Datum: 13.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.03.2017
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. BVA Herdegen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt
Eingang:
10.02.2017
|
Baubuch-Nr.:
|
Bauvorhaben:
Neubau von drei Reihenhäusern
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Bauort:
Adalbert-Stifter-Straße 34
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Haus-Nr. erteilt:
ja
nein
nicht erforderlich
|
|
|
Bauantrag vollständig
ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
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Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Straße / Bahnhofstraße / Mühlenweg“
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Gebietsart nach BauNVO allgemeines Wohnen
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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|
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- andere Fläche für Stellplätze (nur in ausgewiesenen Flächen) - Kniestockhöhe (lt. B-Plan 40 cm)
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Der Bauherr möchte mit diesem Antrag klären, ob die gewünschte Bebauung zulässig ist. Die entstehende verdichtete Bebauung wird kritisch gesehen, auch im Hinblick auf die erforderlichen Stellplätze.
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Der Bauherr hält an seiner Planung fest und hat die Stellplatzsituation um geplant.
Auf Grund der bereits im Baugebiet bestehenden Situation (siehe beigefügtes Luftbild und Ausschnitt Bebauungsplan) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV HT Objekt GbR
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt
- Eingang:
14.02.2017
|
- Baubuch-Nr.:
019/2017
|
Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten
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Bauort:
Meckenhausen B 48
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 250
|
Gemarkung: Meckenhausen
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung- Antrag auf Vorbescheid
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Die erforderlichen 12 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
|
Beschluss
Das gemeindliche Einv
ernehmen wird erteilt. Dem Bauherren wird die Empfehlung ausgesprochen, das Vorhaben umzuplanen bzw. das Gebäude weiter nach hinten zu rücken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
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3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Harrer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.1 |
Sachverhalt
- Eingang: 21.02.2017
|
- Baubuch-Nr.: 024/2017
|
Bauvorhaben: Erweiterung einer best. Biogasanlage (Errichtung eines zus. Container-BHKWs, Neubau zusätzl. Gärrestelagers mit Gasspeicher, Neubau Trocknungsanlage, Erstellung einer Umwallung)
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Bauort: Oberrödel
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Haus-Nr. erteilt:
ja
nein
X nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 678
|
Gemarkung: Tiefenbach
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
|
Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
|
X ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr
. 6 BauGB
|
das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
X nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung X nicht erforderlich
|
Der Bauherr möchte die bereits bestehende Biogasanlage erweitern. Es handelt sich hier um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Für die mit Biogas betriebene BHKW-Anlage, welche nach Umsetzung des geplanten Bauvorhabens drei BHKWs umfasst, benötigt der Bauherr eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird in einem gesonderten TOP behandelt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.2. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.2 |
Sachverhalt
Der Bauherr hat beim LRA Roth eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mit Biogas betriebenen BHKW-Anlage, bestehend aus 3 BHKWs beantragt. Dieser Antrag umfasst alle 3 BHKWs, einschließlich der beiden bereits bestehenden BHKWs.
Durch die Errichtung des dritten BHKWs (siehe BA Harrer, Erweiterung einer best. Biogasanlage) erreicht die Anlage eine Feuerungswärmeleistung von über 1 MW (BHKW 1 476 kW, BHKW 2 271 kW und BHKW neu 657 kW). Somit wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (Feuerungswärmeleistung 1 MW bis weniger als10 MW).
Aufgrund der bestehenden Sachlage wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.3. BA Pauli
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.3 |
Sachverhalt
- Eingang: 27.02.2017
|
- Baubuch-Nr.: 023/2017
|
Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Doppelgarage
|
|
Haus-Nr. erteilt:
X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 69/2
|
|
Bauantrag vollständig ja X nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung- qualifizierter Freiflächengestaltungsplan
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Allg. Wohngebiet ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Es liegt eine Satzung vor nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Mit der Einbeziehungssatzung Weinsfeld „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ wurde für ortsansässige Bauwillige Baurecht geschaffen. Seitens der Verwaltung besteht somit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
|
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.4. BA Maget
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.4 |
Sachverhalt
Eingang: 18.01.2017
|
Baubuch-Nr.: 10/2017
|
Bauvorhaben: Dachgeschossausbau mit neuem Dachstuhl
|
Bauort: Burgweg 3
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 416
|
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Das besagte Gebäude liegt im Bereich der Innengestaltungssatzung.
Folgende Befreiungen von der Innengestaltungssatzung sind für das Vorhaben notwendig:
- Laut § 2 der Satzung – Einfügungsgebot Neue und umzubauende Baukörper, welche das Straßenbild prägen, sind in den überlieferten Proportionen zu errichten bzw. zu erhalten. Um- und Ersatzbauten sind somit städtebaulich verträglich in das Stadtleitbild einzufügen. Gem. § 3 haben sich Neu-, Um- und Ersatzbauten in den Gesamteindruck einzufügen. Durch den Dachgeschossausbau erhöht sich die Höhe des Gebäudes um ca. zwei Meter. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sei dies jedoch städtebaulich verträglich und füge sich noch in die nähere Umgebungsbebauung ein.
- Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung – Dacheindeckung Dacheindeckungen von Haupt- und Nebengebäuden sind nur mit naturroten, gebrannten Biberschwanzziegeln mit unbehandelter Oberfläche zulässig. Das Dach soll mit Betondachsteinen gedeckt werden.
- Nach § 4 Abs. 2 der Satzung – Dachaufbauten / Gauben Es sind nur Einzelgauben in Form von Schleppgauben, stehenden Gauben mit Satteldach oder abgewalmten Satteldachgauben zulässig. An der östlichen der Seite sind zwei Satteldachgauben geplant, welche die maximale Gesamtbreite der Gauben überschreiten. An der westlichen Seite des Gebäudes ist eine Schleppdachgaube geplant, welche auch die Gesamtbreite überschreitet. Die Gesamtbreite mehrerer Gauben darf die Hälfte der Firstlänge auf einer Dachseite nicht übersteigen.
- Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung – Dachüberstände Es sind Dachüberstände an den Traufen mit sichtbaren Sparrenköpfen, sowie größere Ortgangüberstände geplant. Das ist laut Satzung nicht zulässig.
- Nach § 12 der Satzung – Terrassen / Balkone Es sind Balkone und Loggien, die von der Straßenseite oder von öffentlichen Verkehrsflächen eingesehen werden können unzulässig. Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie nicht an der Straßenseite angebracht sind und nicht störend auf den Gesamteindruck des Straßenbildes wirken. An der südlichen Seite des Gebäudes ist derzeit eine Dachterrasse geplant, die jedoch nicht zur Straßenseite errichtet wird und den Gesamteindruck des Straßenbildes nicht stört.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Befreiungen für die neue Gebäudehöhe und für den Bau der Dachterrasse, sowie die Errichtung der Satteldachgauben zu erteilen. Alle weiteren erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt. Die restlichen beantragen Befreiungen sind satzungskonform auszuführen.
|
Seitens der Verwaltung wurden nach der Bauausschusssitzung am 13.02.2017 sowohl mit dem Bauherrn als auch mit dem Planer Gespräche geführt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Planunterlagen entsprechend der Beschlussfassung zu ändern.
Die überarbeitete Planung wurde zwischenzeitlich eingereicht und geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung zu erteilen.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen für die Gebäudehöhe, für den Bau der Dachterrasse und die Errichtung der Satteldachgauben werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.5. BA Sturmtor GmbH & Co. KG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.5 |
Sachverhalt
- Eingang: 07.03.2017
|
- Baubuch-Nr.: 25/2017
|
Bauvorhaben: Revitalisierung und Sanierung der Bestandsgebäude (Sparkasse) mit Neuordnung und Erweiterung der Rückgebäude
|
Bauort: Christoph-Sturm-Str. 23-29
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Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 86 und 89
|
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Das besagte Bauvorhaben liegt im Bereich der Innenstadtgestaltungssatzung (Sanierungsgebiet). Um das Bauvorhaben wie eingereicht ausführen zu können, werden Befreiungen von der Innenstadtgestaltungssatzung benötigt.
Im 2. DG sollen offenen Dacheinschnitte zur Ausführung kommen. Diese sind gem. § 4 (4) nicht zulässig. Weiterhin werden 6 zusätzliche Dachflächenfenster -4 auf der Süd-Ostseite und 2 auf der Südseite- geplant. Gem. § 4 (5) sind Dachflächenfenster nicht zulässig, wenn sie vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Nach Auffassung der Verwaltung wirken sowohl die Loggien als auch die zusätzlichen Dachflächenfenster nicht störend auf den öffentlichen Raum bzw. das Stadtbild. Es wird daher vorgeschlagen, diese Befreiungen zu erteilen.
Mit der geplanten Sanierung und Erweiterung ändert sich auch die Anzahl der gem. Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze. Da wir uns im vorliegenden Fall im Innenstadtbereich befinden und der zur Verfügung stehende Platz mehr als begrenzt ist, kann die geforderte Anzahl in Höhe von 92 Stellplätzen nicht nachgewiesen werden.
Wie aus den Unterlagen hervor geht, wird 1 Stellplatz auf Fl.Nr. 89, 21 Stellplätze auf Fl.Nr. 86 –davon 11 in der Tiefgarage- und 40 Stellplätze auf Fl.Nr. 405/65 (Industriestraße) nachgewiesen. Für die fehlenden 30 Stellplätze beantragt der Bauherr eine Abweichung. Gem. § 3 der Stellplatzsatzung kann im festgelegten Innenstadtbereich bei einer Nutzungsänderung oder Wiedernutzung im alten Gebäudebestand sowie bei einem Neu- oder Ersatzbau kann kein oder ein geringerer Stellplatzmehrbedarf nachzuweisen sein, wenn anerkannt ist, dass
- das Vorhaben für die Stadtentwicklung besonders wichtig ist oder
- das Bauvorhaben den Zielen der Sanierung entspricht.
Da nach einhelliger Meinung der Verwaltung das Bauvorhaben sowohl für die Stadtentwicklung von Bedeutung ist als auch den Zielen der Sanierung nicht entgegensteht, wird vorgeschlagen, die erforderliche Abweichung zu erteilen.
|
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen von der
Innenstadtgestaltungssatzung werden erteilt.
Sowohl die Außenbewirtung als auch die Stellplatzsituation werden gesondert im Stadtrat behandelt. Die Ergebnisse werden dem Landratsamt zeitnah mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.6. BA Hirscheider/Seitz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.6 |
Sachverhalt
- Eingang: 06.03.2017
|
- Baubuch-Nr.: 026/2017
|
|
Bauvorhaben: Wohnhausneubau mit Garage
|
Bauort: Einkehrstraße
|
Haus-Nr. erteilt:
ja X nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 32/12
|
Gemarkung: Hofstetten
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
|
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.7. BA FFW Hagenbuch
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3.7 |
Sachverhalt
- Eingang:
07.03.2017
|
- Baubuch-Nr.:
27/2017
|
Bauvorhaben:
Neubau einer Lagerhalle der FFW Hagenbuch
|
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 259 und 260 (Teilstück)
|
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (Fl. 259) und Fläche für die Landwirtschaft (Fl. 260) ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben.
|
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Erweiterung BG Meckenhausen 4 – Vergabe von Bauleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Da die Submission am 02.03.2017 stattfindet, werden die Ergebnisse als Tischvorlage nachgereicht.
zum Seitenanfang
5. Anfrage Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am Standort Nürnberg verwaltet die Liegenschaft Am Main-Donau-Kanal 2-7. Diese besteht aus 3 Doppelhäusern bzw. aus 6 Wohneinheiten.
Aufgrund der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2010 müssen 3 dieser Wohneinheiten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) belegt sein.
Wie aus den beigefügten Unterlagen hervor geht, wird aber nur noch eine Wohneinheit von der WSV genutzt. Da die BImA aus wirtschaftlichen Erwägungen an einer Weitervermietung der 2 freien Wohneinheiten an Dritte interessiert ist, würde das eine Erhöhung der Fremdvermietung nach sich ziehen. Der derzeit bei 50 % liegende Fremdvermietungsanteil würde sich auf 83 % erhöhen.
Des Weiteren bittet die BImA um erneute Prüfung, ob im Fall einer Rückgabe der letzten gemieteten Wohneinheit durch die WSV an die BImA einer Nutzungsänderung zur Veräußerung der Doppelhäuser oder einer Vermietung zu Wohnzwecken zustimmt.
Beschluss 1
Die Stadt Hilpoltstein stimmt einer Erhöhung der Fremdvermietung auf max. 83 % zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Beschluss 2
Die Stadt Hilpoltstein stimmt einer Nutzungsänderung zur Veräußerung der Doppelhäuser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
zum Seitenanfang
6. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.03.2017
|
ö
|
|
6 |
Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr