Datum: 16.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Verpflichtung des neuen Ortssprechers von Unterrödel
3 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
4 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
5 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
6 Wasserversorgung Brunnen 5 HIP - weitere Vorgehensweise
7 Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof
8 Bauleitplanung
8.1 Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 30 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
8.2 14. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
8.3 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Heuberg Nr.6
9 Kommunaler Wohnungsbau - Wohnraum-Konzeptstudie
10 Neubau bzw. Erweiterung des Bauhofverwaltungsgebäude - Beauftragung eines Architekten
11 Neue Burgbeleuchtung - Billigung des Beleuchtungskonzepts
12 Vorlage der Jahresrechnung 2018
13 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Verpflichtung des neuen Ortssprechers von Unterrödel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Herr Karl-Heinz Scherzer wurde in der Bürgerversammlung am 29.04.2019 zum Ortssprecher von Unterrödel gewählt und wird in der Sitzung zur gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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3. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 3
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4. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 4
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5. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 5
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6. Wasserversorgung Brunnen 5 HIP - weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Am 24.11.2016 hat der Stadtrat entschieden, das Ing. Büro CDM Smith für die Ingenieurleistungen zur Untersuchung des Brunnens 5 zu beauftragen. Am 11.12.2017 wurde der Auftrag für die Brunnenarbeiten bzw. Erkundung des Brunnens an die Fa. Ochs aus Nürnberg vergeben.
Mittlerweile liegen belastbare Zahlen, Daten und Fakten vor, um über eine Wiederinbetriebnahme entscheiden zu können.
Herr Dr. Holbig vom Ingenieurbüro CDM Smith aus Nürnberg wird anhand einer Präsentation – welche noch nachgereicht wird - die aus fachlicher Sicht weitere angedachte Vorgehensweise darstellen.
Folgendes kann stichpunktartig zusammengefasst werden:

  • Durch einen sanierten und uranarmen Brunnen 5 kann die derzeitige Uranbelastung und voraussichtlich auch die alpha-Gesamtaktivitätskonzentration gesenkt werden.
  • Auch der vorhandene Arsengehalt vom alten Wasserwerk Badstraße, welcher bei 0,008 mg/l und damit nahe am Grenzwert von 0,1 mg/l liegt, könnte durch den arsenarmen Brunnen 5 gesenkt werden.
  • Da der Brunnen 5 in beide Wasserwerke einspeisen kann, besteht eine strukturell bessere Absicherung der Wasserversorgung.
  • Brunnen 5 kann nach den erfolgten Pumpversuchen als leistungsstark eingestuft werden (> 10 l/s) und bei Bedarf oder Sonderzuständen potent Wasser liefern.
  • Brunnen 5  kann die uranreiche Mindorfer Gewinnung entlasten. Dies ist auch insofern sinnvoll, als die Gewinnung Mindorf den dortigen GW-Leiter stärker beansprucht (Umkehr GW-Fließrichtung).
  • Wasserschutzgebiet ist vorhanden.
  • Wasserrecht für Gewinnungsgebiet Brunnen 5, 7 und 8 ist ebenfalls vorhanden.

Einziger Nachteil des Brunnen 5 ist der erhöhte Nitratgehalt. Da jedoch die übrigen Brunnen  in der Bilanz nitratarm sind, wird der Nitratgehalt beider Wasserwerke nach Sanierung des Brunnen 5 immer noch weit unter dem Grenzwert nach Trinkwasserverordnung von 50 mg/l liegen und auch der seitens der EU angestrebte Wert von 25 mg/l wird nicht annähernd erreicht, sondern verbleiben deutlich darunter.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt aufgrund der genannten positiven Argumente einer Wiederinbetriebnahme des Brunnens 5 zu und fordert das Ingenieurbüro CDM Smith auf, ein Honorarangebot für die Planung eines Brunnenneuausbaus vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Bauhof plant als Ersatzbeschaffung für die alte Gießeinheit (12-20 Jahre alt) einen Schlepper mit Wasserfass und Gießarm.

Die Details stellt Bauhofleiter Brandl in der Sitzung vor.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Beschaffung des genannten Fahrzeugs FENDT zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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8. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 8
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8.1. Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 30 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplan Hilpoltstein Nr.30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach“ wurde in der Stadtratssitzung am 10.01.2019 beschlossen. Die entsprechende Entwurfsplanung hierzu wurde in der Stadtratssitzung am 21.02.2019 gebilligt. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 26.03. – 30.04.2019 durchgeführt.

Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise werden in der Sitzung am 16.05.2019 erläutert und gemäß Abwägungstabelle berücksichtigt. Die entsprechend angepasst Entwurfsplanung wird vorgestellt.

Beschluss

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach“ nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs.1 BauGB (Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Der Stadtrat fasst den Billigungs- und Auslegungsbeschuss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach“ auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. 14. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach) - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 10.01.2019 die 14. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

Die Entwurfsplanung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Stadtratssitzung am 21.02.2019 vorgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 26.03. bis 30.04.2019 durchgeführt.
Die während dieser Zeit eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen werden in der Sitzung am 16.05.2019 erläutert und gem. Abwägungstabelle zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Die entsprechend angepasste Entwurfsplanung wird vorgestellt.

Beschluss

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mörlach“ nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Der Stadtrat fasst den Billigungs- und Auslegungsbeschuss 14. Flächennutzungsplanänderung auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.3. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Bebauungsplan Heuberg Nr.6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 330 in Heuberg hat in der Stadtratsitzung vom 14.03.2019 die Bebaubarkeit abklären lassen. Es existiert eine Skizze des Kreisbaumeisters Möllenkamp aus dem Jahr 2006, wonach auf dem Grundstück fünf Einfamilienhäuser entstehen könnten. Die schallschutztechnische Verträglichkeit hinsichtlich des angrenzenden Sportplatzes wäre noch zu prüfen, um auszuschließen, dass der Sportverein in der Nutzung des Sportgeländes durch die Wohnbebauung behindert oder eingeschränkt wird. Seitens des Grundstückseigentümers ist vorgesehen, die Fläche selbständig zu erschließen und zu verkaufen. Ein Verkauf der Fläche an die Stadt ist seitens des Eigentümers nicht angedacht.

Mit Beschluss vom 14.03.2019 stellte sich die Stadt dem Vorhaben positiv gegenüber. Ein Bauleitplanverfahren sollte eingeleitet werden.

Mit Schreiben vom 30.04.2019 stellte der Grundstückseigentümer den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens. Um das Vorhaben durchführend zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. § 8 Abs. 3 BauGB ermöglicht die parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung des Bebauungsplans (Parallelverfahren).

Die Planungs- und Erschließungskosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages i.S.d. § 11 BauGB gesondert geregelt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heuberg Nr. 6“ mit Wohnbebauung i.V.m. einem Durchführungsvertrag i.S.d. § 12 BauGB für den Bereich der Fl.Nr. 330 der Gemarkung Heuberg sowie die Änderung des dazugehörigem Flächennutzungsplans. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Kommunaler Wohnungsbau - Wohnraum-Konzeptstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für ein eigenes städtisches Engagement zum Projekt Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im BG Dorotheenhöhe hat der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein in seiner Sitzung vom 07.02.2019 den Beschluss gefasst, ein europaweites Vergabeverfahren (VgV)
für die Architektenleistungen unter Ausnutzung staatlicher Bezuschussung stufenweise durchzuführen.

Nach Gesprächen mit der Regierung von Mittelfranken soll zunächst im Vorgriff auf das VgV-Verfahren eine Wohnraum-Konzeptstudie für das Grundstück auf der Dorotheenhöhe mit der Fl.Nr. 876/184 im Anna-Maria-Weg 17-25 erarbeitet werden. Vergaberechtlich kann dieser Konzeptentwurf aufgrund der geringen Auftragssumme unbedenklich mittels Angebotseinholung freihändig vergeben werden.
Zwischenzeitlich wurden drei Architekturbüros zur Angebotsabgabe der zunächst erforderlichen Leistungsphasen 1-3 angefragt. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote wird die Vergabe an das Architekturbüro Lemke aus Schwabach empfohlen. Der Angebotspreis beläuft sich auf Brutto 67.612,06 €.

Parallel zur Beschlussfassung der Angebotseinholung im Stadtrat wurde zwischenzeitlich schon der Förderantrag an die Regierung von Mittelfranken gestellt. Eine Beauftragung an das Büro Lemke kann jedoch erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung erfolgen.
Das eigentliche VgV-Verfahren zur europaweiten Ausschreibung wird erst nach Billigung der Konzeptstudie, einschließlich Kostenberechnung, nachgeschaltet abgewickelt.
Auch hierfür ist eine Angebotseinholung durchzuführen.

Beschluss

Für die Erarbeitung einer Wohnraum-Konzeptstudie für das Grundstück Fl.Nr. 876/184 auf der Dorotheenhöhe erteilt der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein dem Planungsbüro Lemkearchitektur GbR aus Schwabach den Auftrag gemäß Honorarangebot vom 03.04.2019 entsprechend der Leistungsphasen 1-3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Neubau bzw. Erweiterung des Bauhofverwaltungsgebäude - Beauftragung eines Architekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt zur Verbesserung der Raumsituation im Bauhofverwaltungsgebäude einen Neubau auf dem Bauhofgelände.

Hierzu wurde im Zuge der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.02.2019 die Örtlichkeit begangen und die beiden Varianten (Anbau bzw. Neubau) vorgestellt. Das Ingenieurbüro Ritzer aus Pleinfeld hat hierfür bereits erste Entwurfsplanungen einschließlich Kostenschätzung erstellt.

Nach Darstellung des Stadtbaumeisters und eigenen Argumentationen des Gremiums wurde ein Neubau als effizienter und wirtschaftlicher empfunden.
Der Grundsatzbeschluss zum Neubau des Bauhofverwaltungsgebäudes einschl. Billigung der vorgestellten Planungsvariante V6.A (Ersatz-Neubau mittels Erd- und Untergeschoss) wurde final  
in der Stadtratssitzung am 02.05.2019 gefasst.

Für den derzeitigen Planungsstand sowie zur Erarbeitung der Genehmigungsplanung ist es nun erforderlich für Gebäude- und Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1-4 der HOAI in Auftrag zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt zunächst stufenweise. Nach Vorliegen der Baugenehmigung
erfolgt umgehend die Beauftragung der fortführenden Leistungsphasen 5-9 sowie aller weiteren Planungsleistungen.

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11. Neue Burgbeleuchtung - Billigung des Beleuchtungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die vorhandene Beleuchtung der Hilpoltsteiner Burgruine soll mittels eines neuen Beleuchtungskonzeptes in neuem „Licht“ erscheinen. Die beabsichtigte Lichtplanung zielt auf eine künftige Optimierung der Fernwirkung der Ruine und des dominierenden Bergfriedes bei Nacht ab.
Weiterhin wird die derzeit flächige Lichtverschmutzung durch eine punktuelle Beleuchtung samt Dämmerungsschaltung reduziert.

Federführend hat sich der Museums- und Heimatverein das Vorhaben zur Burgbeleuchtung auf die Fahne geschrieben. Herr Dieter Popp erläuterte das Projekt erstmalig in der Sitzung des Kulturausschusses am 14.03.2018.

Nach Einholung von Angeboten und deren Prüfung zeigt sich, dass die Firma LMT-Leuchten + Metall Technik GmbH aus Hilpoltstein, den Zuschlag für die weitere Ausarbeitung eines Beleuchtungskonzeptes und deren Umsetzung erhalten soll.

Nach ersten Überlegungen wurde durch die Firma LMT-Leuchten der Lichtdesigner Herr Georgios Paissidis für konkretere Planungen hinzugezogen. Das Konzept wurde im August 2018 im Rathaussaal für interessierte Bürger vorgestellt.

Der Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wurde aufgrund des neuen Konzeptes erneut bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im LRA Roth gestellt.
Derzeit warte man auf eine Stellungnahme und die damit verbundene Zustimmung zur Umsetzung der Maßnahme.

Eine Bezuschussung der Maßnahme über die Städtebauförderung sei bereits bewilligt worden.

Im Haushaltsjahr 2018 wurden 40.000,00 € für die Erneuerung der Burgbeleuchtung veranschlagt.
Entstehende Mehrkosten aufgrund des neuen Beleuchtungskonzeptes werden von der Firma LMT getragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein billigt die neue Lichtplanung zur Beleuchtung der Burgruine Hilpoltstein entsprechend den Vorstellungen des Herrn Georgios Paissidis, Stand September 2018 sowie deren Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Vorlage der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö vorberatend 12

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 ist innerhalb von sechs Monaten ab dem 31.12.2018 von der Verwaltung zu erstellen und anschließend dem Stadtrat vorzulegen (erfolgt durch Einstellung ins Ratsinformationssystem). Der Stadtrat nimmt hiervon Kenntnis.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung bis zum 31.12. des folgenden Haushaltsjahres zu prüfen und danach das Ergebnis dem Stadtrat zur Beschlussfassung bekannt zu geben.

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13. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 86. Sitzung des Stadtrates 16.05.2019 ö 13
Datenstand vom 07.06.2019 11:10 Uhr