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (vorm. Zweifamilienwohnhaus)
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Bauort: Johann-Friedrich-Straße 23
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Haus-Nr. erteilt: ja X nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 240/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist aktuell nicht gesichert
Geh- und Fahrtrecht über Grundstück Fl. Nr. 448 notwendig
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Im Jahr 2011 wurde die Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstückes durch Vorbescheid beantragt und für zulässig erklärt. Dieser genehmigte Vorbescheid ist mittlerweile jedoch nicht mehr gültig. Nun ist erneut über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Im Vergleich zum Vorbescheidsantrag liegt das Gebäude nach der aktuellen Planung weiter nördlich. Die Zufahrt zu den Stellplätzen und Garagen sind über den Geh- und Radweg südlich des Stadtweihers geplant. Um die wegemäßige Erschließung zu sichern, wäre ein Geh- und Fahrtrecht über das städtische Grundstück Fl.Nr. 448 zu erteilen. Eine Erschließung über den Geh- und Radweg ist zwar gegenüber einer direkten Ausfahrt in den fließenden Verkehr im Kurvenbereich zu bevorzugen, jedoch hat die Stadtverwaltung auch sicherheitstechnische Bedenken bei einer An-und Abfahrt sowie eventuell notwendigen Rangiervorgängen im Fußgängerbereich.
Ergänzung zur Sitzung am 07.04.2025:
Zwischenzeitlich wurde eine Umplanung vorgelegt. Diese soll in der Sitzung gezeigt und diskutiert werden. Das Vorhaben wurde von einem Zweifamilienhaus zu einem Einfamilienhaus umgeplant. Dadurch entfallen die beiden offenen Stellplätze. Die Zufahrt wurde nach Süden verschoben und verläuft nur noch teilweise über öffentlichen Grund. Die Garage/der Carport wurde nach Osten verschoben.
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Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Diskussionsverlauf:
Datenstand vom 07.04.2025 16:10 Uhr