Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Durchführungsvertrag
6 Geförderter Wohnungsbau in Hilpoltstein - weiteres Vorgehen
7 ILE Jura-Rothsee - Vorstellung und Billigung des Konzeptes
8 Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen
9 Antrag des LBV auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2018
10 Beitritt zur Rechtsschutzversicherung d. Bayer. Gemeindetags
11 Information über die Einteilung der Wahlbezirke für die Landtagswahl 2018
12 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Es lagen keine Anfragen vor.

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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Stadtrat Beringer berichtete in Vertretung des Jugendbeauftragten Felix Erbe aus dem AA Jugend über die durchgeführte Onlineumfrage zum Jugendplatz. Es hätten 81 Teilnehmer an der Umfrage teilgenommen.

Am 23.07.2018 soll eine weitere Veranstaltung mit allen Beteiligten stattfinden. Dort soll an den Entwürfen gearbeitet werden. Anschließend solle ein Planungsbüro die Pläne ausarbeiten.

Der Arbeitsausschuss stelle den Antrag an Verwaltung, dass auf dem Platz hinter der Burg für den Aufbau der Bühne mit Überdachung  Betonfundamente eingebaut würden. Die Verwaltung solle die Machbarkeit prüfen. Bisher würde die Stabilität der Überdachung mit einer großen Menge Wasser in Ballasttanks gesichert.

Ein weiterer Vorschlag des Ausschusses sei die Steigerung der Attraktivität für die städtischen Spielplätze. Die Spielplätze sollten thematisch miteinander verknüpft werden.

Stadtrat Beringer überreichte den schriftlichen Antrag an die Verwaltung .


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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Es gab keine Entscheidungen aus nichtöffentlichen Sitzungen zu berichten.

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5. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße" - Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bei dem Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 „Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße“ handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dieser setzt sich aus drei Bestandteilen – dem Planblatt, dem Vorhaben-und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag- zusammen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und privaten Investoren. Mit diesem Bebauungsplan kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage sind. Weiterhin verpflichten sich die Vorhabenträger zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten (Durchführungsvertrag) ganz oder teilweise. Die Erstellung des Durchführungsvertrages muss vor dem Satzungsbeschluss nach § 10  Abs. 1 BauGB erfolgen.
Der Entwurf des Durchführungsvertrages befindet sich in der endgültigen Feinabstimmung und wird kurzfristig nachgeliefert.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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6. Geförderter Wohnungsbau in Hilpoltstein - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In den vergangenen Sitzungen des Stadtrats hat das von der Stadt beauftragte Büro Lemke verschiedene Varianten von Gebäudetypen für einen geförderten Wohnungsbau auf den Grundstücken im Baugebiet Dorotheenhöhe bzw. in der Bahnhofstraße vorgestellt. In der Sitzung soll die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

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7. ILE Jura-Rothsee - Vorstellung und Billigung des Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Markus Mahl stellt den Entwurf des zusammen mit dem Büro Landimpuls entwickelten Konzepts zur ILE Jura-Rothsee vor.

Beschluss

Der Stadtrat billigt das vorgestellte Konzept zur ILE Jura-Rothsee.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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8. Bericht über den aktuellen Stand der Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Der Bericht erfolgt über eine aktuelle Präsentation in der Sitzung.

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9. Antrag des LBV auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Landesbund für Vogelschutz beantragt, wie bereits im Jahr 2017, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2017. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Im Jahr 2018 besuchen aktuell 3 Kinder den Arche-Noah-Kindergarten, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 6,29 angehoben werden. Gleichlautenden Anträgen des LBV wurde bereits im Jahr 2007, 2016 und 2017 durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Landesbund für Vogelschutz auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 6,29 im Arche-Noah-Kindergarten für das Betreuungsjahr 2018 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Beitritt zur Rechtsschutzversicherung d. Bayer. Gemeindetags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der aktuelle Rechtsschutzversicherungsvertrag läuft zum 31.12.2018 aus. Der Bayer. Gemeindetag ist nach § 2 der Verbandssatzung verpflichtet, dass  seinen Mitgliedern Rechtsschutz angeboten wird.
Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG den Zuschlag. Ab dem 01.01.2019 gilt ein neuer Gruppenversicherungsvertrag. Diesem Vertrag können alle Mitglieder nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung beitreten. Die Gemeinden müssen sich für einen von fünf möglichen Vertragstypen entscheiden. Die Stadt Hilpoltstein hatte bisher einen Vertrag mit Voll-Rechtsschutz und 1.000 € Selbstbeteiligung. Angeboten wird auch ein Vertrag mit reduzierter Selbstbeteiligung von 250 €. Die Mehrkosten betragen ca. 1.700 €.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein tritt der Rechtsschutzversicherung des Bayerischen Gemeindetags ab 01.01.2019 bei. Es wird die Variante „Vollrechtsschutz mit 1.000 € Selbstbeteiligung“ gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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11. Information über die Einteilung der Wahlbezirke für die Landtagswahl 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl wurde das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz
(GLkrWG) angepasst.

„Wurden in einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen, könnte das Wahlergebnis dort Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner erlauben. Um auch in diesen Fällen das Wahlgeheimnis zu wahren, sieht ein neuer Art. 19 Abs. 1 Satz 2 vor, die dort abgegebenen Stimmen nicht eigens auszuzählen, sondern nur zusammen mit in einem anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen. Mit welchem anderen Stimmbezirk dies zusammen geschehen soll, entscheidet die Gemeinde. Sie bestimmt den Wahlvorstand, der die Stimmen zusammen auswertet und ein gemeinsames Ergebnis feststellt.“

Für die Stimmbezirke Hagenbuch, Lay und Mindorf könnte bei sinkender Wahlbeteiligung oder/und steigendem Briefwahlanteil die Gefahr bestehen, dass am Wahltag weniger als 50 Wähler zur Urne gehen. Die Stadt Hilpoltstein legt fest, dass diese Stimmbezirke wie bisher verbleiben. Für den Fall, dass die Zahl der Wähler unter 50 sinken sollte wird festgelegt, dass die Stimmen wie folgt auszuzählen sind:

  • die Stimmen des Stimmbezirks Hagenbuch        im Stimmbezirk Meckenhausen,
  • des Stimmbezirks Lay                                  im Stimmbezirk Weinsfeld und
  • des Stimmbezirks Mindorf                        im Stimmbezirk Jahrsdorf.

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12. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö 12
Datenstand vom 22.08.2018 16:55 Uhr