Datum: 12.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Aufstellungsbeschluss 2. Änderung Baugebiet Hilpoltstein Nr.24 Dorotheenhöhe
5.2 15. Änderung Flächennutzungsplan Hilpoltstein
6 Tiefbaumaßnahmen
6.1 St 2225 - Verkehrsberuhigter Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterrödel - Billigung der Planung
6.2 Neugestaltung der Sternsingerstraße Beratung über Vorschläge aus der Anliegerversammlung
6.3 Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in der Sternsingerstraße
7 Planungen für den Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken für die Grundschule Hilpoltstein - Ergänzte Vorstellung der Machbarkeitsstudie
8 Zuschüsse und Förderungen
8.1 Jährliche Förderung der Vereine
8.2 Anpassung der Entschädigung für Freiwillige Feuerwehren
9 Vorstellung der Eckdaten des HH-Plans 2020
10 Spende des Sitzungsgeldes
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
12 Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 1
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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Ludwig Ramsauer fragte an, wann nach dem Bürgerentscheid 2015 die Festlegung der Trasse für die Umgehungsstraße erfolge. Insbesondere wolle er wissen, mit wieviel Interesse und Ehrgeiz man hinter der Sache stehe.

Bürgermeister Mahl erwiderte, dass die einzelnen Schritte immer transparent für die Öffentlichkeit dargestellt worden wären. Es wären neben den ursprünglichen Varianten die sogenannte Nullvariante und die neue „Oberpfalzvariante“, die näher an der vorhandenen Bebauung verlaufe, zu prüfen. Insbesondere die Verkehrsbeziehungen, die Lärmsituation und die naturschutzfachlichen Grundlagen müssten untersucht werden. Nach der Beratung in allen beteiligten Fachstellen werde der Stadtrat entscheiden. Die neuen Varianten wären hinzugekommen, um gegen mögliche Klagen gerüstet zu sein. Das Verfahren würde im Fall einer erfolgreichen Klage von Vorne losgehen, wenn im Vorfeld nicht alle Varianten geprüft worden wären. Leider ziehe sich damit das Verfahren etwas hin, ihm gehe es auch manchmal zu langsam.

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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Es wurden keine Berichte aus den Arbeitskreisen abgegeben.

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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 4

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 09.12.2019 wurden aus dem Bereich Tiefbau folgende Ingenieurleistungen nach HOAI in vereinfachter Vergabe beschlossen.

  • Tieferlegung Wassertransportleitung Kränzleinsberg
Ingenieurbüro ITEC Kellermann GmbH aus Nürnberg
Leistungsphasen 2-9

  • Sanierung Brunnen 5
Ingenieurbüro CDM Smith aus Nürnberg
Leistungsphasen 2-9

  • Kanalsanierung Lay
Ingenieurbüro ITEC Kellermann GmbH aus Nürnberg
Leistungsphasen 2-9
                                                                                                                                                                             

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö vorberatend 5
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5.1. Aufstellungsbeschluss 2. Änderung Baugebiet Hilpoltstein Nr.24 Dorotheenhöhe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Im Zuge der fortschreitenden Bebauung im Baugebiet Dorotheenhöhe häufen sich Anfragen zu einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans. Hierbei stehen vor allem Befreiungen von baulichen Festsetzungen im Vordergrund. Auch die Zustimmung des Stadtrats am 07.11.2019 zum Antrag der CSU-Fraktion bzgl. der allgemeinen Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen auf Garagen, Carports und Nebenanlagen erfordert eine Änderung der Festsetzungen.

Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Beschluss

Die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 Dorotheenhöhe soll in den im Sachverhalt dargestellten Punkten geändert werden. Beantragte Solaranlagen auf Carports sollen bis zur Änderung des Bebauungsplans über Befreiungen zugelassen werden. Die Zulässigkeit soll über die Formulierung im Sachverhalt geregelt werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. 15. Änderung Flächennutzungsplan Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Im Zuge von Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich, Innenbereichssatzungen sowie redaktionellen Anpassungen des Flächennutzungsplans wird nun der Flächennutzungsplan für mehrere Bereiche im Stadtgebiet geändert:

  • Bauvorhaben Holland OT Tandl (FlNr. 868, 869, Gemarkung Lay):
Um eine weitere Wohnbebauung im Ortsteil Tandl zuzulassen, ist eine Änderung des FNP von landwirtschaftlicher Fläche zu einer gemischten Baufläche notwendig.

  • Einbeziehungssatzung Weinsfeld (FlNr. 69, 69/2, 67, 65, Gemarkung Weinsfeld):
Für die o.g. bereits abgeschlossene Einbeziehungssatzung „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans von einer sonstigen Grünfläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Ergänzungssatzung Eibach (FlNr. 77/3, 77/4, Gemarkung Patersholz):
Im Zuge der Bebauung der o.g. Flurstücke mit zwei Häusern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlich genutzter Fläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Änderung der Nutzung auf FlNr. 358/22, Gemarkung Hilpoltstein:
Nachdem die Deutsche Post nicht mehr auf dem o.g. Flurstück (im FNP als Fläche für Gemeinbedarf) angesiedelt ist und dort vorwiegend Gewerbe vorherrscht, wird der Flächennutzungsplan auf eine gemischte Baufläche angepasst.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans für die oben genannten Bereiche in den Ortsteilen Tandl, Weinsfeld, Eibach sowie in Hilpoltstein selbst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Tiefbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö vorberatend 6
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6.1. St 2225 - Verkehrsberuhigter Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterrödel - Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein nimmt an dem Pilotprojekt „Verkehrsberuhigter Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterrödel“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr teil.

In der Stadtratssitzung vom 13.09.2018 wurden erste Planungsentwürfe von Herrn Eichler vom Staatlichen Bauamt Nürnberg und dem Ingenieurbüro Meyer & Schmidt vorgestellt. Hierbei konnten die einzelnen Maßnahmen unabhängig von den vorgestellten Varianten wie in einem Baukastensystem kombiniert werden.

Am 15.10.2018 wurden die unterschiedlichen Varianten außerdem in einer Bürgerversammlung in Unterrödel vorgestellt. Anhand dieser Versammlung konnten die Wünsche und Vorstellungen der Anwohner nochmals konkretisiert werden.

Mitte November 2019 wurde mit den betreffenden Fachstellen (Staatliches Bauamt Nürnberg, Stadtverwaltung, Bund Naturschutz, Regierung von Mittelfranken, StMWBV, Ortssprecher Unterrödel) die finale Planung vor Ort erneut vorgestellt. Ein hervorzuhebendes Element der Pilotplanung ist außerdem die vorgesehene Installation einer Dauerblitzanlage, verbunden mit einer möglichen 30- oder 40 km/h Zone.

Als nächster Schritt kann nun der derzeitige Entwurf im finalen Planungsstadium vorgestellt und die Planung gebilligt werden. Die Erlaubnis einer Installation der Dauerblitzanlage ist beim zuständigen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration zu beantragen. Mitte Januar 2020 soll eine Bürgerversammlung stattfinden, in welcher der finale Planungsentwurf vorgestellt wird.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung des Verkehrsberuhigten Ausbaus der Ortsdurchfahrt Unterrödel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.2. Neugestaltung der Sternsingerstraße Beratung über Vorschläge aus der Anliegerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Am 11.7.2019 wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates über die Gestaltung der Sternsingerstraße beraten. Herr Leitner vom Büro Moser & Ziegelbauer hat zwei verschiedene Planungsvarianten zur Ausgestaltung der Sternsingerstraße vorgestellt. Der Stadtrat hat sich auf die Planungsvariante 2 verständigt. Die nachvollziehbaren Gründe waren vor allem der relativ enge Straßenraum und die durch eine Entwässerungsrinne entstehende optisch breitere Fläche. Sollte eine Fahrspur optisch mittels zwei Entwässerungsrinnen angelegt werden, entstehen kleingliedrige Randflächen.

Verschiedene Anlieger haben die Befürchtung, dass durch einen nicht sichtbaren Straßenraum und  fehlende gekennzeichnete Parkflächen „wild“ geparkt und die Fahrspur zu sehr eingeengt wird. Sowohl Herr Leitner als auch die Verwaltung sind aber nach wie vor der Meinung, dass es sich bei den parkenden Fahrzeugen in der Hauptsache um Anlieger handelt, die sehr wohl wissen, wo und wie sie ihr Auto abstellen können um keine Behinderung darzustellen. Vereinzelt sollen sich „Fremdparker“ in der Sternsingerstraße befinden, die die Verkehrswege einengen. Diese könnten durch Beschilderungsmaßnahmen oder aber auch Anwohnerparkausweise daran gehindert werden. Ein weiterer Kritikpunkt zur Planung mit einer Entwässerungsrinne war, dass sich dadurch die Straße vom Niveau her zu sehr absenkt. Dies wurde prinzipiell richtig und gut erkannt. Es geht jedoch, je nach Breite der Fläche, lediglich um 5 – 10 cm zum jetzigen Bestand. Die Höhen an den angrenzenden Gebäuden bleiben nahezu gleich. Eine ordentliche Entwässerung der öffentlichen Fläche ist mit einer Rinne, die künftig etwas tiefer liegen wird (sicherer bei wolkenbruchartigen Regenfällen für die Anlieger) gewährleistet.

Ein weiterer Vorteil für die Planung mit einer Rinne ist die bessere und leichtere Verziehung und Angleichung der Pflasterflächen an den Bestand. Ein besseres Gesamtbild ist das Ergebnis. Je mehr Zwangspunkte und Höhen in den Straßenraum gesetzt werden, desto steiler oder flacher ergeben sich die kleingliedrigen Randflächen.

Beschluss

Die Sanierung der Sternsingerstraße wird in der am 11.07.2019 vom Stadtrat beschlossenen Ausführung mit einer mittigen Entwässerungsrinne ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.3. Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in der Sternsingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 14.03.2019 hat der Stadtrat beschlossen, zukünftig in den von Sanierungsmaßnahmen (Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung mit Straßenbau) betroffenen Ortsteilen bzw. Teilbereichen von Ortsteilen ein eigenes Speedpipe-Netz mit Hausanschlüssen bis zur Grundstücksgrenze aufzubauen, sofern ein Netzbetreiber in diesen Bereichen nicht bereits eine ähnliche Infrastruktur errichtet hat. In der von Sanierungsmaßnahmen betroffenen Sternsingerstraße ist bisher kein entsprechendes Netz vorhanden.

Vorteil des Ausbaus durch die Stadt ist, dass etwaige Netzbetreiber den Bereich schneller ausbauen könnten, sobald die Investitionen durch den gestiegenen Breitbandbedarf für die Netzbetreiber rentabel wären.

Die für die im Rahmen der Wasserleitungssanierung geplante Verlegung des Speedpipe-Netzes mit Abzweigen für die Grundstücksanschlüsse würden voraussichtlich ca. 10.000 bis 15.000 Euro betragen.

Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein baut in der Sternsingerstraße im Rahmen der notwendigen Sanierungsmaßnahmen ein eigenes Speedpipe-Netz mit Hausanschlüssen bis zur Grundstücksgrenze auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Planungen für den Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken für die Grundschule Hilpoltstein - Ergänzte Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Für einen möglichen Neubau einer Sporthalle mit Lehrschwimmbecken der Grundschule Hilpoltstein fanden bereits im September/Oktober 2018 erste Beratungsgespräche mit in Frage kommenden Architekturbüros und Fachplanern statt.

In der Sitzung vom 21.02.2019 informierte Bürgermeister Mahl über die bereits vorliegenden Honorarangebote für die Erstellung einer Machbarkeits-/ und Planungsstudie.
Zwischenzeitlich wurde das Architekturbüro Bauatelier aus Stuttgart mit der Machbarkeitsstudie beauftragt.

Zunächst wolle man nur den Standort Grundschule hinsichtlich des Neubaus der Sporthalle mit Lehrschwimmbecken in Symbiose mit den notwendigen Turn- und Gymnastikräumen des TV Hilpoltstein prüfen. Des Weiteren sollen sowohl die Investition- als auch die Betriebskosten eruiert werden. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten am Standort der Grundschule in Hinblick auf möglichen Erweiterungsbedarf der Ganztagsbetreuung sollen ebenso aufgezeigt werden.

Zur Sitzung am 12.12.2019
Im Rahmen der Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Stadtrat vom 25.07.2019 wurde für den Bereich des Lehrschwimmbeckens das geplante Badeangebot für Schüler und Vereinsmitglieder präsentiert. Hierbei wurde der Schwerpunkt eindeutig auf die nichtöffentliche Nutzung durch Schulen und Vereine gelegt.

Ergänzend zur vorgelegten Studie wurden nun Umfang und Kosten einer öffentlichen Nutzung dargestellt.

Zu berücksichtigen sind Investitionskosten für zusätzlich notwendige bauliche Maßnahmen als auch Betriebskosten mit anteiligen Personalkosten.

Bürgermeister Mahl erläutert in der Sitzung die konkreten Anpassungen einer möglichen Mitnutzung durch die Öffentlichkeit.

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8. Zuschüsse und Förderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 8
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8.1. Jährliche Förderung der Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein fördert Hilpoltsteiner Vereine nach den städtischen Richtlinien der Vereinsförderung vom 07.02.2019.

Förderungswürdige Vereine erhalten eine Grundförderung für Jugendliche (§ 4 der Richtlinie) und eine Pauschalförderung für im Verein tätige, ausgebildete Übungs- bzw. Jugendleiter (§§ 9 u. 9a der Richtlinie). Es gilt ein Mindestförderbetrag von 100 Euro.

Im Jahr 2018 wurden die Vereine nach diesen Richtlinien mit insgesamt 44.118,47 Euro gefördert. 2019 werden 45 Vereine gefördert.

Zusammensetzung:
2.770 Jugendliche á 10 Euro
27.700,00 Euro

188,5 Übungsleiterlizenzen
25.000,00 Euro

12 Juleica-Ausbildungen
1.591,50 Euro

Aufstockung auf Mindestbetrag (100 Euro)
     820,00 Euro

Summe
  55.111,50 Euro


Beschluss

Die Stadt Hilpoltstein fördert die nach den Förderrichtlinien anerkannten Vereine im Jahr 2019 mit insgesamt 55.111,50 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. Anpassung der Entschädigung für Freiwillige Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Die Freiwilligen Feuerwehren im Brandbezirk erhalten jährlich eine Entschädigung für geleistete Feuerwehrdienste. Bisher wurden für jeden Aktiven je 5,- € und eine Pauschale von 25,- € je Feuerwehr gezahlt. Da diese Beträge seit 2002 unverändert sind, wurde von Seiten der Feuerwehren der Wunsch nach einer Erhöhung geäußert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Entschädigung für die Feuerwehren auf 5,- € je Aktiven und eine Pauschale von 200,- € pro Feuerwehr. Diese Änderung gilt bereits für die Auszahlung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Vorstellung der Eckdaten des HH-Plans 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö vorberatend 9

Sachverhalt

Vorstellung der HH-Daten anhand einer Präsentation in der Sitzung.

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10. Spende des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Stadträtin Stadler berichtete, dass die Mitglieder des Stadtrats in diesem Jahr an die Kleinsten in der Gemeinde denken wollen. Das Sitzungsgeld würde in diesem Jahr an die Kindergärten gespendet , die Aufteilung solle nach der Anzahl der Kinder erfolgen.

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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö 11
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12. Worte des Ersten Bürgermeisters Markus Mahl zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 96. Sitzung des Stadtrates 12.12.2019 ö vorberatend 12

Sachverhalt

Bürgermeister Mahl sprach seine Worte zum Jahresabschluss (siehe Anlage).

Anschließend überreichte er Stadträtin Monika Stanzel für ihre Tätigkeit als Vorsitzende eines Arbeitskreises einen Blumenstrauß und den Fraktionsvorsitzenden Greiner und Beringer und dem 3. Bürgermeister Lerzer je eine Flasche W ein.

Datenstand vom 24.08.2020 11:25 Uhr