Datum: 11.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. BVA Deppner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt
- Eingang:
25.05.2018
|
- Baubuch-Nr.:
|
Bauvorhaben:
Erweiterung Einfamilienhaus
|
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 504/2
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig
ja
nein X formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 5
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Gebietsart nach BauNVO Allg. Wohngebiet
|
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
|
|
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
-Überschreitung der Baugrenze nach Süden (Anbau) -Überschreitung der Baugrenze nach Westen (Carport)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Die erforderlichen Befreiungen sind nachvollziehbar und wirken nicht störend.
|
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. AV Kudal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt
- Eingang:
30.06.2017
|
- Baubuch-Nr.:
86/2017
|
Bauvorhaben:
Errichtung eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung einschließlich Stellplätzen
|
Bauort:
Allersberger Str. 14
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 458/12
|
|
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte AbweichungVorbescheid
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
|
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja
nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
Die Bauherrin möchte mit diesem Antrag klären, ob einer Bebauung grundsätzlich zugestimmt wird. Es ist beabsichtigt, auf die restliche Grundstücksfläche des o. g. Flurstücks ein Gebäude mit gewerblicher Nutzung zu errichten. Genauere Angaben über die geplante Nutzung wurden auch auf Rücksprache nicht erteilt. Nur so viel, dass es bis dato einen Mietinteressenten gibt. Dieser betreibt einen Steinhandel (Grabsteine, Brunnen etc.).
Weiterhin möchte die Bauherrin geklärt wissen, ob einer Ablösung der Stellplatzpflicht seitens der Stadt grundsätzlich zugestimmt wird? Wie aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht, fehlen ca. 3-4 Stellplätze.
Bei dem besagten Grundstück handelt es sich um eine Innenbereichsgrundstück (§ 34 BauGB). Die vorhandene Bebauung wird derzeit gewerblich genutzt (Blumenladen, Zahnarztpraxis). Grundsätzlich ist gegen eine weitere gewerbliche Bebauung nichts einzuwenden, soweit sie sich im baurechtlichen Rahmen bewegt und sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erweist sich trotzdem als schwierig, da eine konkrete Nutzungsangabe mit Betriebsbeschreibung fehlt. Eine Aussage bzgl. der Stellplatzablöse kann seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht gemacht werden, da auch hier aufgrund der fehlenden Nutzungsangabe die benötigte Anzahl nicht genau ermittelt werden kann.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Bauherrin anzuschreiben und um Konkretisierung des Bauvorhabens gebeten. Falls bis zum Sitzungstermin keine genaueren Angaben vorliegen, muss die Behandlung des Antrags bis nach der Sommerpause vertagt werden.
Mit dem LRA Roth wurde bzgl. der Beurteilung des Bauvorhabens zwischenzeitlich Rücksprache gehalten. Von dort wird unsere Vorgehensweise geteilt.
|
Ergänzung der Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben wurde in der Bauausschusssitzung am 17.07.2017 erstmalig behandelt und aufgrund unvollständiger Unterlagen abgelehnt.
Unserer zweifachen Aufforderung die Unterlagen entsprechend zu überarbeiten bzw. zu vervollständigen, kam die Bauherrin nur in sehr geringem Maße bis gar nicht nach.
Nach derzeitigem Sachstand wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass auch eine weitere Aufforderung, die Unterlagen entsprechend anzupassen, wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Um im vorliegenden Fall ein Ergebnis herbei zu führen, wurde die weitere Vorgehensweise mit dem LRA Roth besprochen.
Gemäß Absprache können wir die derzeit in der Verwaltung vorliegenden Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung an die zuständigen Kollegen dort weiterleiten.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen und die Unterlagen an das LRA Roth zur abschließenden Beurteilung weiterzuleiten.
Ergänzung Sachdarstellung:
Wie aus dem Schreiben vom LRA Roth ersichtlich ist, hätte das gemeindliche Einvernehmen nicht versagt werden dürfen. Die Stadt Hilpoltstein wird aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Die ergänzenden Unterlagen (Pläne, Betriebsbeschreibung) sind beigefügt.
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Ablöse von 5 Stellplätzen wird in der Stadtratssitzung am 07.06.2018 entschieden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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3. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. BA Dr. Gruber
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
3.1 |
Sachverhalt
- Eingang: 03.05.2018
|
- Baubuch-Nr.: 051/2018
|
|
Bauvorhaben: Nutzungsänderung
|
Bauort: Lohbachstr. 5
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 450/60
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
|
Besagtes Grundstück liegt im Innenbereich und die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Im FNP ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen. Aufgrund der örtlich vorherrschenden Gemengelage ist eine eindeutige Zuordnung nach BauNVO jedoch nicht möglich.
Ob durch die geplante Nutzungsänderung unzulässige Beeinträchtigungen des südlich gelegenen Wohnbaugebiet
entstehen können, ist durch die entsprechenden Fachstellen abzuklären.
Das LRA Roth wurde diesbezüglich um Stellungnahme gebeten. Die Auffassung der Verwaltung wird von dort geteilt. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen in Abhängigkeit der Beurteilung durch die entsprechenden Fachbehörden in Aussicht zu stellen.
|
|
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Abhängigkeit der Beurteilung durch die entsprechenden
Fachbehörden in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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3.2. BA Eibner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
3.2 |
Sachverhalt
- Eingang: 23.05.2018
|
- Baubuch-Nr.: 50/2018
|
|
Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses
|
Bauort: Frankenstr. 4
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 755/6
|
Gemarkung: Hilpoltstein
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja 0 nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
|
Seitens der Verwaltung besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
|
|
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3.3. BA Appel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
3.3 |
Sachverhalt
- Eingang: 11.05.2018
|
- Baubuch-Nr.: 042/2018
|
|
Bauvorhaben: Wohnhausneubau
|
Bauort: Einkehrstr. 6
|
Haus-Nr. erteilt: X ja
nein
nicht erforderlich
|
Flurstück-Nr.: 32/4
|
Gemarkung: Hofstetten
|
Bauantrag vollständig X ja
nein
formloser Antrag
isolierte Abweichung
|
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
|
X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein X ja nein
(§ 34 Abs. 1 BauGB))
|
Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
|
|
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
nicht erforderlich
|
|
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
nicht erforderlich
|
|
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich). Bauplanungsrechtlich liegt kein Grund vor, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Lediglich aus gestalterischer Hinsicht auf die verbleibende Doppelhaushälfte wird sowohl seitens des LRA Roth als auch verwaltungsseitig die Empfehlung ausgesprochen, die Planung zu überdenken (angleichen an vorhandenen Bestand).
|
|
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, die Planung an den
vorhandenen Bestand anzugleichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Stadtbaumeister Stark erläuterte die zu vergebenen Gewerke, die beschränkt ausgeschrieben wurden. Es könne durch die mangelnden Angebotsabgaben der Firmen nur ein Gewerk von sieben vergeben werden. Das Bauzeitenfenster kann dennoch eingehalten werden. Andere Kommunen haben derzeit bei Ausschreibungen ähnliche Probleme.
Drei der Gewerke könnten auch freihändig vergeben werden, da die Endsumme unter 50.000 € netto liegt. Wie jedoch genau ausgeschrieben wird, wird derzeit noch geprüft.
Stadtrat Greiner plädierte die Ausschreibung auf Herbst/Winter zu verschieben.
Stadtbaumeister Stark lehnte diesen Vorschlag ab, da sich das Zeitfenster sowie die anderen Gewerke erheblich verschieben würden
.
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4.1. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Dämmarbeiten (WDVS)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.1 |
Sachverhalt
Gewerk: Dämmarbeiten (WDVS)
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 02.03.2018 wurde bereits die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 9 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 0 Angebote vor.
Aufhebung der Ausschreibung gem. §17 VOB/A
Begründung:
Es ist kein Angebot eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Dämmarbeiten auf, da kein wertbares Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Fassadenarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.2 |
Sachverhalt
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 02.03.2018 wurde bereits die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 8 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 0 Angebote vor.
Aufhebung der Ausschreibung gem. §17 VOB/A
Begründung:
Es ist kein Angebot eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Fassadenarbeiten auf, da kein wertbares Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.3. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Elektroarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.3 |
Sachverhalt
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 20.04.2018 wurde die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 10 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 0 Angebote vor.
Aufhebung der Ausschreibung gem. §17 VOB/A
Begründung:
Es ist kein Angebot eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Elektroarbeiten auf, da kein wertbares Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.4. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Sanitärarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.4 |
Sachverhalt
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 18.05.2018 wurde die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 11 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 2 Angebote vor.
Ein Angebot davon konnte nicht gewertet werden.
Nach rechnerischer Prüfung des Angebotes ergibt sich nach Bruttoangebotssummen geordnet folgende Bieterreihenfolge:
- Fa. Schmauser, Hilpoltstein 80.630,22 €
Aufhebung der Ausschreibung gem. §16d VOB/A „Wertung“
Begründung:
Gemäß der Kostenberechnung vom 27.07.2017 sind für den ausgeschriebenen Umfang Gesamtkosten in Höhe von 47.600,- € (Brutto) angesetzt.
Das Angebot der Fa. Schmauser liegt somit ca. 70 % über den veranschlagten Kosten. Diesbezüglich kann angenommen werden, dass das Angebot unwirtschaftlich bzw. unangemessen hoch ist und dadurch den Zuschlag nicht erteilt werden kann
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Sanitärarbeiten auf. Da kein wertbares bzw. wirtschaftliches Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.5. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Lüftungsarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.5 |
Sachverhalt
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 18.05.2018 wurde die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 4 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 0 Angebote vor.
Aufhebung der Ausschreibung gem. §17 VOB/A
Begründung:
Es ist kein Angebot eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Lüftungsarbeiten auf, da kein wertbares Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.6. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Estricharbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.6 |
Sachverhalt
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 18.05.2018 wurde die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 9 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 7 Angebote vor.
Nach rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich nach Bruttoangebotssummen geordnet folgende Bieterreihenfolge:
- Fa. Bauer Estrich, Seulfersholz 24.257,36 €
- Fa. PTG Systemböden, Hersbruck
- Fa. Ludwig GmbH, Weißenburg
- Fa. Brandl GmbH, Kehlheim
- Fa. Fritz & Hofmockel GmbH, Stein
- Fa. Michel Asphalt- & Isolierbau, Wilburgstetten
- Fa. Hauenstein, Hummeltal
Aufhebung der Ausschreibung gem. §16d VOB/A „Wertung“
Begründung:
Gemäß der Kostenberechnung vom 27.07.2017 sind für den ausgeschriebenen Umfang Gesamtkosten in Höhe von 14.280,- € (Brutto) angesetzt.
Das Angebot der Fa. Bauer liegt somit ca. 70 % über den veranschlagten Kosten. Diesbezüglich kann angenommen werden, dass das Angebot unwirtschaftlich bzw. unangemessen hoch ist und dadurch den Zuschlag nicht erteilt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss hebt die Ausschreibung Gewerk Estricharbeiten auf. Da kein wirtschaftliches Angebot eines Bieters vorliegt. Das Gewerk wird vom Architekten neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.7. Neu- und Anbau an einer Kindertagesstätte BRK in Hofstetten – Vergabe von Innenputzarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
beschliessend
|
4.7 |
Sachverhalt
Gewerk: Innenputzarbeiten
Vergabeverfahren: beschränkte Ausschreibung / Nationale Vergabe
Submission: Dienstag 05.06.2018
Am 18.05.2018 wurde die Leistung zur beschränkten Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben bzw. veröffentlicht. Gemäß §3 VOB/A wurden 11 geeignete regionale und überregionale Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Angebotseröffnung am 05.06.2018 im Stadtbauamt Hilpoltstein, lagen 5 Angebote vor.
Nach rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich nach Bruttoangebotssummen geordnet folgende Bieterreihenfolge:
- Fa. Stuckgeschäft Heinemann, Schwabach 20.516,97 €
- Fa. Insel Stuckgeschäft, Stein
- Fa. Maler Stark, Treuchtlingen
- Fa. Farben Galle, Schweinfurt
- Fa. Hildersberger, Beilngrieß
Im Zuge der Angebotsabgabe wurde nach §16b VOB/A die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sowie die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 15 VOB/A des Bieters überprüft. Bei der Fa. Heinemann aus Schwabach sind keine Zweifel an der Eignung vorhanden und hat vergleichbare Aufgaben bereits mehrfach erfolgreich ausgeführt.
Gemäß der Kostenberechnung vom 27.07.2017 sind für den ausgeschriebenen Umfang Gesamtkosten in Höhe von ca. 15.470,- € (Brutto) angesetzt.
Das Angebot der Fa. Heinemann liegt somit ca. 30 % über den veranschlagten Kosten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Fa. Heinemann aus Schwabach gemäß Angebot vom 04.06.2018 den Auftrag für das Gewerk Innenputzarbeiten.
Die Auftragssumme beläuft sich auf 20.516,97 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.8. Straßenbegleitendes Grün Heidecker Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
vorberatend
|
4.8 |
zum Seitenanfang
4.9. Trauerinsel Meckenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
vorberatend
|
4.9 |
zum Seitenanfang
4.10. Gefährliche Mauer Pfalzgrafenstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2018
|
ö
|
vorberatend
|
4.10 |
zum Seitenanfang
4.11. Kommunale Verkehrsüberwachung Kontrolle des ruhenden Verkehrs
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2018
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ö
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vorberatend
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4.11 |
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4.12. Jugendplatz / Skaterplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2018
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ö
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vorberatend
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4.12 |
Datenstand vom 27.09.2018 14:19 Uhr