Datum: 14.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Antrag des Stadtrats Gerhard Schwing auf Niederlegung des Stadtratsmandats
6 Vereidigung der Nachrückerin Frau Stefanie Schmauser-Nutz
7 Entscheidung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
8 Antrag zur Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in Weinsfeld
9 12. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee" - Satzungsbeschluss
10 Förderung der Denkmalpflege - Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen
11 Haushaltsplanung
11.1 Beschluss über die Haushaltssatzung 2019
11.2 Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022
11.3 Beschluss über die Haushaltssatzung 2019 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung
11.4 Beschluss über die Haushaltssatzung 2019 der Siechenhausstiftung Hilpoltstein
12 Widmungen von Straßen
12.1 Widmung der Fl.-Nr. 800/5 Gemarkung Hilpoltstein, Birkenweg
12.2 Abstufung einer Teilstrecke der GV-Straße Heuberg – Altenhofen zur Ortsstraße Heuberg F
13 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 4
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5. Antrag des Stadtrats Gerhard Schwing auf Niederlegung des Stadtratsmandats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Stadtrat Gerhard Schwing hat am 14.02.2019 die Niederlegung seines Stadtratsmandats schriftlich mitgeteilt.

Auszug aus dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG):

Art. 48   Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken
(1) 1Eine in den Gemeinderat oder in den Kreistag gewählte Person kann ihr Amt nicht antreten, ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied oder ein Kreisrat verliert sein Amt
1. bei Verlust der Wählbarkeit,
2. bei Verweigerung der Eidesleistung oder des Ablegens des Gelöbnisses,
3. in den Fällen des Art. 31 Abs. 3 GO oder des Art. 24 Abs. 3 LKrO; das gilt nicht bei der Wahl zum weiteren Bürgermeister oder zum Stellvertreter des Landrats.
2Die gewählte Person kann die Übernahme des Amts ablehnen oder das Amt niederlegen; Art. 19 GO und Art. 13 LKrO finden keine Anwendung. 3In den Fällen der Sätze 1 und 2 rückt ein Listennachfolger nach.
(2) 1Eine zum ehrenamtlichen ersten Bürgermeister gewählte Person kann in den Fällen des Art. 34 Abs. 5 GO ihr Amt nicht antreten. 2In diesem Fall findet eine Neuwahl entsprechend Art. 44 statt.
(3) 1Der Wahlausschuss stellt ein Amtshindernis oder die Ablehnung der Übernahme des Amts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. 2Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet, stellt der Gemeinderat oder der Kreistag ein Amtshindernis, einen Amtsverlust oder die Niederlegung des Amts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. 3Für den Listennachfolger gilt Art. 47 Abs. 2 entsprechend.

Nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 16.03.2014 ist in der Liste der Freien Wähler die mit den meisten Stimmen gewählte Ersatzperson Frau Stefanie Schmauser-Nutz. Frau Schmauser-Nutz hat schriftlich erklärt, dass Sie die Wahl zum Mitglied des Stadtrats annehme und bereit sei, den Eid gemäß Art. 31 Absatz 4 der Gemeindeordnung zu leisten.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Niederlegung seines Amts als Stadtrat durch Herrn Gerhard Schwing fest. Als Listennachfolgerin rückt Frau Stefanie Schmauser-Nutz in den Stadtrat von Hilpoltstein auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vereidigung der Nachrückerin Frau Stefanie Schmauser-Nutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind neue Stadtratsmitglieder in der ersten Sitzung nach Ihrer Berufung in der öffentlichen Sitzung zu vereidigen.  

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“

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7. Entscheidung über die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Für die Feuerwehren in Hilpoltstein ist in den Haushaltsjahren 2019/2020 die Anschaffung von folgenden Fahrzeugen geplant:

  • zweites Wechselladerfahrzeug Feuerwehr Hilpoltstein
    (Anschaffungskosten ca. 297.500 €, Zuschuss 83.000 €)
  • Abrollbehälter mit Rüstmaterial Feuerwehr Hilpoltstein
    (Anschaffungskosten ca. 230.000 €, Zuschuss 21.000 €)
  • zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehren Unterrödel und Meckenhausen
    (Anschaffungskosten je ca. 65.450 €, Zuschuss je 13.100 €)
  • Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Hilpoltstein
    (Anschaffungskosten ca. 75.500 €, Zuschuss 13.100 €)

Anschaffungskosten gesamt                733.900 €
Zuschüsse gesamt                        143.300 €

Die weiteren Details werden in der Sitzung durch die Führungskräfte der Feuerwehr vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beschaffung der vorgestellten Fahrzeuge im genannten Zeitraum zu. Die Kosten werden in die Haushaltsplanungen der Stadt aufgenommen. Die notwendigen Ausschreibungen erfolgen durch ein externes Fachbüro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Antrag zur Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in Weinsfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Ca. 40 Weinsfelder Bürgerinnen und Bürger haben bei der Stadt Hilpoltstein einen Antrag zur Errichtung eines passiven Glasfasernetzes (Speedpipe-Netzes) im Zuge der Erneuerung der Wasserleitungen in Weinsfeld gestellt.

Seit Ende des Jahres 2018 können die Haushalte in Weinsfeld mit Breitbandanschlüssen mit einer Geschwindigkeit vom 30 bis 50 Mbit/s versorgt werden.

Ihren Antrag begründen die Weinsfelder Bürgerinnen und Bürger mit dem Hinweis, dass die derzeit zur Verfügung stehende Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s jetzt schon am unteren Limit des Bedarfs wäre. Ziel wäre in Bayern die flächendeckende Versorgung mit einer Downloadgeschwindigkeit von 1 Gigabit/s. Im Zuge der Erneuerung der Wasserleitungen im Ortsteil von Weinsfeld habe die Stadt Hilpoltstein nun die einmalige Gelegenheit ein passives Glasfasernetz zu erschwinglichen Kosten zu errichten und später an einen Telekommunikationsanbieter zu vermieten. In einer beigefügten Kostenschätzung werden Gesamtkosten von ca. 165.000 Euro für die Erstellung des Speedpipe-Netzes genannt.

Durch die Nutzung von Förderverfahren hat die Stadt Hilpoltstein initiiert, dass der weit überwiegende Teil der Haushalte bis März 2019 bei den Anbietern Anschlüssen mit Breitbandgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s im Download beauftragen kann. Durch die Nutzung des sog. Höfe-Programms des Freistaats Bayern werden in den kommenden Jahren auch kleinere Ortsteile und Weiler an das schnelle Internetnetz angeschlossen werden. Dies erfolgt mittels direkter Anschlüsse an das Glasfasernetz. Der Vertrag mit dem Netzbetreiber soll bis März 2019 unterzeichnet werden.

In der Sitzung werden die von dem für die Stadt Hilpoltstein im Bereich Breitbandausbau tätigen Büro IKT aus Regensburg voraussichtlichen Kosten für den beantragten Ausbau dargestellt. Die Entscheidung über die Errichtung eines eigenen Glasfasernetzes auf Kosten der Stadt Hilpoltstein wird auch die künftige Ausrichtung im Bereich Breitbandausbau beeinflussen. Bisher wurden komplette Ausbauten von Ortsteilen oder größeren Bereichen nur im Rahmen von Fördermaßnahmen mit erheblichen Zuschüssen des Freistaats Bayern durchgeführt.

Ergänzung zur Sitzung am 14.03.2019:

Herr Prechtl vom Planungsbüro IKT hat in der Stadtratssitzung vom 21.02.2019 die Kosten vorgestellt, die für Errichtung eines flächendeckenden Leerrohrsystems (Speedpipes) mit Hausanschlüssen bis an die Grundstücksgrenze anfallen würden.

Bei einem Gesamtausbau aller Ortsteile von Hilpoltstein würden Kosten von 7,7 MIO Euro netto entstehen. Voraussetzung wäre, dass die komplette Verlegung im Rahmen von Wasser-/Abwasserleitungs- bzw. Straßenbauarbeiten durchgeführt würden. Durch den gemeinsamen Tiefbau könnten im Schnitt 60% der Baukosten im Vergleich zur alleinigen Verlegung von Speedpipes eingespart werden.

Der Vorschlag des Planungsbüros wäre, dass die Stadt in den kommenden zehn bis zwölf Jahren diese Leerrohrsysteme im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen mit verlegen solle. Nach Einschätzung von Herrn Prechtl würde bis dahin der Bedarf nach schnellen Internetanschlüssen, die nur mit einer Glasfaserleitung zu realisieren sind, so stark ansteigen, dass die Netzbetreiber den Kommunen die bereits erstellten Leerrohrnetze abkaufen und mit der notwendigen Technik aufrüsten würden. Der Kaufpreis werde den von der Kommune ausgegebenen Mitteln entsprechen.

Vorteil des Ausbaus durch die Stadt wäre, dass etwaige Netzbetreiber einen Ortsteil schneller ausbauen könnten, sobald die Investitionen durch den gestiegenen Breitbandbedarf für die Netzbetreiber rentabel wären. Der Nachteil für die Kommune wäre, dass die für den Ausbau entstehenden Kosten vorfinanziert werden müssten. Eine Garantie für die Übernahme durch einen Netzbetreiber gebe es dabei nicht.

Ein Haushaltsansatz für den Ausbau mit zur Glasfaserverlegung geeigneten Leerrohrnetzen in den von Sanierungsmaßnahmen betroffenen Ortsteilen bzw. Teilbereichen von Ortsteilen in Höhe von 300.000 Euro pro Haushaltsjahr erscheint aus heutiger Sicht als ausreichend.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein baut zukünftig in den von Sanierungsmaßnahmen (Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung mit Straßenbau) betroffenen Ortsteilen bzw. Teilbereichen von Ortsteilen (zunächst nur in Weinsfeld und Unterrödel) ein eigenes Speedpipe-Netz mit Hausanschlüssen bis zur Grundstücksgrenze auf, sofern ein Netzbetreiber in diesen Bereichen nicht bereits eine ähnliche Infrastruktur errichtet hat. Leerrohrsysteme zwischen den Ortsteilen werden von der Stadt Hilpoltstein nicht gebaut, wenn auf diesen Strecken bereits Glasfaserverbindungen vorhanden sind. Eine Verlegung erfolgt nur in den Straßenzügen, in denen die Stadt Hilpoltstein Tiefbaumaßnahmen durchführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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9. 12. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 "Über dem Rothsee" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 22.11.2018 in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Die Entwurfsplanung für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der öffentlichen Sitzung am 18.02.2019 gebilligt.

Die Planungsunterlagen liegen noch bis zum 11.03.2019 öffentlich aus.
Als Träger öffentlicher Belange wurde nur das LRA Roth beteiligt. Von dort gibt es keine Einwendungen. Das LRA Roth hat dem Entwurf zugestimmt.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eine Neufassung der geplanten Änderung bedingen würden, sind bis dato nicht eingegangen.

Die 12. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“ kann somit als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 12. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 12 „Über dem Rothsee“ gem. § 10 BauGB Abs. 1 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Förderung der Denkmalpflege - Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Derzeit können nur private Eigentümer, deren Gebäude im Sanierungsgebiet der Städtebauförderung liegen, bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einen Zuschuss der Stadt Hilpoltstein erhalten. Von verschiedenen Seiten wurde der Wunsch geäußert, dass auch für Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden in den Ortsteilen von Seiten der Stadt ein Zuschuss gezahlt wird. Dazu wird eine Richtlinie erarbeitet, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe zukünftig auch für diese Gebäude ein Zuschuss gewährt werden kann und in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen Voruntersuchungen werden nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Höhe der im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Investitionsförderung wird auf 40.000,- € festgelegt. Einzelmaßnahme werden mit höchstens 5.000 € bezuschusst, herausragende Objekte mit maximal 15.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Richtlinie über die Vergabe von Sanierungszuschüssen. Die Höhe der im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Investitionsförderung wird auf 20.000,- € festgelegt. Einzelmaßnahme werden mit höchstens 2.500 € bezuschusst, herausragende Objekte mit maximal 7.500 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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11. Haushaltsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö vorberatend 11
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11.1. Beschluss über die Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 wird mittels Präsentation vorgestellt.

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11.2. Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 11.2

Sachverhalt

Die Daten der Finanzplanung 2018 bis 2022 werden mittels Präsentation vorgestellt.

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11.3. Beschluss über die Haushaltssatzung 2019 der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 11.3

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltsplanung der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Jahr 2019 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans der Annegrid u. Helmut Reiter Stiftung für das Haushaltsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11.4. Beschluss über die Haushaltssatzung 2019 der Siechenhausstiftung Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 11.4

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Siechenhausstiftung für das Jahr 2019 wird mittels Präsentation vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Haushaltsplans der Siechenhausstiftung Hilpoltstein für das Haushaltsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Widmungen von Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö vorberatend 12
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12.1. Widmung der Fl.-Nr. 800/5 Gemarkung Hilpoltstein, Birkenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö beschliessend 12.1

Sachverhalt

Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Bauplätzen im Birkenweg musste der vorhandene Birkenweg verlängert werden. Diese Verlängerung des Birkenweges ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als Ortsstraße „Birkenweg“ zu widmen.

Straßenbezeichnung:                Birkenweg
Fl.-Nr.:                800/5
Gemarkung:                Hilpoltstein
Anfangspunkt:                Einmündung in den Birkenweg Fl.-Nr. 801/3 Gemarkung Hilpoltstein
               an der südwestlichen Ecke der Fl.-Nr. 801 Gem. Hilpoltstein, Birkenweg 4
Endpunkt:                Einmündung in das Grundstück Fl.-Nr. 800 Gem. Hilpoltstein, Birkenweg 8
Länge:                25 m
Straßenbaulast:                Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Die Fl.-Nr. 800/5 der Gemarkung Hilpoltstein wird als Ortsstraße Birkenweg gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 46 Abs. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12.2. Abstufung einer Teilstrecke der GV-Straße Heuberg – Altenhofen zur Ortsstraße Heuberg F

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 12.2

Sachverhalt

Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die GV-Straße Heuberg - Altenhofen nicht mehr der tatsächlichen Verkehrsbedeutung der Straße entspricht.
Gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist die genannte Straße abzustufen:

Die GV-Straße Heuberg – Altenhofen muss von der Einmündung in die Ortsstraße Heuberg E,
Fl.-Nr. 66, bis einschließlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Heuberg 2 aufgrund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße abgestuft werden.

Straßenbezeichnung:        Heuberg F
Fl.-Nr.:                        347 Tlfl.
Gemarkung:                Heuberg
Anfangspunkt:                Einmündung in die Ortsstraße Heuberg E Fl.-Nr. 66
Endpunkt:                Südostecke der Flur-Nr.: 346/15, Heuberg F 5 (Ende des Geltungsbereichs
                         des Bebauungsplanes Heuberg 2)
Straßenlänge:                169 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

         


Da ein Teil der GV-Straße Heuberg–Altenhofen von der Einmündung in die Ortsstraße Heuberg E, Fl.-Nr. 66, bis einschließlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Heuberg 2 aufgrund ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße abgestuft werden musste, ändert sich die Straßenlänge für die restlich verbleibende GV-Straße.

Straßenbezeichnung:        GV-Straße Heuberg - Altenhofen
Fl.-Nr.:                        347 Tlfl.
Gemarkung:                Heuberg
Anfangspunkt:                Südostecke der Flur-Nr.: 346/15, Heuberg F 5 (Ende des Geltungsbereichs
                         des Bebauungsplanes Heuberg 2)
Endpunkt:                Einmündung in die St 2220 Fl.-Nr. 620, zwischen den Fl.-Nr.: 552 und 582
Straßenlänge:                1.575 m
Straßenbaulast:        Stadt Hilpoltstein

Beschluss

Die Gemeindeverbindungsstraße Heuberg – Altenhofen wird gemäß Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Bayer. Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) wird von der Einmündung in die Ortsstraße Heuberg E, Fl.-Nr. 66, bis einschließlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Heuberg 2 (südöstliche Ecke der Fl.-Nr. 346/15, Heuberg F 5) aufgrund der tatsächlichen Verkehrsbedeutung zu einer Ortsstraße abgestuft.

Die Straßenlänge der verbleibenden Gemeindeverbindungsstraße Heuberg – Altenhofen wird gemäß Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG von 1.744 m auf 1.575 m reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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13. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 83. Sitzung des Stadtrates 14.03.2019 ö 13
Datenstand vom 02.04.2019 16:43 Uhr