Datum: 21.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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1 |
Sachverhalt
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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4 |
zum Seitenanfang
5. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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5 |
zum Seitenanfang
5.1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 32 "Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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beschliessend
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5.1 |
Sachverhalt
Derzeit stehen die Flurnummern 493/5, 493/6, 496 und 495 (Gemarkung Hilpoltstein) in der Jörg-von-Leonrod-Straße zum Verkauf.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können, sollen die betroffenen Flächen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, mit dem Ziel ein „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.
Dieses soll eine eventuell notwendige Veränderungssperre nach § 14 BauGB rechtfertigen. Somit können Vorhaben nach § 29 BauGB zunächst nicht zugelassen werden und die Stadt kann die Planung für das betroffene Gebiet sichern.
Die o.g. Flächen eignen sich u.a. für ein seit längerer Zeit thematisiertes und gewünschtes Mehrgenerationenhaus. Aufgrund der Größe der Fläche ist auch eine Bebauung unter dem Gesichtspunkt „einkommensorientierter Wohnungsbau“ möglich. Bisher handelt es sich bei der Fläche um brachliegendes Ackerland. Um ein städtebauliches Einfügen zu ermöglich, ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Hier sollen die Interessen der einzelnen Anwohner mit dem Interesse der Allgemeinheit gesammelt und gerecht abgewogen werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr.32 „Jörg-von-Leonrod-Straße“ auf den Flurnummern 493/5, 493/6, 496 und 495 (Gemarkung Hilpoltstein) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5.2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Jahrsdorf 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Im Ortsteil Jahrsdorf besteht von mehreren Personen Interesse jeweils ein Wohnhaus auf eigenen Flächen bzw. auf Grundstücken der Eltern zu errichten. Da die Grundstücke im Außenbereich liegen, besteht dafür derzeit kein Baurecht.
Die Eigentümer würden die nicht selbst benötigten Restflächen unter Umständen an die Stadt Hilpoltstein verkaufen, so dass ein kleines Baugebiet mit ca. 10 Parzellen entstehen könnte. Vier Bauplätze würden von den derzeitigen Eigentümern zurückbehalten, weitere sechs Bauplätze könnte die Stadt Hilpoltstein an Interessierte verkaufen.
Die beigefügte Skizze zeigt eine mögliche Bebauung bzw. Erschließung des Baugebiets.
Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffenen Flächen ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Dieses soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Demnach könnten Außenbereichsflächen von weniger als 10.000 Quadratmetern gemäß dem Vorgehen nach § 13a BauGB einbezogen werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Jahrsdorf Nordost.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5.3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Meckenhausen 5 "Kindergarten Meckenhausen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 über die mögliche Sanierung oder Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin in Meckenhausen beraten. Nach weiteren Gesprächen mit Vertretern der Kirchenstiftung Meckenhausen und der Stadtverwaltung zeichnet sich deutlich ab, dass ein Neubau auf der städtischen Fläche Fl.Nr. 712/1 Gemarkung Meckenhausen (Wiesengrundstück Richtung Karm) in städtischer Bauherrenschaft die ökonomischste Lösung ist. Die Betriebsträgerschaft soll weiterhin von der Katholischen Kirchenstiftung übernommen werden. Es würde sich um einen Neubau einer 5-gruppigen Einrichtung (2 Krippengruppen, 3 Regelkindergruppen), vergleichbar mit dem Neubau der Kindertagesstätte im BG Dorotheenhöhe, handeln. Der Kostenschätzwert für den Bau einer solchen Einrichtung liegt aktuell bei rund 3,2 Mio. €.
Da es sich bei dem Kindergarten in Meckenhausen um einen Ersatzbau handelt, ist nach heutigem Stand mit einer FAG-Förderung von rund 65 % der förderfähigen Kosten zu rechnen. Für eine der beiden Krippengruppen, in welcher zusätzliche Plätze neu geschaffen werden, kommt möglicherweise ein weiterer Zuschuss aus dem Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuungsplätze hinzu, dessen Höhe derzeit jedoch nicht benannt werden kann.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.10.19 beschlossen, in Meckenhausen eine neue Kindertageseinrichtung in einer Größenordnung von voraussichtlich 2 Krippen- und 3 Regelkindergruppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 712/1 Gemarkung Meckenhausen zu bauen.
Um dem Planungsziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegen zu kommen, wird für die betroffene Fläche ein Bauleitplanverfahren notwendig.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Meckenhausen 5 „Kindergarten Meckenhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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6. Erlass einer Satzung über ein Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
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ö
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6 |
Sachverhalt
Das Anwesen Heidecker Straße 11, ehemalige Autowerkstatt Walter, steht zum Verkauf. Das Anwesen besteht aus folgenden Flächen:
- Flurnummer 405/36, 496 m² mit Wohnhaus u. Werkstatt
- Flurnummer 407/117, 117 m², genutzt als Parkplatz
- Flurnummer 405/144, 40 m², genutzt als Parkplatz
Gemäß § 25 BauGB hat die Stadt die Möglichkeit zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen zu bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes als städtebauliche Maßnahme, würden in der Heidecker Straße vor dem betroffenen Anwesen sowie in Richtung Kreuzung Jahnstraße / Gredinger Straße die Längsparker entfallen. Um die entfallenen Parkplätze zu kompensieren, könnten o.g. Flächen als öffentliche Parkflächen umgenutzt und Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
Damit eine nachhaltige Umsetzung des Radverkehrskonzeptes möglich ist und parallel hierzu die Parkmöglichkeiten für Anwohner, Kunden der umliegenden Geschäfte in der Altstadt sowie Besucher erhalten werden können, sind wichtige städtebauliche Gründe gegeben. Diese rechtfertigen den Ankauf des Anwesens und können kausal einer städtebaulichen Maßnahme (hier dem Radverkehrskonzept) zugeschrieben werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, um das Radverkehrskonzept im Bereich der Heidecker Straße als städtebauliche Maßnahme voranzutreiben. Die entfallenden Längsparker sollen auf den betroffenen Flächen Ersatz finden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Maßnahmen Städtebauförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
|
ö
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Sanierung und Ausbau des Anwesens Gredinger Straße 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
|
ö
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beschliessend
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7.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung werden eine mögliche Nutzung als Jugendhaus, die Bezuschussung der Sanierung über die Städtebauförderung und die ersten Überlegungen des Architekten Elmar Greiner vorgestellt.
Wenn die Stadt einer Umsetzung der Planung mit dieser Nutzung näher treten möchte, sollte zeitnah ein Förderantrag gestellt werden. Voraussetzung für den Förderantrag ist ein Beschluss des Stadtrats, das Projekt auf Basis dieser Planung und mit dieser Nutzung umsetzen zu wollen.
Lt. Auskunft der für die Städtebauförderung zuständigen Abteilung bei der Regierung von Mittelfranken würden die Baunebenkosten mit pauschal 23% gefördert. Der höchstmögliche Zuschuss für die förderfähigen Kosten würde bei 80% liegen. Für einen Betrag von 500.000 Euro könnte nach der Antragstellung ein Zuschuss in dieser Höhe zugesagt werden. Für den Rest der förderfähigen Kosten könne die Höhe des Fördersatzes noch nicht zugesagt werden, da die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel in den kommenden Jahren noch nicht bekannt wäre. Im ungünstigsten Fall sinke der Zuschuss für den Restbetrag auf 60% der förderfähigen Kosten.
Beschluss
Die Stadt Hilpoltstein saniert das Gebäude Gredinger Straße 1 auf der Basis der Planungen des Architekten Elmar Greiner mit dem Ziel in dem Gebäude ein Jugendhaus zu betreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7.2. Städtebauförderung Jahresantrag 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
|
ö
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beschliessend
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7.2 |
Sachverhalt
Die Maßnahmen lt. Anlage werden zur Städtebauförderung 2020 gemeldet.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den Jahresmeldungen 2020 zum Bund-/Länder-Städtebauförderung und zum Bayer. Städtebauförderprogramm „Innen statt Außen“ sowie den geplanten Maßnahmen 2021 bis 2023 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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95. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2019
|
ö
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8 |
Datenstand vom 17.12.2019 08:10 Uhr