Datum: 26.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Information zum Projekt "Kunst im öffentlichen Raum"
6 Bauleitplanung
6.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Einkaufszentrum Industriestraße" - Satzungsbeschluss
6.2 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung
6.3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mindorf 1 - Solarpark - Billigung der Planung
6.4 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim" - Durchführungsvertrag
7 Geförderter Wohnungsbau in Hilpoltstein - weiteres Vorgehen
8 Antrag der CSU-Fraktion zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung im Osten der Kernstadt
9 Information über den Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen des "Höfeprogramms"
10 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 4
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5. Information zum Projekt "Kunst im öffentlichen Raum"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Kulturamtsleiterin Kathrin Blomeier informiert über den aktuellen Sachstand zum Thema „Kunst im öffentlichen Raum“.

Kunst im öffentlichen Raum: Künstler des Hilpoltsteiner Kunstwettbewerbs stehen fest

Der Kunstwettbewerb der Stadt Hilpoltstein für Kunst im öffentlichen Raum geht in die nächste Phase. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist nun abgeschlossen. Bis zur Frist am 30. Juni 2018 gingen 61 Bewerbungen bei der Stadt Hilpoltstein ein. Eine hochkarätige Empfehlungskommission wählte aus allen 61 anonymisierten Einsendungen fünf Künstler, darunter auch eine Arbeitsgemeinschaft, aus.

Die Fachjury tagte am 13. Juli und setzte sich aus unabhängigen Vertretern der Kunst- und Kulturbranche zusammen: Alexander Schräpler, Bildender Künstler, Mitglied des Gutachterausschusses und Vorstand des Berufsverbands Bildender Künstler in der Metropolregion Nürnberg und Mittelfranken; Carlos Cortizo, Bildender Künstler; Barbara Leicht, Kunsthistorikerin und Kulturamtsleiterin der Stadt Neumarkt i.d.OPf.; Georg Graf von Matuschka, Kulturmanager der Geschäftsstelle Forum Kultur der Europäischen Metropolregion Nürnberg; Sabine B. Reimann, Bildende Künstlerin und Vorsitzende des Kunstvereins Spectrum im Landkreis Roth.

Die Kommission begrüßte die Hilpoltsteiner Kunstinitiative einhellig und gratulierte zu der erfreulichen Anzahl an Bewerbungen. Auch das Wettbewerbsverfahren insgesamt sei hervorragend angegangen worden. Nicht zuletzt deshalb hätte sich eine Vielzahl an qualitativ sehr bemerkenswerten Bewerbungen ergeben. Am Ende des intensiven Bewertungstages standen folgende fünf Künstler fest, die nun am eigentlichen Kunstwettbewerb teilnehmen:

Michael von Brentano aus Oberbayern, Robert Kessler aus Unterfranken, Gregor Passens aus Oberbayern, Bernd Wagenhäuser aus Oberfranken und die Arbeitsgemeinschaft Waldemar Bachmeier und Reinhard Wöllmer aus Mittelfranken.

Die fünf bzw. sechs Künstler lernten Hilpoltstein bereits bei einer Ortsbegehung kennen, zu dem Bürgermeister Markus Mahl und Kulturamtsleiterin Kathrin Blomeier eingeladen hatten. Im anschließenden Kolloquium konnten erste Fragen direkt geklärt werden. Die Wettbewerbsteilnehmer haben nun drei Monate Zeit, ein Kunstwerk für Hilpoltstein zu entwerfen. Im November wird dann aus den fünf Entwürfen ein Gewinnerwerk hervorgehen.

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6. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 6
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6.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 "Sondergebiet Einkaufszentrum Industriestraße" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Stadtrat von Hilpoltstein hat am 17.03.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 27 „Sondergebiet Fachmarktzentrum Industriestraße“ beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung am 23.11.2017 wurde die vorgelegte Entwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 für die öffentliche Auslegung und erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Dies fand in der Zeit vom 18.12.2017 bis 26.01.2018 statt. Nach Durchführung dieses Verfahrensschrittes war der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Teilen zu ändern.

Gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen zu den geänderten Teilen der Begründung und Planunterlagen erforderlich. Verschiedene Fachstellen wurden somit nochmal beteiligt. Dies fand in der Zeit vom 28.05.2018 bis 22.06.2018 statt.

Die während dieser Zeit erneut eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert, zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 27 beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 27 „Sondergebiet Einkaufszentrum Industriestraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6.2. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Am 28.07.2016 hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die dazugehörige Entwurfsplanung gebilligt.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 26.08.2016 bis 30.09.2016. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 23.11.2017 erläutert. Die Entwurfsplanung wurde für die erneute öffentliche Auslegung gebilligt.

Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung erfolgten in der Zeit vom 18.12.2017 bis 26.01.2018. Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen werden in der Sitzung am 26.07.2018 erläutert und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Sollte der Stadtrat der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung zustimmen, kann dieser gem. § 6 BauGB zur Genehmigung an das LRA Roth weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zur Genehmigung an das LRA Roth einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6.3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mindorf 1 - Solarpark - Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Stadtratssitzung 26.04.2018:

Mit Aufstellungsbeschluss vom 15.04.2010 wurde das Bauleitplanverfahren für die Photovoltaikanlage Mindorf (Fl.Nr. 177, Gemarkung Mindorf) gestartet. Die dazu gehörige 6. Änderung des Flächennutzungsplans lief zeitgleich im Parallelverfahren.  Nach Durchführung der beiden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurde der Satzungsbeschluss zurückgestellt. Vorab sollte ein entsprechender Vertrag über die Entschädigung der Jagdgenossenschaft erarbeitet werden. Dies erfolgte nicht, da im Sommer 2010 aufgrund der Gesetzesänderung bzgl. der Einspeisevergütung das Projekt nicht mehr umgesetzt werden sollte.

Zwischenzeitlich haben sich die Voraussetzungen geändert und das Büro Ermisch & Partner hat aufgrund geänderter Leistung im März eine Einspeisezusage unmittelbar in ein 20 KV Kabel auf der Fläche erhalten. Vor diesem Hintergrund möchten Sie das Projekt jetzt zügig zur Baureife bringen, um an den kommenden Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können.

Stadtratssitzung 26.07.2018:

Mit Beschluss vom 26.04.2018 wurde das Bauleitplanverfahren wieder aufgenommen. Das Verfahren soll zum Abschluss gebracht werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde zwischenzeitlich vom Büro Ermisch & Partner durch die aktualisierte artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ergänzt und fortgeschrieben. Weiterhin wurde der maximale Regelabstand zwischen Boden und Moduloberkante aus ökologischen Gründen auf 3,50 m angehoben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die aktualisierte Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mindorf 1 – Solarpark für die Fortführung des Bauleitplanverfahrens mittels entsprechend überarbeitetem Planblatt mit Textteil der dazugehörigen Satzung, Begründung und Umweltbericht. Die erneut durchzuführende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.4. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim" - Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 6.4

Sachverhalt

Bei dem Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 28 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pierheim“ handelt
es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 BauGB ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und privaten Investoren. Mit diesem Bebauungsplan kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage sind. Weiterhin verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung der erforderlichen städtebaulichen Planung sowie die Errichtung des dargestellten privaten Bauvorhabens einschließlich aller notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten (Durchführungsvertrag) ganz oder teilweise.

Die Erstellung des Durchführungsvertrages muss vor dem Satzungsbeschluss nach § 10  Abs. 1 BauGB erfolgen. Der Entwurf des Durchführungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Geförderter Wohnungsbau in Hilpoltstein - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 7

Sachverhalt

In den vergangenen Sitzungen des Stadtrats hat das von der Stadt beauftragte Büro Lemke verschiedene Varianten von Gebäudetypen für einen geförderten Wohnungsbau auf den Grundstücken im Baugebiet Dorotheenhöhe bzw. in der Bahnhofstraße vorgestellt. In der Sitzung soll die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

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8. Antrag der CSU-Fraktion zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung im Osten der Kernstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Die Fraktion der CSU hat am 22.03.2018 folgenden Antrag an den Stadtrat gestellt:

Die Fraktion der CSU im Stadtrat Hilpoltstein beantragt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung im Osten der Kernstadt in Auftrag zu geben.

Für eine Verbindung gibt es unserer Meinung nach zwei mögliche Trassen:
  1. von der Kreuzung Solar/Grauwinkl in Richtung Schleuse bei Altenhofen, und weiter zur Straße von Mörlach nach Hilpoltstein. Danach eine Trasse zur Straße von Hilpoltstein nach Allersberg bis zu Einmündung vor oder nach Heuberg.
  2. von der Kreuzung Jahrsdorf/Weinsfeld, parallel zur ICE-Trasse bis zur Straße von Mörlach nach Hilpoltstein. Fortsetzung wie Vorschlag 1.

Begründung: Mit einer neuen Verbindung würde ein großer Teil des Verkehrs, aus dem Osten kommend, an der Kernstadt Hilpoltstein vorbei geleitet. Es würde sich eine deutliche Entlastung für Solar und Hilpoltstein ergeben.


Ergänzung zur Sitzung vom 26.07.2018: 

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 26.04.2018 von der CSU-Fraktion einstweilen zurückgezogen. Die Vorschläge sollten mit den zuständigen Behörden erörtert werden. Bürgermeister Mahl berichtet über die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes.

Die Themen (Ost-)Umfahrung Hilpoltstein und eine mögliche staatliche Förderung wurden beim Staatl. Bauamt Nürnberg vorgetragen. Sowohl das Staatl. Bauamt als auch die Regierung von Mittelfranken haben sich (gleichlautend) wie folgt geäußert:

1. Der Neubau von Staatsstraßen durch den Freistaat Bayern ist nur möglich, wenn eine solche Maßnahme im sog. Ausbauplan geführt ist. Der derzeit gültige Ausbauplan stammt aus dem Jahr 2011 und hat eine Laufzeit bis 2020/2025. in diesem Zeitraum sollen die Maßnahmen der ersten Dringlichkeit (bis 2020) realisiert werden, die Projekte der ersten Dringlichkeit Reserve bis 2025. Wann der derzeitige Ausbauplan fortgeschrieben wird, ist nicht bekannt.
Nachdem im aktuellen Ausbauplan keine Ortsumfahrung Hilpoltstein enthalten ist, ist zur Realisierung einer Staatsstraßen-Umgehung von Hilpoltstein eine Aufnahme in einen zukünftigen Ausbauplan erforderlich. Bei der Aufnahme würde ein solches Projekt unter anderem einer Nutzen-Kosten-Analyse, einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie einer Raumwirksamkeitsanalyse unterzogen werden.

Unabhängig der sachlichen Bewertung eines solchen Projektes muss auch die gesetzliche Vorgabe berücksichtigt werden. Gem. Art 3 BayStrWG sind Staatsstraßen für den Durchgangsverkehr bestimmt. Der Bau einer Ortsumfahrung muss daher nachvollziehbar eine Entlastung des bisherigen Staatstraßennetzes bringen. Daher ist vorab eine verkehrliche Untersuchung unabdingbar, um eine Verlegung des Durchgangsverkehrs auf eine Umfahrung darzustellen.
Aus derzeitiger Sicht sieht das Staatl. Bauamt Nürnberg keine Notwendigkeit für eine östliche Umfahrung von Hilpoltstein als Staatsstraße. Der überörtliche Verkehr hat mit der BAB 9 eine leistungsfähige Umfahrung. Sollte eine Umfahrung weiterhin von der Stadt Hilpoltstein gewünscht werden, ist deren Notwendigkeit anhand einer verkehrlichen Studie zu belegen.

2. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung beim Bau von Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen nach Art 13f BayFAG oder Art. 2 BayGVFG. Eine verbindliche Aussage zur Fördermöglichkeit nach Art. 13f BayFAG oder Art. 2 BayGVFG ist derzeit nicht möglich. In beiden Fällen ist es notwendig, die vorhandenen Verkehrsbeziehungen zu untersuchen, damit Aussagen über mögliche Verkehrsentlastungen für einzelne Varianten getroffen werden können. Weitergehende Überlegungen, wie z.B. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sollten erst auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden, so dass ggfs. verkehrlich „ineffiziente“ Trassenvarianten frühzeitig ausgeschlossen werden können.

Zusammenfassung:
„Unabhängig von einer Ost-Umfahrung gilt grundsätzlich für alle möglichen Umfahrungen, dass im Vorfeld eine Untersuchung der vorhandenen Verkehrsbeziehungen stattfinden muss. Ansonsten können keine Aussagen über mögliche Verkehrsverlagerungen/-entlastungen und letztlich über mögliche staatliche Förderungen (Art.  13 f BayFAG, Art. 2 BayGVFG, …..) getroffen werden.“

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9. Information über den Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen des "Höfeprogramms"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö vorberatend 9

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein hat den Ausbau der Breitbandversorgung für weitere Bereiche ausgeschrieben. Im Rahmen des „Höfeprogramms“ soll die Versorgung mit schnellem Internet insbesondere in kleineren Ortsteilen verbessert werden.

Der Stadtrat hat der Telekom aufgrund ihres Angebots 12.12.2017 den Zuschlag zum technischen Breitbandausbau erteilt. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt einer positiven Plausibilitätsprüfung, der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie und der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag.

Die Beauftragung der Telekom beinhaltet den Ausbau folgender Bereiche:

Altenhofen
Auhof
Bischofsholz
Federhof
Heindlhof
Heuberg Seemeisterstelle
Hilpoltstein (Gymnasium, Realschule, Mittelschule, Grundschule, Schule Regens Wagner)
Hilpoltstein (Gewerbegebiet Kränzleinsberg Teilbereich)
Hofstetten (Teilbereich West)
Holzi
Kauerlach
Knabenmühle
Lösmühle
Minettenheim
Patersholz
Paulusmühle
Riedersdorf
Seitzenmühle
Unterrödel (Betonwerk)
Zereshof

Die Grundstücke von 411 Anwesen bzw. Haushalten in den genannten Bereichen werden direkt mit einem Glasfaseranschluss angeschlossen. Im Rahmen des Ausbaus können die Grundstückseigentümer einen Glasfaseranschluss ins Gebäude beantragen. Diese Technik ermöglicht Bandbreiten von derzeit bis zu 1.000 Mbit/s im Download und 500 Mbit/s (Businessanschlüsse bis 1.000 Mbit/s) im Upload.

Der Freistaat Bayern fördert den Ausbau mit einem Zuschuss von voraussichtlich 1.694.608 Euro, der Eigenanteil der Stadt beträgt 850.968 Euro.  

Weitere Schritte:

  • Plausibilitätsprüfung des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bewilligung der staatlichen Förderung durch die Regierung von Mittelfranken
  • Unterzeichnung des Kooperationsvertrags zwischen Stadt und Telekom
  • Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag
  • Umsetzung der Ausbauarbeiten und Anschluss ans Netz innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrags

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10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 74. Sitzung des Stadtrates 26.07.2018 ö 10
Datenstand vom 16.11.2018 09:45 Uhr