Datum: 13.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauvoranfragen
1.1 BVA Herdegen
2 Antrag auf Vorbescheid
2.1 AV HT Objekt GbR
3 Bauanträge
3.1 BA Harrer
3.2 Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas
3.3 BA Pauli
3.4 BA Maget
3.5 BA Sturmtor GmbH & Co. KG
3.6 BA Hirscheider/Seitz
3.7 BA FFW Hagenbuch
4 Erweiterung BG Meckenhausen 4 – Vergabe von Bauleistungen
5 Anfrage Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
6 Sonstiges

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1. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö 1
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1.1. BVA Herdegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Eingang:         10.02.2017

Baubuch-Nr.:      

Bauvorhaben:         Neubau von drei Reihenhäusern
Bauort:         Adalbert-Stifter-Straße 34
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:         834 / 3
Gemarkung:         Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Straße / Bahnhofstraße / Mühlenweg“
Gebietsart nach BauNVO
allgemeines Wohnen
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
ja         nein
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB        Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
ja         nein                                 ja         nein
                                            - andere Fläche für Stellplätze (nur in ausgewiesenen Flächen)
                                               - Kniestockhöhe (lt. B-Plan 40 cm)

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Der Bauherr möchte mit diesem Antrag klären, ob die gewünschte Bebauung zulässig ist. Die entstehende verdichtete Bebauung wird kritisch gesehen, auch im Hinblick auf die erforderlichen Stellplätze.  

Der Bauherr hält an seiner Planung fest und hat die Stellplatzsituation um geplant.
Auf Grund der bereits im Baugebiet bestehenden Situation (siehe beigefügtes Luftbild und Ausschnitt Bebauungsplan) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö 2
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2.1. AV HT Objekt GbR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

  1. Eingang:         14.02.2017
  1. Baubuch-Nr.: 019/2017
Bauvorhaben:         Neubau Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten
Bauort:         Meckenhausen B 48
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        250
Gemarkung:        Meckenhausen
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
- Antrag auf Vorbescheid
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Die erforderlichen 12 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einv ernehmen wird erteilt. Dem Bauherren wird die Empfehlung ausgesprochen, das Vorhaben umzuplanen bzw. das Gebäude weiter nach hinten zu rücken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö 3
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3.1. BA Harrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

  1. Eingang:        21.02.2017
  1. Baubuch-Nr.: 024/2017
Bauvorhaben:        Erweiterung einer best. Biogasanlage (Errichtung eines zus. Container-BHKWs,        Neubau zusätzl. Gärrestelagers mit Gasspeicher, Neubau Trocknungsanlage,        Erstellung einer Umwallung)
Bauort:        Oberrödel
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                       X   nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        678
Gemarkung:        Tiefenbach
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung     
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Vorhaben liegt
X  im Außenbereich
    (§35 BauGB)

ist privilegiert nach
    § 35 Abs. 1 Nr . 6 BauGB

das Vorhaben fällt unter
     § 35 Abs. 2 BauGB
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         X   nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung        X nicht erforderlich

Der Bauherr möchte die bereits bestehende Biogasanlage erweitern. Es handelt sich hier um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Für die mit Biogas betriebene BHKW-Anlage, welche nach Umsetzung des geplanten Bauvorhabens drei BHKWs umfasst, benötigt der Bauherr eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Diese wird in einem gesonderten TOP behandelt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Bauherr hat beim LRA Roth eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer mit Biogas betriebenen BHKW-Anlage, bestehend aus 3 BHKWs beantragt. Dieser Antrag umfasst alle 3 BHKWs, einschließlich der beiden bereits bestehenden BHKWs.
Durch die Errichtung des dritten BHKWs (siehe BA Harrer, Erweiterung einer best. Biogasanlage) erreicht die Anlage eine Feuerungswärmeleistung von über 1 MW (BHKW 1 476 kW, BHKW 2 271 kW und BHKW neu 657 kW). Somit wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (Feuerungswärmeleistung 1 MW bis weniger als10 MW).
Aufgrund der bestehenden Sachlage wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. BA Pauli

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

  1. Eingang:        27.02.2017
  1. Baubuch-Nr.: 023/2017
Bauvorhaben:        Wohnhausneubau mit Doppelgarage
Bauort:         Weinsfeld B     
Haus-Nr. erteilt:         X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        69/2
Gemarkung:         Weinsfeld    
Bauantrag vollständig        ja        X nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
- qualifizierter Freiflächengestaltungsplan
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Allg. Wohngebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein  X ja         nein (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Es liegt eine Satzung vor nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Mit der Einbeziehungssatzung Weinsfeld „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ wurde für ortsansässige Bauwillige Baurecht geschaffen. Seitens der Verwaltung besteht somit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben. Es wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. BA Maget

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Eingang:        18.01.2017

Baubuch-Nr.: 10/2017

Bauvorhaben:        Dachgeschossausbau mit neuem Dachstuhl
Bauort:        Burgweg 3
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        416
Gemarkung:         Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage         sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das besagte Gebäude liegt im Bereich der Innengestaltungssatzung.
Folgende Befreiungen von der Innengestaltungssatzung sind für das Vorhaben notwendig:
-        Laut § 2 der Satzung – Einfügungsgebot
Neue und umzubauende Baukörper, welche das Straßenbild prägen, sind in den überlieferten Proportionen zu errichten bzw. zu erhalten. Um- und Ersatzbauten sind somit städtebaulich verträglich in das Stadtleitbild einzufügen. Gem. § 3 haben sich Neu-, Um- und Ersatzbauten in den Gesamteindruck einzufügen. Durch den Dachgeschossausbau erhöht sich die Höhe des Gebäudes um ca. zwei Meter. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sei dies jedoch städtebaulich verträglich und füge sich noch in die nähere Umgebungsbebauung ein.
-        Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung – Dacheindeckung
Dacheindeckungen von Haupt- und Nebengebäuden sind nur mit naturroten, gebrannten Biberschwanzziegeln mit unbehandelter Oberfläche zulässig. Das Dach soll mit Betondachsteinen gedeckt werden.
-        Nach § 4 Abs. 2 der Satzung – Dachaufbauten / Gauben
Es sind nur Einzelgauben in Form von Schleppgauben, stehenden Gauben mit Satteldach oder abgewalmten Satteldachgauben zulässig. An der östlichen der Seite sind zwei Satteldachgauben geplant, welche die maximale Gesamtbreite der Gauben überschreiten. An der westlichen Seite des Gebäudes ist eine Schleppdachgaube geplant, welche auch die Gesamtbreite überschreitet. Die Gesamtbreite mehrerer Gauben darf die Hälfte der Firstlänge auf einer Dachseite nicht übersteigen.
-        Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung – Dachüberstände
Es sind Dachüberstände an den Traufen mit sichtbaren Sparrenköpfen, sowie größere Ortgangüberstände geplant. Das ist laut Satzung nicht zulässig.
-        Nach § 12 der SatzungTerrassen / Balkone
Es sind Balkone und Loggien, die von der Straßenseite oder von öffentlichen Verkehrsflächen eingesehen werden können unzulässig. Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie nicht an der Straßenseite angebracht sind und nicht störend auf den Gesamteindruck des Straßenbildes wirken. An der südlichen Seite des Gebäudes ist derzeit eine Dachterrasse geplant, die jedoch nicht zur Straßenseite errichtet wird und den Gesamteindruck des Straßenbildes nicht stört.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Befreiungen für die neue Gebäudehöhe und für den Bau der Dachterrasse, sowie die Errichtung der Satteldachgauben zu erteilen. Alle weiteren erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt. Die restlichen beantragen Befreiungen sind satzungskonform auszuführen.

Seitens der Verwaltung wurden nach der Bauausschusssitzung am 13.02.2017 sowohl mit dem Bauherrn als auch mit dem Planer Gespräche geführt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Planunterlagen entsprechend der Beschlussfassung zu ändern.
Die überarbeitete Planung wurde zwischenzeitlich eingereicht und geprüft. Mit den vorgenommenen Änderungen besteht Einverständnis. Es wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung zu erteilen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen für die Gebäudehöhe, für den Bau der Dachterrasse und die Errichtung der Satteldachgauben werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. BA Sturmtor GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

  1. Eingang:        07.03.2017
  1. Baubuch-Nr.: 25/2017
Bauvorhaben:        Revitalisierung und Sanierung der Bestandsgebäude (Sparkasse) mit Neuordnung und        Erweiterung der Rückgebäude
Bauort:        Christoph-Sturm-Str. 23-29
Haus-Nr. erteilt:        X ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        86 und 89
Gemarkung:         Hilpoltstein
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage         sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Das besagte Bauvorhaben liegt im Bereich der Innenstadtgestaltungssatzung (Sanierungsgebiet). Um das Bauvorhaben wie eingereicht ausführen zu können, werden Befreiungen von der Innenstadtgestaltungssatzung benötigt.
Im 2. DG sollen offenen Dacheinschnitte zur Ausführung kommen. Diese sind gem. § 4 (4) nicht zulässig. Weiterhin werden 6 zusätzliche Dachflächenfenster -4 auf der Süd-Ostseite und 2 auf der Südseite- geplant. Gem. § 4 (5) sind Dachflächenfenster nicht zulässig, wenn sie vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Nach Auffassung der Verwaltung wirken sowohl die Loggien als auch die zusätzlichen Dachflächenfenster nicht störend auf den öffentlichen Raum bzw. das Stadtbild. Es wird daher vorgeschlagen, diese Befreiungen zu erteilen.
Mit der geplanten Sanierung und Erweiterung ändert sich auch die Anzahl der gem. Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze. Da wir uns im vorliegenden Fall im Innenstadtbereich befinden und der zur Verfügung stehende Platz mehr als begrenzt ist, kann die geforderte Anzahl in Höhe von 92 Stellplätzen nicht nachgewiesen werden.
Wie aus den Unterlagen hervor geht, wird 1 Stellplatz auf Fl.Nr. 89, 21 Stellplätze auf Fl.Nr. 86 –davon 11 in der Tiefgarage- und 40 Stellplätze auf Fl.Nr. 405/65 (Industriestraße) nachgewiesen. Für die fehlenden 30 Stellplätze beantragt der Bauherr eine Abweichung. Gem. § 3 der Stellplatzsatzung kann im festgelegten Innenstadtbereich bei einer Nutzungsänderung oder Wiedernutzung im alten Gebäudebestand sowie bei einem Neu- oder Ersatzbau kann kein oder ein geringerer Stellplatzmehrbedarf nachzuweisen sein, wenn anerkannt ist, dass
  • das Vorhaben für die Stadtentwicklung besonders wichtig ist oder
  • das Bauvorhaben den Zielen der Sanierung entspricht.
Da nach einhelliger Meinung der Verwaltung das Bauvorhaben sowohl für die Stadtentwicklung von Bedeutung ist als auch den Zielen der Sanierung nicht entgegensteht, wird vorgeschlagen, die erforderliche Abweichung zu erteilen.       

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen von der
Innenstadtgestaltungssatzung werden erteilt.
Sowohl die Außenbewirtung als auch die Stellplatzsituation werden gesondert im Stadtrat behandelt. Die Ergebnisse werden dem Landratsamt zeitnah mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. BA Hirscheider/Seitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt

  1. Eingang:        06.03.2017
  1. Baubuch-Nr.: 026/2017

Bauvorhaben:        Wohnhausneubau mit Garage
Bauort:        Einkehrstraße
Haus-Nr. erteilt:         ja        X  nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        32/12
Gemarkung:        Hofstetten
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      

Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich

Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage         sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich


Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.7. BA FFW Hagenbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 3.7

Sachverhalt

  1. Eingang:         07.03.2017
  1. Baubuch-Nr.: 27/2017
Bauvorhaben:         Neubau einer Lagerhalle der FFW Hagenbuch
Bauort:         Hagenbuch
Haus-Nr. erteilt:        X  ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        259 und 260 (Teilstück)
Gemarkung:         Hagenbuch    
Bauantrag vollständig        X ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (Fl. 259) und Fläche für die Landwirtschaft (Fl. 260) ausgewiesen.
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein        X ja         nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB)
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche      
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
       X  Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
       X  Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Erweiterung BG Meckenhausen 4 – Vergabe von Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Da die Submission am 02.03.2017 stattfindet, werden die Ergebnisse als Tischvorlage nachgereicht.

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5. Anfrage Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am Standort Nürnberg verwaltet die Liegenschaft Am Main-Donau-Kanal 2-7. Diese besteht aus 3 Doppelhäusern bzw. aus 6 Wohneinheiten.
Aufgrund der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2010 müssen 3 dieser Wohneinheiten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) belegt sein.

Wie aus den beigefügten Unterlagen hervor geht, wird aber nur noch eine Wohneinheit von der WSV genutzt. Da die BImA aus wirtschaftlichen Erwägungen an einer Weitervermietung der 2 freien Wohneinheiten an Dritte interessiert ist, würde das eine Erhöhung der Fremdvermietung nach sich ziehen. Der derzeit bei 50 % liegende Fremdvermietungsanteil würde sich auf 83 % erhöhen.

Des Weiteren bittet die BImA um erneute Prüfung, ob im Fall einer Rückgabe der letzten  gemieteten Wohneinheit durch die WSV an die BImA einer Nutzungsänderung zur Veräußerung der Doppelhäuser oder einer Vermietung zu Wohnzwecken zustimmt.

Beschluss 1

Die Stadt Hilpoltstein stimmt einer Erhöhung der Fremdvermietung auf max. 83 % zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Stadt Hilpoltstein stimmt einer Nutzungsänderung zur Veräußerung der Doppelhäuser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2017 ö 6
Datenstand vom 23.06.2017 08:28 Uhr