Datum: 22.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
|
ö
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3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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vorberatend
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4 |
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5. Ortskanalisation, Transport- und Ortswasserleitung in Unterrödel - Vorstellung der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
In Unterrödel sind Teile der Kanalisation sanierungsbedürftig sowie hydraulisch überlastet. Ebenso sind Teile der Ortswasserleitung und die Transportwasserleitung im Bezirk E erneuerungsbedürftig.
Vertreter des Ingenieurbüros Völker aus Weißenburg stellen den aktuellen Stand der Sanierungsplanung in Unterrödel vor.
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6. Einbeziehungssatzung Eibach - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 22.02.2018 für den Ortsteil Eibach die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Durch diese Satzung werden Teilbereiche der Fl.Nr. 77 und 547 der Gemarkung Patersholz in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eibach mit einbezogen.
In der Sitzung am 17.05.2018 wurde die vom Ing.-Büro Klos erarbeitete Entwurfsplanung vorgestellt und für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die Entwurfsplanung mit Begründung lag in der Zeit von 20.06. bis 23.07.2018 öffentlich aus. Die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich beteiligt und erhielten Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Stadtratssitzung am 13.09.2018 zur Kenntnis genommen und beschlussmäßig behandelt. Der gefasste Beschluss beinhaltete eine Änderung des Geltungsbereichs in Richtung Süd-Osten und erforderte sowohl eine erneute öffentliche Auslegung als auch eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Diese erfolgt in der Zeit vom 10.10. bis 12.11.2018.
Da bis dato keine relevanten Stellungnahmen eingegangen sind und anzunehmen ist, dass bis Ende der Frist auch keine mehr eingehen, kann die Einbeziehungssatzung Eibach als Satzung beschlossen werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Einbeziehungssatzung Eibach mit Begründung in der vorliegenden Fassung als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1
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7. Neugestaltung der Grünanlage am Festplatz mit Geh- und Radweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
|
ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Der untere Bereich der Festplatzanlage soll neu gestaltet werden. Hierzu fand bereits im Sommer mit dem Ingenieurbüro Klos eine Ortsbegehung statt.
Im Ergebnis wurden zwei Planungsvarianten in der Bauausschussitzung am 17.09.2018 vorgestellt. Das Gremium sprach sich für weitere Ausplanungen der Variante 2 aus.
Der aktuelle Stand der Planungsvariante 2 wird in der Sitzung am 22.11.2018 einschließlich der Kostenberechnung vorgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die aktuell vorliegende Planungsvariante 2 einschließlich der Kostenberechnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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8. 12. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Die Flurnummer 1027/23 der Gemarkung Hilpoltstein (An der Ackerwinde 4) ist Bestandteil des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“ und dort als Einzelwohnbaugrundstück ausgewiesen. Entgegen der Ausweisung im Bebauungsplan möchte der Bauherr besagtes Grundstück mit einem Doppelhaus bebauen. Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung (in nördlicher und südlicher Richtung nur Doppelhäuser) ist dieser Wunsch seitens der Verwaltung durchaus nachvollziehbar (Gleichbehandlungsgrundsatz) und auch städtebaulich vertretbar.
Wie aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich ist, ist nach Rücksprache mit dem LRA Roth eine Bebauung mit einem Doppelhaus aufgrund der bestehenden „Abstandsflächenproblematik“ nur im Rahmen einer Bebauungsplanänderung möglich.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Nach Rücksprache mit dem LRA Roth kann die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 12. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das Planungsbüro Ermisch aus Roth wird mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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9. Bericht Stadtbad 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
|
ö
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vorberatend
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9 |
Sachverhalt
Schwimmmeister Friedrich Taschner wird über die Badesaison 2018 Bericht erstatten.
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10. Städtebauförderung Jahresantrag 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Die Maßnahmen lt. Anlage werden zur Städtebauförderung 2019 gemeldet.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2019 und den Planungen ab 2020 bis 2022 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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11. Neukalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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61. Sitzung des Stadtrates
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23.11.2017
|
ö
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beschliessend
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7.1 |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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beschliessend
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11 |
Sachverhalt
Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung erfolgte zuletzt im Jahr 1996. Bei einer Prüfung durch BKPV wurde festgestellt, dass die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf Grundstücks- und Geschossflächen (45% - 55%) überprüft und die Kalkulation entsprechend angepasst werden sollte.
Der Herstellungsbeitrag wurde entsprechend der aktuellen Vorgaben des KAG neu kalkuliert.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2019. Die Änderungssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.
Die Beitragssätze gem. § 6 BGS-EWS betragen
- pro qm Grundstücksfläche 1,34 Euro
- pro qm Geschossfläche 6,50 Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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12. Aktuelle Kurzinformation über die ILE Jura-Rothsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
|
ö
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vorberatend
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12 |
Stadtrat
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85. Sitzung des Stadtrates
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02.05.2019
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
1. Logo der ILE Jura-Rothsee
2. Jeder Tropfen zählt
Kooperationsvereinbarung am 14.11.2018 in Thalmässing unterschrieben. Kooperationspartner sind die fünf ILE-Gemeinden sowie die Städte Fürth und Erlangen.
Die Automaten werden in Hilpoltstein an den drei Standorten am 03.12.2018 aufgestellt. Zumindest zu Beginn können leere Behältnisse auch im Rathaus und in der Residenz abgeholt werden.
3. Stärkung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Informationsveranstaltung des Amtes für ländliche Entwicklung Mittelfranken, Ansbach, zu obigem Förderprogramm. Es findet im ILE-Gebiet eine zentrale Veranstaltung statt und zwar am 23.01.2019 um 19:00 Uhr in Allersberg, Gilardihaus.
4. Erstellen eines Konzeptes für ein ländliches Kernwegenetz
Im Rahmen der Erstellung des ILE-Konzeptes war das Thema Hauptwirtschaftswegenetz ein wichtiges Thema im Handlungsfeld „Landwirtschaft und Landschaft“. Da die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes mehrerer Monate in Anspruch nimmt und sich auch die Umsetzung über einen sehr langen Zeitraum hinziehen wird, hat sich die ILE-Lenkungsgruppe entschlossen, hier sofort in dieses Thema einzusteigen. Dieses Konzept wird mit 75% bezuschusst, der Anteil der einzelnen Kommunen wird sich auf wenige tausend Euro beschränken. Der Vorteil eines solchen Konzeptes liegt u.a. darin, dass das vorhandene Wegenetz aufgenommen wird und es dann eine grundlegende Bestandsdokumentation gibt. Zudem ist das Konzept Voraussetzung, um bei der später folgenden (baulichen) Umsetzung der Kernwege überhaupt Fördermittel bekommen zu können.
Nicht jeder landwirtschaftliche Weg ist gleichzeitig auch ein sog. Kernweg. Kriterien hierfür sind u.a.:
- Kernwege machen nicht Halt an Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
- Kernwege sind beiderseits an übergeordnete Straßen angebunden
- Kernwege nutzen vor allem vorhandene Wege- und Straßentrassen
- Kernwege sind durchgängig befahrbar; Stichwege sind keine Kernwege
- Als Kernwege kommen einspurige öffentliche Feld- und Waldwege und einspurige Gemeindeverbindungsstraßen in Frage
Zweispurige Gemeindeverbindungsstraßen können Bestandteil des Kernwegenetzkonzeptes sein, sind aber im Rahmen der Ländlichen Entwicklung nicht förderfähig.
Ein Kernweg hat eine übergeordnete Erschließungsfunktion, er verbindet bestehende Hauptachsen. Der Ausbaustandart für Kernwege beinhaltet:
- 3,5 m breite Fahrbahn
- Bis 11,5 t Achslast
- Einseitige Entwässerung
- Ausreichende Radien
Verkehrsgerechte Einmündungen
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13. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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78. Sitzung des Stadtrates
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22.11.2018
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ö
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13 |
Datenstand vom 15.01.2019 08:53 Uhr