Datum: 01.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Entscheidung über den Ausbau der Industriestraße
6 Information zur Erschließung des Baugebiets Meckenhausen
7 Bauleitplanung
7.1 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim"
7.2 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss
8 Widmungen nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz
8.1 Widmung Parkplatz Jahnstraße als öffentliche Verkehrsfläche
8.2 Abstufung der Hofstettener Hauptstraße von einer Gemeindeverbindungsstraße
9 Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der FFW Mindorf
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

zum Seitenanfang

2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö 2
zum Seitenanfang

3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö vorberatend 4
zum Seitenanfang

5. Entscheidung über den Ausbau der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Sitzung des Bauausschusses vom 13.02.2017:

Das Ing. Büro Stauffer-Abraham wurde mit der Planung zur Sanierung der Industriestraße mit Erneuerung der Wasserleitung beauftragt. Das Baufeld erstreckt sich von der Kreuzung Altstadtring bis zur Gabelung Hofstettener Hauptstraße. Die Entwurfsplanung ist bis auf die Geh- und Radwegsituation erstellt. Hier gibt es noch Überlegungen, wie auf die Bedürfnisse der Radfahrer eingegangen werden kann. Der beigefügte Lageplan stellt eine Lösung mit beiderseitigem Gehweg dar. Es folgen noch Alternativplanungen, welche die Radfahrer explizit berücksichtigt.
Herr Stauffer stellt die Entwurfsplanung mit Alternativvorschlägen vor.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Ausbau der Industriestraße wie in den Planungen des Ing.-Büros Stauffer Variante 8 dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Information zur Erschließung des Baugebiets Meckenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Für die Erweiterung des Baugebiets Meckenhausen beginnen in Kürze die Erschließungsarbeiten. In der Sitzung wird über den aktuellen Stand berichtet.

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö vorberatend 7
zum Seitenanfang

7.1. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die SÜDWERK Projektgesellschaft aus Burgkunstadt plant den Betrieb einer Photovoltaikanlage in Pierheim. Die PV-Anlage soll auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 201 der Gemarkung Pierheim errichtet werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.
Um das Vorhaben durchführen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln und § 8 Abs. 3 BauGB besagt, dass mit der Aufstellung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der FNP geändert werden kann (Parallelverfahren).
Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i. S. d.
§ 11 BauGB gesondert geregelt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ i. V. m. einem städtebaulichen Vertrag i. S. d. §11 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Aufgrund des Antrags der SÜDWERK Projektgesellschaft zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“) muss für den geplanten Bereich ein Sondergebiet „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
Mit der Einleitung des Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan werden die rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen.
Im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages sind auch Regelungen über die 
Kostentragung des Planverfahrens zu treffen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 13. Änderung des FNP mit integriertem Landschaftsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Widmungen nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö vorberatend 8
zum Seitenanfang

8.1. Widmung Parkplatz Jahnstraße als öffentliche Verkehrsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Bei der Überprüfung eines eingereichten Bauantrages wurde festgestellt, dass der vorhandene Parkplatz mit Fußweg (Verbindung von der Jahnstraße zum Dreifaltigkeitsweg), Fl.-Nr. 405/150 Gemarkung Hilpoltstein, im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Von Seiten des Landratsamtes Roth wurde dringend angeraten, den Parkplatz mit dem Fußweg und den vorhandenen Grundstückszufahrten nach den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten zu widmen. Dazu ist der Platz gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegeverzeichnisses (BayStrWG) als öffentliche Verkehrsfläche nach Art. 1 BayStrWG zu widmen.

Bezeichnung:                        Parkplatz mit Fußweg zwischen Jahnstraße und Dreifaltigkeitsweg
Fl.-Nr.:                                405/150
Gemarkung:                        Hilpoltstein
Lage der gewidmeten Fläche:        siehe Lageplan
Fläche:                                968 m²
Straßenbaulast:                Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Das Grundstück Fl.-Nr. 405/150 Gemarkung Hilpoltstein wird gemäß Art. 6 i.V.m.
Art. 1 BayStrWG als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die anliegenden Grundstücke dürfen über die öffentliche Verkehrsfläche angefahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Abstufung der Hofstettener Hauptstraße von einer Gemeindeverbindungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Die Hofstettener Hauptstraße muss von der Einmündung in die Industriestraße Fl.-Nr. 405/160, Gemarkung Hilpoltstein bis zum Kreisverkehr bei Fl.-Nr. 104 Gemarkung Hofstetten aufgrund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße abgestuft werden.

Straßenbezeichnung:        Hofstettener Hauptstraße
Fl.-Nr.:                        206, 218/3
Gemarkung:                Hofstetten
Anfangspunkt:                Einmündung in die Industriestraße Fl.-Nr.: 405/160 Gemarkung
                       Hilpoltstein an der östlichen Ecke der Fl.-Nr. 210/3 Gem. Hofstetten
Endpunkt:                Einmündung in die Hofstettener Hauptstraße in den Kreisverkehr an der
                       nördlichen Seite der Fl.-Nr. 104, Gemarkung Hofstetten
Länge:                        887 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Die Hofstettener Hauptstraße mit den Fl.-Nrn.: 260 und 218/3 der Gemarkung Hofstetten wird gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße abgestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

9. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der FFW Mindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Mindorf hat in ihrer Dienstversammlung den Kommandanten und dessen Stellvertreter gewählt. Es kam folgendes Ergebnis zustande:

Kommandant:        Matthias Deyerler, Mindorf A 8, 91161 Hilpoltstein
Stellvertreter:        Andreas Schmidt, Föhrenweg 4, 91161 Hilpoltstein.

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt.

Beschluss

Herr Matthias Deyerler, Mindorf A 8, wird als Kommandant und Herr Andreas Schmidt, Föhrenweg 4, als stellvertretender Kommandant der FFW Mindorf bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 54. Sitzung des Stadtrates 01.06.2017 ö 10
Datenstand vom 11.07.2017 08:54 Uhr