Datum: 16.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 Satzungsbeschluss 1. Änderung Baugebiet Hilpoltstein Nr.24 "Dorotheenhöhe"
6 Erlass von Satzungen
6.1 Beschlussfassung über die Notunterkunftssatzung der Stadt Hilpoltstein
6.2 Beschluss über die Notunterkunftsgebührensatzung Stadt Hilpoltstein
7 Haushaltsplanung
7.1 Übernahme von Haushaltsresten ins Haushaltsjahr 2020
7.2 Vorberatung HH-Plan 2020 und Finanzplan
8 Bestellung zum Standesbeamten
9 Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten
10 Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel
11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Si ehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 21.11.2019 wurde für die Erneuerung der Kanalisation und Wasserleitung sowie den Neubau eines Regenüberlaufs im OT Weinsfeld der Auftrag vergeben. Die Bauleistungen wurden erneut zum zweiten Male öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben.

Der Stadtrat erteilte der Fa. Pusch Bau GmbH & Co. KG aus Kinding den Auftrag. Die Auftragssumme beläuft sich auf 3.627.012,70 € brutto.

Ebenfalls in der Stadtratssitzung am 21.11.2019 wurden die Aufträge für einen Wechsellader für die Feuerwehr Hilpoltstein vergeben.

Den Zuschlag für das Fahrgestell erhielt die Fa. Scania zum Preis von 124.459,72 Euro. Der Auftrag für den feuerwehrtechnischen Aufbau ging zum Preis von 77.348,81 Euro an die Fa. Distler aus Hilpoltstein.

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 5
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5.1. Satzungsbeschluss 1. Änderung Baugebiet Hilpoltstein Nr.24 "Dorotheenhöhe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Die Flurnummern 876/146, 876/203, 876/204, 876/145, 876/32 und 876/186 der Gemarkung Hilpoltstein (Elisabethstraße und Herzog-Christoph-Straße) sind Bestandteil des Bebauungsplans Nr.24 „Dorotheenhöhe“ und dort als Einzelwohnbaugrundstücke, öffentliche Grünfläche sowie als öffentlicher Rad- und Gehweg ausgewiesen. Wie bekannt will die Stadt besagtes Grundstück mit einem Kindergarten bebauen. In der Stadtratssitzung am 02.05.2019 wurde die Verwaltung bereits mit einem entsprechenden Beschluss zur weiteren Umsetzung beauftragt.

In der Sitzung vom 11.07.2019 wurde die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klos aus Spalt vorgestellt und einstimmig gebilligt.

Während der Auslegungsfrist von 08.08. bis 10.09.2019 wurden die in der Abwägungstabelle aufgezeigten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorgebracht. Diese wurden in der Sitzung vom 17.10.2019 zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, welche eine erneute Auslegung zur Folge hätten.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit betrafen vor allem die verkehrliche Erschließung, die bauliche Ausführung des Gebäudes sowie den Zugang zum Kindergarten. Nach einem stattgefundenen Bürger- bzw. Anliegergespräch wurde die Planung durch die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Architekturbüro geändert und vor der erneuten – verkürzten - Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB mit den betroffenen Bürgern diskutiert. Diese geänderte und angepasste Planung wurde in der Stadtratssitzung am 17.10.2019 erneut vorgestellt und gebilligt.

Die während der erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt und in dieser Sitzung erläutert.

Sollten keine weiteren Änderungen der Planung notwendig sein, kann die 1. Änderung des Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ gem.  § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

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6. Erlass von Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 6
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6.1. Beschlussfassung über die Notunterkunftssatzung der Stadt Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein unterhält in der Industriestraße in Hilpoltstein zwei Container für Obdachlose. Diese sind jeweils mit einer Nasszelle, Küchenzeile und Stockbett ausgestattet. Sie bieten Platz für insgesamt vier Personen. Die Container wurden im Jahr 2018 angeschafft. Bisher wurde die Unterbringung obdachloser Personen mittels einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung geregelt. Die Stadt Hilpoltstein stellt jedoch keine Wohnungen, sondern Notunterkünfte zur Verfügung. Deshalb ist es geboten, eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung zu bevorzugen. Die vorliegende Satzung regelt das Benutzungsverhältnis generell-abstrakt zu den künftigen Nutzern der Notunterkünfte. Die Zuweisung wird durch einen hoheitlichen individuellen Verwaltungsakt begründet und befristet. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen besteht zudem die Möglichkeit Umsetzungen vorzunehmen, um beispielsweise die Trennung zweier Geschlechter zu gewährleisten. Zudem ermächtigt die Gebührensatzung die Stadt Hilpoltstein für die Nutzung ein Entgelt zu verrechnen. Dies wurde aufgrund der voraussichtlichen Belegungen mit den Kosten der Unterkünfte kostendeckend kalkuliert. In der Regel werden die Kosten der Unterkunft bei vorhandenen Einkommen durch den Nutzer selbst oder durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Notunterkünfte der Stadt Hilpoltstein (Notunterkunftssatzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. Beschluss über die Notunterkunftsgebührensatzung Stadt Hilpoltstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Die Stadt Hilpoltstein unterhält in der Industriestraße in Hilpoltstein zwei Container für Obdachlose. Diese sind jeweils mit einer Nasszelle, Küchenzeile und Stockbett ausgestattet. Sie bieten Platz für insgesamt vier Personen. Die Container wurden im Jahr 2018 angeschafft. Bisher wurde die Unterbringung obdachloser Personen mittels einer privatrechtlichen Nutzungsvereinbarung geregelt. Die Stadt Hilpoltstein stellt jedoch keine Wohnungen, sondern Notunterkünfte zur Verfügung. Deshalb ist es geboten, eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung zu bevorzugen. Die vorliegende Satzung regelt das Benutzungsverhältnis generell-abstrakt zu den künftigen Nutzern der Notunterkünfte. Die Zuweisung wird durch einen hoheitlichen individuellen Verwaltungsakt begründet und befristet. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen besteht zudem die Möglichkeit Umsetzungen vorzunehmen, um beispielsweise die Trennung zweier Geschlechter zu gewährleisten. Zudem ermächtigt die Gebührensatzung die Stadt Hilpoltstein für die Nutzung ein Entgelt zu verrechnen. Dies wurde aufgrund der voraussichtlichen Belegungen mit den Kosten der Unterkünfte kostendeckend kalkuliert. In der Regel werden die Kosten der Unterkunft bei vorhandenen Einkommen durch den Nutzer selbst oder durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

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7. Haushaltsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö vorberatend 7
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7.1. Übernahme von Haushaltsresten ins Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die Haushaltsreste (Übersicht wird bis zur Sitzung nachgereicht) werden im Rahmen der Jahresrechnung 2019 gebildet und sollen auf das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden. Außerdem werden die Haushaltsreste aus den Jahren vor 2019 überprüft und ggfs. korrigiert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Übernahme von 5.126.000,-  € an Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020.
Außerdem bleiben aus den Jahren vor 2019 Haushaltsausgabereste von 731.000,- € weiter beste hen.
Im Haushaltsjahr 2020 stehen damit insgesamt Haushaltsausgabereste von 5.857.000,- € zur Verfügung.
Haushaltsausgabereste aus früheren Jahren in Höhe von 208.993,07 € werden ausgebucht, weil sie nicht mehr gebraucht werden oder die Maßnahmen abgeschlossen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7.2. Vorberatung HH-Plan 2020 und Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö vorberatend 7.2

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 und die Finanzplanung bis 2023 werden nach den Besprechungen mit den Fraktionen anhand einer Präsentation vorgestellt.

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8. Bestellung zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Herr Andreas Waldmüller hat im Dezember 2019 erfolgreich am Einführungslehrgang für Standesbeamte teilgenommen. Eine erfolgreiche Teilnahme am Einführungslehrgang ist neben der Beschäftigung als Beamter der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der dritten Qualifikationsebene, Voraussetzung für die Bestellung zum Standesbeamten. Auch die notwendige Einweisung von drei Monaten als Sachbearbeiter im Standesamt hat Herr Waldmüller bereits absolviert (§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes).

Nach der Bestellung zum Standesbeamten wird Herr Andreas Waldmüller nach § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes zum Leiter des Standesamtes ernannt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, Herrn Andreas Waldmüller zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Hilpoltstein zu bestellen und ihn zum Leiter des Standesamtes zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Bestätigung von neugewählten Feuerwehrkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Freiwilligen Feuerwehren Solar-Grauwinkl und Hofstetten haben in ihren Dienstversammlungen ihren Kommandanten und dessen Stellvertreter neu gewählt. Es kam folgendes Ergebnis zustande:

FFW Solar-Grauwinkl
Kommandant: Josef Graf, Austr. 3, Hilpoltstein
stv. Kommandant: Christian Harrer, Solar A 12, Hilpoltstein

FFW Hofstetten
Kommandant: Felix Schreiter, Hofstettener Hauptstr. 18a, Hilpoltstein

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt.

Beschluss

Herr Josef Graf, Austr. 3, wird als Kommandant und Herr Christian Harrer, Solar A 12, als stellvertretender Kommandant der FFW Solar-Grauwinkl bestätigt.

Herr Felix Schreiter, Hofstettener Hauptstr. 18a, wird als Kommandant der FFW Hofstetten bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Worte der Fraktionssprecher zum Jahreswechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 10
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11. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 97. Sitzung des Stadtrates 16.01.2020 ö 11
Datenstand vom 03.02.2020 14:05 Uhr