Datum: 07.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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1 |
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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2 |
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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vorberatend
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4 |
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5. Beabsichtigte Erweiterung des BRK Kinderhauses Hofstetten - Anerkennung von Kinderbetreuungsplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Im Stadtbereich Hilpoltstein sind derzeit folgende Kinderbetreuungsplätze in den Bereichen Krippe und
Regelkinder vorhanden:
Krippenplätze 8 Gruppen, 96 Plätze (max. 102)
Regelkinderplätze 18,5 Gruppen, 463 Plätze
Unter Berücksichtigung des derzeit geltenden Anstellungsschlüssels von 1:11,0 werden die Regelkindergruppen teilweise nur mit 22 Kinder pro Gruppe belegt, sodass die Platzzahl für Regelkinder sich auf rund 407 Plätze verringern kann. Hinzu kommt, dass der Gewichtungsfaktor für Kinder mit Behinderung, Migrationshintergrund und unter 3-jährige die tatsächlich zur Verfügung stehende Anzahl der Plätze nochmals reduzieren kann.
Die durchschnittliche Geburtenzahl der vergangenen Jahre lag bei 120 Kindern pro Jahr.
Im Krippenbereich ist von einem Rechtsanspruch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und einer Belegungsquote von 35% (Ziel der Bayerischen Staatsregierung) auszugehen. Das entspräche 84 Plätzen. Die in Hilpoltstein bereits oberhalb der Empfehlung des Freistaates vorhandenen 96 Plätze sind nach Abgleich der Anmeldezahlen mit den Kindergartenleiterinnen für das Betreuungsjahr 2017/18 bereits voll belegt. In allen Einrichtungen bestehen Wartelisten für Krippenkinder. Zusätzlicher Bedarf ist demnach gegeben.
Im Regelkinderbereich geht man aufgrund der zuvor bereits genannten Gewichtungskriterien von einer Belegung mit 3,5 Jahrgängen pro Betreuungsjahr aus. Dies entspräche rund 420 Plätzen. Derzeit sind im Stadtgebiet Hilpoltstein ca. 15 Plätze in der neu geschaffenen Regelkindergruppe im Hort Räuberkiste frei. Auch hier ist jedoch von einem weitergehenden Bedarf auszugehen. Gerade auch im Hinblick auf das neu entstandene Baugebiet Dorotheenhöhe sind ein vermehrter Zuzug junger Familien und damit ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen zu erwarten.
Die Schaffung jeweils einer weiteren Krippengruppe und Regelkindergruppe wird auch aus Sicht der Fachaufsicht des Landratsamtes Roth, Frau Hoffinger, begrüßt.
Aufgrund des vorhandenen Freiflächenangebots besteht im BRK Kinderhaus in Hofstetten die Möglichkeit eines Anbaus für eine Krippen- und eine Regelkindergruppe. Dieser könnte als eigenständiges Gebäude mit Verbindungswegen errichtet werden, ohne die Außenspielflächen unangemessen zu beschneiden. Der Bund hat das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gerade neu beschlossen. Mit verhältnismäßig geringen Eigenmitteln könnte die Stadt Hilpoltstein den Anbau finanzieren und damit die bedarfsnotwendigen zusätzlichen Betreuungsplätze schaffen.
Ergänzung zur Sitzung am 07.12.2017:
In der Sitzung am 27.07.2017 hat der Stadtrat den Bedarf für 1 Krippengruppe (12 Plätze) und eine Regelkindergruppe (25 Plätze) im BRK Kinderhaus in Hofstetten ab dem Kinderbetreuungsjahr 2017/18 anerkannt.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken würde sich im aktuellen Förderverfahren die nach dem Summenraumprogramm förderfähige Fläche bei der Erhöhung der anerkannten Plätze um jeweils einen Krippenplatz und einen Regelkinderplatz von 127 qm auf 209 qm erhöhen. Dadurch könnte man einen deutlich höheren Förderbetrag abgreifen. Einer zusätzlichen Anerkennung eines jeweils weiteren Krippen- und Regelkinderplatzes steht sowohl aus Sicht der Einrichtung als auch aus Sicht der Fachaufsicht des Landratsamtes nichts entgegen. Der Bedarf ist sicher gegeben. Die Verwaltung empfiehlt daher, den bereits gefassten Beschluss entsprechend zu ändern.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein erkennt ab dem Kinderbetreuungsjahr 2017/18 den Bedarf für 13 Krippenplätze und 26 Regelkinderplätze im BRK Kinderhaus in Hofstetten an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Einrichtung eines öffentlichen WLan-Netzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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6 |
Stadtrat
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63. Sitzung des Stadtrates
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11.01.2018
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ö
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5 |
Stadtrat
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71. Sitzung des Stadtrates
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07.06.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 18.10.2017 hat die Fraktion der Freien Wähler beantragt, den Bürgern an zentralen Orten von Hilpoltstein ein öffentliches WLan zur Verfügung zu stellen.
In der Sitzung werden Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt.
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7. Bericht über kommunale Verkehrsüberwachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Herr Raimund Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH berichtet über die Tätigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Hilpoltstein.
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8. Änderung der Friedhofssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der Bayerische Landtag hat das „Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung“ beschlossen. Dies wurde im GVBl 12/2016, S. 246 am 09.08.2016 veröffentlicht. Es tritt am 01.09.2016 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wird ein neuer Artikel 9 a in das Bestattungsgesetz (BestG) eingefügt, der nun das Verbot von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in gemeindlichen Friedhofssatzungen und die Anforderungen an den durch die Steinmetze zu erbringenden Nachweis regelt. Auf dieser Grundlage können nun kommunale Friedhofsträger entsprechende Regelungen in ihren Friedhofssatzungen aufnehmen.
Der Wortlaut des neuen § 30 a in der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen entspricht dem Mustertext, das der Bayerische Städtetag mit Rundschreiben vom 05.12.2016 an die Kommunen gegeben hat. Darin wird hinsichtlich der Frage, wie der Nachweis zu führen ist, auf die Regelung in Art. 9 a Abs. 2 Bestattungsgesetz (BestG) verwiesen.
Die Stadt Hilpoltstein erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I) i. V. m. dem Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung vom 02.08.2016 (GVBl. S. 246) folgende
Satzung
§ 1
Satzungsänderung:
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Hilpoltstein vom 09.08.2013 in der Fassung vom 11.09.2014 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer § 30 a eingefügt:
§ 30 a
Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2011 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9 a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Stadt Hilpoltstein
Markus Mahl
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Förderung der Vereine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 08.12.2016. Danach sind Vereine förderungswürdig, wenn sie Jugendarbeit leisten bzw. ausgebildete Übungsleiter bzw. Jugendleiter einsetzen.
Für die Jugendarbeit werden 8 Euro pro Jugendlichen und Jahr gewährt. Die Förderung für die Jugendlichen ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Die Höhe der Förderung für einen Übungsleiter richtet sich nach der Gesamtzahl der in diesem Jahr insgesamt tätigen Übungs- bzw. Jugendleiter.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2017 mit insgesamt 43.641,92 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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vorberatend
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10 |
Sachverhalt
Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.
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11. Spende des Sitzungsgeldes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Information über die Verkehrszahlen 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
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ö
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vorberatend
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12.1 |
zum Seitenanfang
12.2. Information über den Baubeginn zum Ausbau der Breitbandversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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12.2 |
zum Seitenanfang
13. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2017
|
ö
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vorberatend
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13 |
Datenstand vom 15.02.2018 10:05 Uhr