Datum: 27.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Begrüßung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
5. Antrag der CSU-Fraktion auf Bürgerentscheid zur Umgehung Meckenhausen-Sindersdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Die Fraktion der CSU im Stadtrat von Hilpoltstein hat am 16.05.2019 folgenden Antrag gestellt:
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
die CSU-Stadtratsfraktion Hilpoltstein beantragt, der Stadtrat möge beschließen, dass gem. Art 18a Abs. 2 GO ein Bürgerentscheid zum Thema Umgehung Meckenhausen stattfindet.
Begründung: (Art 18a Abs. 13 GO)
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
Am 15. November 2015 fand ein Bürgerentscheid zum Bau einer Umgehung Meckenhausen/Sindersdorf statt. Seitdem betreibt die Stadt Hilpoltstein entsprechend dieser Entscheidung die Erstellung der Planung für die Umgehungsstraße.
Inzwischen haben sich einige Parameter deutlich verändert. So sind die Baukostenprognosen von ursprünglich 1 Mio/km auf 2,4 Mio/km gestiegen. Hinzu kommt noch, dass nicht alle Kosten förderfähig sind, die Höhe der Förderung noch nicht klar ist und auch die Fördermittel aus Steuereinnahmen bezahlt werden. Ein Kostenfaktor, der bisher wenig betrachtet wird, ist der Bauunterhalt der jetzigen Staatsstraße. Dieser liegt bisher als Staatsstraße beim Staat und geht nach Herabstufung in die Unterhaltspflicht der Stadt über. Der Flächenverbrauch hat sich inzwischen deutlich erhöht. Eine nachhaltige Entwicklung, auch in Hilpoltstein, bedingt eine deutliche Reduzierung des Individualverkehrs.
In vielen Gesprächen wird eine Zustimmung zum Bau dieser Umgehung in Frage gestellt. Wir bitten die Bürger/innen sich unter all den veränderten Rahmenbedingungen noch einmal neu die Frage zu stellen, ob diese Umgehung auch unter den jetzt gültigen Tatsachen immer noch der Wille der Bürger/innen Hilpoltsteins ist.
Wir haben ganz bewusst einen Zeitpunkt vor der Kommunalwahl 2020 gewählt, weil wir denken, die Bürger/innen sollen wissen, dass die CSU-Fraktion ihre Entscheidung sowohl für als auch gegen eine Umgehung akzeptiert. Andererseits soll den Bürgerlinnen nach vier Jahren die Gelegenheit gegeben werden unter den veränderten Bedingungen die Entscheidung zum Bau einer Ortsumgehung neu zu prüfen und neu zu entscheiden.
Die Fragestellung für die erneute Entscheidung der Bürger sollte lauten:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein das Planungs-, Genehmigungs-und Förderverfahren für eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf einstellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Hilpoltstein das Planungs-, Genehmigungs-und Förderverfahren für eine Ortsumgehung von Meckenhausen und Sindersdorf einstellt?“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 16
zum Seitenanfang
6. 1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr.24 "Dorotheenhöhe" wegen Neubau Kindergarten - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Die Flurnummern 876/146, 876/203, 876/204, 876/145, 876/32 und 876/186 der Gemarkung Hilpoltstein (Elisabethstraße und Herzog-Christoph-Straße) sind Bestandteil des Bebauungsplans Nr.24 „Dorotheenhöhe“ und dort als Einzelwohnbaugrundstück, öffentliche Grünfläche sowie als öffentlicher Rad- und Gehweg ausgewiesen. Entgegen der Ausweisung im Bebauungsplan möchte die Stadt besagtes Grundstück mit einem Kindergarten bebauen.
In der Stadtratssitzung am 02.05.2019 wurde die Verwaltung bereits mit einem entsprechenden Beschluss zur weiteren Umsetzung beauftragt
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“. Die Verwaltung wird mit dem Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Vorstellung und Billigung Konzeptstudie Stadtbad Hilpoltstein
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Die Stadt Hilpoltstein hat das Architekturbüro Krautloher aus Vilshofen mit einer Konzeptstudie zum geplanten Neubau eines Sanitär- und Umkleidetraktes sowie der damit einhergehenden Generalsanierung und Umnutzung des Bestandsgebäudes beauftragt.
In der anstehenden Stadtratssitzung wird das Ergebnis der Konzeptstudie einschließlich erster grober Kostenübersicht durch das Planungsbüro Krautloher vorgestellt.
Ziel ist es, in der Sitzung die vorgestellte Konzeptstudie zum Neubau und zur Generalsanierung samt Umnutzung des Bestandsgebäudes zu billigen. In der darauf folgenden Sitzung könnte anschließend die Vergabe der Architektenleistung zur Planung und Umsetzung des neuen Sanitär- und Umkleidetraktes beschlossen werden. Der Baubeginn hierfür ist nach der Badesaison 2019 vorgesehen.
Die Generalsanierung samt Umnutzung des Bestandsgebäudes soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen und entsprechend beauftragt werden. Die hierfür in der Sitzung dargelegten Planüberlegungen, welche mit dem Freibadpersonal abgeklärt wurden, dienen als Grundlage für weiterführende Planungen.
Ergänzung zur Sitzung vom 06.06.2019:
In der Stadtratssitzung vom 08.06.2019 wurde beschlossen, dass es im Vorfeld der Entscheidung eine Begehung des Freibades mit den Mitgliedern des Stadtrates gibt.
Beschluss
Der Stadtrat billigt die in der Sitzung vorgestellte Konzeptstudie zum geplanten Neubau eines Sanitär- und Umkleidetraktes. Der Neubau des Sanitär- und Umkleidetraktes soll noch in 2019 zur Ausführung gebracht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die möglichen Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Neubau bzw. Erweiterung des Bauhofverwaltungsgebäudes - Vergabe Architektenleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Sachverhalt
Im Hinblick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre und die künftig zu erwartende Mitarbeiterzahl ist eine Erweiterung der Umkleide- und Duschbereiche, Büro- und Funktionsräume sowie die des Kantinen- und Aufenthaltsbereichs mittels eines Anbaus oder eines Neubaus des Bauhofverwaltungsgebäudes zwingend erforderlich.
Der finale Grundsatzbeschluss zum Neubau bzw. zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes, einschließlich Billigung der vorgestellten Planungsvariante V 6A wurde in der Stadtratssitzung
am 06.06.2019 gefasst.
Für den derzeitigen Planungsstand sowie zur Erarbeitung der Genehmigungsplanung ist es nun erforderlich, für Gebäude- und Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1-4 der HOAI in Auftrag zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt zunächst stufenweise. Nach Vorliegen der Baugenehmigung erfolgt umgehend die Beauftragung der fortführenden Leistungsphasen 5-9 sowie aller weiteren Planungsleistungen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein erteilt dem Ingenieurbüro Stefan Ritzer aus 91785 Pleinfeld den Auftrag gemäß Honorarangebot vom 18.06.2019 für die Gebäude- und Tragwerksplanung der Planungsvariante V 6A entsprechend der Leistungsphasen 1-4 der HOAI.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Neuordnung der Wahlwerbung im Stadtgebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Um die Wahlwerbung vor allgemeinen Wahlen nicht an allen Straßen und Ecken im gesamten Stadtgebiet zuzulassen, sind verschiedene Städte und Gemeinden dazu übergegangen, Wahlplakate auf bestimmte Orte zu begrenzen und dazu geeignete Plakatständer zur Verfügung zu stellen.
Um das Stadtgebiet Hilpoltsteins gleichmäßig mit Werbeanlagen nach dem Vorbild der Stadt Roth auszustatten, müssten ca. 25 Werbeanlagen erstellt und einige Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. Gleichzeitig müsste eine Satzung erlassen werden, um die Plakatierung auf die Werbeanlagen zu beschränken.
Die voraussichtlich für den Bau der Anlagen, die Aufstellung, die Reinigung bzw. den Abbau nach der jeweiligen Wahl und die Einlagerung der Materialien voraussichtlich anfallenden Kosten werden bis zur Sitzung nachgereicht.
Beschluss
Für die Einführung und die Errichtung von Plakatierungsmöglichkeiten vor den Wahlen und den Erlass einer entsprechenden Satzung werden die notwendigen Schritte in die Wege geleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
88. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2019
|
ö
|
|
10 |
Datenstand vom 18.07.2019 11:09 Uhr