Datum: 25.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 (Gew. Kränzleinsberg - Große Erweiterung) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
7 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit
8 BA Hofbeck
9 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö 4
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5. 1. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 8-3 (Gew. Kränzleinsberg - Große Erweiterung) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8-3 (Gewerbegebiet Kränzleinsberg – Große Erweiterung) beschlossen. Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung am 28.09.2017 vorgestellt und gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit fanden in der Zeit vom 07.11.2017 bis 08.12.2017 statt. Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise werden in der Sitzung am 25.01.2018 erläutert und gem. Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend angepasste Entwurfsplanung wird vorgestellt.

Beschluss

Die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8 -3 (Gewerbegebiet Kränzleinsberg – Große Erweiterung) werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die angepasste Entwurfsplanung mit den dazugehörigen Unterlagen wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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6. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim" - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 01.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ beschlossen. Das Planungsbüro SÜDWERK Projektgesellschaft aus Burgkunstadt hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros SÜDWERK Projektgesellschaft zum Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim) - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 01.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ beschlossen. Die PV-Anlage soll auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 201 der Gemarkung Pierheim errichtet werden.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist der FNP entsprechend zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig mit der Änderung des FNP (Parallelverfahren).
Die bereits durch den Investor in Auftrag gegebene Entwurfsplanung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgestellte Entwurfsplanung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan Nr. 28 (Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim) für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. BA Hofbeck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Eingang:         07.12.2017

Baubuch-Nr.: 145/2017

Bauvorhaben:        Errichtung eines Nebengebäudes
Bauort:        812/1
Haus-Nr. erteilt:         ja         nein
                        nicht erforderlich
Flurstück-Nr.:        812/1
Gemarkung:        Hilpoltstein
Bauantrag vollständig         ja         nein                 formloser Antrag         isolierte Abweichung
    
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
      Hilpoltstein Nr. 19 Eichendorffstraße (1. Änderung)
Gebietsart nach BauNVO
Allg. Wohngebiet (Grünfläche)
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
ja         nein
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB        Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
ja         nein                                 ja         nein
                                            - Traufhöhe 2,47 m (laut. Satzung 2,20 m)
                                                                 - Dachneigung b. Pultdächer 20 Grad (laut Satzung 5 Grad)
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.
Die Zufahrt ist gesichert
Die Zufahrt erfolgt über einen privaten Anliegerweg.     
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
        Zentrale Wasserversorgung         eigenen Brunnen
        sonstige Wasserversorgung         nicht erforderlich
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
        Mischsystem                 Trennsystem
        Kleinkläranlage                 sonstige Abwasserbeseitigung         nicht erforderlich
Am 30.01.2017 fand eine mündliche Verhandlung wegen der Normenkontrollsache Unwirksamkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 (Eichendorffstraße) am Bay. Verwaltungsgericht in München statt. Auf Anraten des Senats soll Herr Hofbeck einen neuen Bauantrag für sein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 20m² als Anbau an das bestehende Gebäude einreichen. Es wurde vor Gericht zugesichert, eventuell notwendige Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung und / oder Traufhöhe zu prüfen.


Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 25.01.2018 ö 9
Datenstand vom 27.02.2018 16:23 Uhr