Datum: 12.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Begrüßung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. AV Nr. 27/2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
beschliessend
|
3.1 |
Sachverhalt
Eingang: 16.04.2025
|
Baubuch-Nr.: 27/2025
|
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss auf dem vorhandenen Grundriss
|
Bauort: Brandenburger Straße 3
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 767/0
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
|
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Marquardsholzer Höhe“
|
Gebietsart nach BauNVO WA
|
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
|
ja X nein
|
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Errichtung eines rechnerischen 2. Vollgeschosses (BPlan. 1 VG) - Dachneigung Hauptgebäude 42 ° (BPlan 30°-38°) - Überschreitung max. Gebäudehöhe Garage (BPlan max. 2,75 m) - Garage mit Satteldach (lt. BPlan Pultdach) - Firstrichtung Hauptgebäude Ost-West (lt. BPlan Nord-Süd-Ausrichtung)
- Überschreitung max. zul. Kniestock auf 1 Meter (lt. BPlan 30 cm)
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
|
Nach mehreren Gesprächen und einem Ablehnungsbescheid des Landratsamtes zur vorausgegangenen Planung, hat der Bauherr eine Umplanung vorgenommen. Die Dachgauben entfallen komplett, dafür wird ein Kniestock vom 1 m vorgesehen. Die beantragten Befreiungen sind mit der Bauverwaltung und dem Sachbearbeiter des Landratsamtes abgestimmt und müssten so genehmigungsfähig sein.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen.
|
Das gemeindliche Einvernehmen und die beantragten Befreiungen werden erteilt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen und die beantragten Befreiungen werden erteilt.
zum Seitenanfang
4. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. BA Nr. 26/2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt
Eingang: 25.03.2025
|
Baubuch-Nr.: 26/2025
|
Bauvorhaben: Neubau eines 5-Familien-Hauses, Energieeffizienz, Sanierung Bestand
|
Bauort: Wolfsteiner Straße 1
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 490/0
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung
|
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 „Nördlich der Freystädter Straße“
|
Gebietsart nach BauNVO WA
|
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
|
|
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- aufgeständerte PV-Module auf allen Dachflächen (lt. BPlan unzulässig) - Bau eines Solarzaunes (lt. BPlan blickdichte Einfriedungen unzulässig) - Belegung von Fassaden mit PV (lt.BPlan keine glänzenden Materialien und Plattenverkleidungen zulässig)
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
|
Die aktuelle Planung fügt sich mit dem Baukörper (Höhe, Geschossigkeit) in die bestehende Umgebungsbebauung deutlich besser ein als das ursprünglich beantragte 4-geschossige Gebäude. Die Wohneinheiten wurden reduziert. Es werden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Die bestehenden Garagen befinden sich weiterhin teilweise auf öffentlichem Grund. Eine Grunderwerb wurde seitens des Bauherrn noch nicht veranlasst.
Die Photovoltaikeinrichtungen sind leider in der Planung nicht dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Befreiung für aufgeständerte Anlagen auf den Dächern nicht erteilt werden, da dies laut Bebauungsplan in diesem Bereich ausdrücklich nicht gewünscht war. Befreiungen für Solarzaun und Fassadenmodule wären je nach Lage und Umfang vorstellbar.
Es wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
|
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
zum Seitenanfang
4.2. BA Nr. 28/2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
beschliessend
|
4.2 |
Sachverhalt
Eingang: 09.04.2025
|
Baubuch-Nr.: 28/2025
|
Bauvorhaben: Offenstall für 4 Ponys im Stallgebäude; direkter Auslauf für Ponys auf Fl.Nr. 869/50, überdachte Mistlagerstätte, Errichtung Schuppen
|
Bauort: Bahnhofstraße 50
|
Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 869/50
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
|
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
|
X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
|
das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
|
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Offenstalls im nördlichen Teil des Stallgebäudes für insgesamt 4 Ponys (2 zusätzlich). Im direkten Anschluss an den Stall soll auf der Fl.Nr. 869/50 ein Auslauf eingerichtet werden. Zudem soll für den anfallenden Mist eine überdachte Mistlagerstätte im Anschluss an den Schweinestall errichtet werden. Um Werkzeuge und Geräte unterzubringen, ist der Bau eines Schuppens geplant.
Die beantragten Bauten bzw. Nutzungen sind nochmal in der Nutzungsbeschreibung als Anlage zur Beschlussmappe erläutert.
Im Jahr 2023 beantragten die Bauherren auf dem Grundstück nördlich des Hofes (FlNr. 869/3) und auf dem Hofgrundstück (Fl.Nr. 869/50) den Bau eines Innen- und Außenstalls für 4 Einstellpferde sowie einer Festmistlagerstätte. Außerdem einen Bewegungsbereich für Pferde und die Genehmigung für die Nutzung der Freifläche durch die Pferde unter anderem für pädagogische Arbeit und Training. Zudem war die Einrichtung eines Permakulturgartens geplant. Seitens der Stadt Hilpoltstein wurde damals das Einvernehmen nicht erteilt. Das Verfahren wurde nach Antragsrücknahme eingestellt.
Im Jahr 2010 wurden die letzten baulichen Änderungen und Tierhaltungen auf dem Anwesen genehmigt. Dies geschah auf Grundlage einer gütlichen Einigung im Rahmen eines Gerichtstermins. Damals wurde unter anderem ein Auslauf der Tiere auf dem Grundstück Fl.Nr. 869/3 untersagt und Abstände für den Auslauf und die Lagerung des Festmistes auf 100 m zur nächsten Wohnbebauung festgelegt. Zum Zeitpunkt der letzten gültigen Baugenehmigung war der Betrieb bzw. die beantragten Vorhaben privilegiert.
Der Genehmigungsbescheid von 2011 fußt auf den Ergebnissen des vorausgegangen gerichtlichen Einigungstermins und enthält nicht zwingend die rechtlich vorgeschriebenen Auflagen hinsichtlich des Immissionsschutzes. Welche Auflagen zum Nachbarschutz eingehalten werden müssen und ob die beantragte Nutzung genehmigt werden kann, muss erneut durch die Fachstellen geprüft werden.
|
zum Seitenanfang
5. Kläranlage Hilpoltstein - Schlammbehandlung
Vorstellung der Planung für Heizung/Lüftung/Sanitär
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Nachdem mit dem Ingenieurbüro Leis aus Pleinfeld aus gesundheitlichen Gründen die Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden mussten, wurde kurzfristig mit dem Ingenieurbüro I.M.I. aus Neumarkt ein leistungsstarkes Büro gefunden, welche die dringend notwendigen Aufgaben übernehmen kann und planerisch bereits in Vorleistung gegangen ist. Sobald die Planung intern abgestimmt ist, wird das Ergebnis nachgereicht. Der Geschäftsführer, Herr Ochsenkühn wird die Planung mit Kostenschätzung anhand einer Präsentation vorstellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen durchzuführen.
zum Seitenanfang
6. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.05.2025
|
ö
|
|
6 |
Datenstand vom 30.04.2025 16:33 Uhr