Datum: 13.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung
3 Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
5 Bauleitplanung
5.1 15. Änderung Flächennutzungsplan - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.2 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 24 "Dorotheenhöhe" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
5.3 Baugebiet Jahrsdorf 2 - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
6 Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2020
7 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes
7.1 Bestätigung von neugewählten FeuerwehrkommandantInnen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Siehe Begrüßungsfolie.

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2. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 2
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3. Bericht von AA-Vorsitzenden Stadtleitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 3
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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö vorberatend 4

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 03.02.2020 wurden folgende Aufträge vergeben:

Hochbau
BV: Ersatzneubau Verwaltung Bauhof Hilpoltstein

Auftragserweiterung der Architekten- und Ingenieurleistungen an Ingenieurbüro Stefan Ritzer aus Pleinfeld zur Durchführung der Fortführenden Leistungsphasen 5-9 für die Architektenleistung sowie der Leistungsphasen 5-6 für die Tragwerksplanung.

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 5
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5.1. 15. Änderung Flächennutzungsplan - Billigung der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Zuge von Einzelbaugenehmigungen im Außenbereich, Innenbereichssatzungen sowie redaktionellen Anpassungen des Flächennutzungsplans wird nun der Flächennutzungsplan für mehrere Bereiche im Stadtgebiet geändert:

  • Bauvorhaben OT Tandl (FlNr. 868, 869, Gemarkung Lay):
Um eine weitere Wohnbebauung im Ortsteil Tandl zuzulassen, ist eine Änderung des FNP von landwirtschaftlicher Fläche zu einer gemischten Baufläche notwendig.

  • Einbeziehungssatzung Weinsfeld (FlNr. 69, 69/2, 67, 65, Gemarkung Weinsfeld):
Für die o.g. bereits abgeschlossene Einbeziehungssatzung „Westlicher Ortsrand von Weinsfeld“ ist die Änderung des Flächennutzungsplans von einer sonstigen Grünfläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Ergänzungssatzung Eibach (FlNr. 77/3, 77/4, Gemarkung Patersholz):
Im Zuge der Bebauung der o.g. Flurstücke mit zwei Häusern, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlich genutzter Fläche auf eine gemischte Baufläche notwendig.

  • Änderung der Nutzung auf FlNr. 358/22, Gemarkung Hilpoltstein:
Nachdem die Deutsche Post nicht mehr auf dem o.g. Flurstück (im FNP als Fläche für Gemeinbedarf) angesiedelt ist und dort vorwiegend Gewerbe vorherrscht, wird der Flächennutzungsplan auf eine gemischte Baufläche angepasst.


Das Planungsbüro Ermisch & Partner hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Ermisch & Partner zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilpoltstein für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5.2. 2. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 24 "Dorotheenhöhe" - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein hat am 12.12.2019 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe“ beschlossen. Das Ingenieurbüro Klos aus Spalt hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erarbeitet, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wird.


Durch das Änderungsverfahren dürfen Garagen, Carports und deren Nebengebäude neben einem extensiv begrünten Flachdach auch mit einem reinen Solar-Flachdach oder einem Grün- bzw. Kiesdach mit Solarmodulen erstellt werden. Die maximale Höhe der gesamten baulichen Anlage (Gebäude inklusive Aufbau) darf die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die technischen Aufbauten dürfen nur zur Stromenergiegewinnung dienen.

Weiter sind folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Anpassung des Geltungsbereiches:
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde eine private Grünfläche im Nordosten des Bebauungsplans fälschlicherweise als öffentliche Grünfläche einbezogen. Diese soll im Zuge der Änderung wieder aus dem Geltungsbereich entfallen.

  • Trennmauern zwischen Reihenhäusern:
Um eine Trennung der Terrassen zu ermöglichen, sollen bauliche Anlagen mit einer Höhe bis 2 Meter sowie einer Tiefe von 3 Meter zugelassen werden. Dabei soll neben Stabgitter-, Drahtgitter- und Holzzäunen auch Betonmauerwerk zugelassen werden.

  • Ergänzung technische Dachaufbauten zu Nr. 8.1.4 der Festsetzungen – Anpassung der Formulierung zur Verdeutlichung (fett Geschriebenes neu):

    „Auf Flachdächern der Hauptgebäude max. Winkel 35°, Abstand zum Dachrand 1 x h der über die Attika auskragenden Teile, max. zusätzliche Höhe 2,0 m. Sonstige techn. Aufbauten sind auf Dächern nicht zulässig.“

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Entwurfsplanung des Büros Klos zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 24 „Dorotheenhöhe für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5.3. Baugebiet Jahrsdorf 2 - Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Im Zuge der Ausarbeitung der Pläne für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Jahrsdorf 2 wurden zwei weitere Planvarianten zur Erschließung entwickelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.

Beide Varianten haben dieselbe, angepasste Zufahrt. Bei Variante 3 erfolgt das Wenden von Fahrzeugen über die den Wendehammer mit einem Durchmesser von 16,00 m.
Bei Variante 4 erfolgt das Wenden über einen einseitigen Wendehammer für 3-achsige Müllfahrzeuge gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Aus Sicht des Ingenieurbüros sowie der Verwaltung sollte diese Variante bevorzugt werden.

Durch die zweite Variante würde das nördlich gelagerte Grundstück um 10 m² verkleinert werden, jedoch würde parallel hierzu das südliche Grundstück um 20 m² vergrößert. Auch der Mülltonnensammelplatz im Westen des Bebauungsgebiets würde entfallen können, da die 3-achsigen Müllfahrzeuge einen solchen Wendehammer befahren könnten.
Der Mülltonnensammelplatz für Parzellen 9 und 10 wird jedoch weiterhin benötigt.

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6. Antrag des Kindergartens St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors gem. Art. 21 BayKiBiG für das Betreuungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt St. Martin Meckenhausen beantragt, wie im Jahr 2017, die Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kinder mit Behinderung für das Betreuungsjahr 2020. Gem. Art. 21 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen die schwere Art der Behinderung einzelner Kinder die Einstellung zusätzlichen Personals erfordern. Um dies finanziell zu ermöglichen, kann der Gewichtungsfaktor erhöht werden (sog. „Gewichtungsfaktor 4,5 +X“). Ob dieser erhöhte Faktor gewährt wird, liegt in der ermessensgebundenen Entscheidung der Gemeinde.

Im Jahr 2020 besuchen aktuell 5 Kinder den Kindergarten St. Martin in Meckenhausen, die aufgrund ihrer (drohenden) Behinderungen (starke Entwicklungsverzögerung/seelische Behinderung) kontinuierliche zusätzliche Begleitung und Betreuung im Tagesablauf benötigen. Durch den erhöhten Betreuungsaufwand ist eine zusätzliche Betreuungskraft notwendig, die die Kinder während des gesamten Kindergartenbesuchs eng begleitet und betreut.
Nach Aussage der pädagogischen Fachkräfte ist bei intensiver Betreuung dieser Kinder davon auszugehen, dass sie in die soziale Gemeinschaft zu integrieren sind und die Defizite in ihren Sozialkompetenzen reduziert werden können.

Um die zusätzliche pädagogische Fachkraft zu finanzieren, müsste der Gewichtungsfaktor für die behinderten Kinder entsprechend der vom Staatsministerium vorgegebenen Berechnungsformel von 4,5 auf 4,99 angehoben werden. Gleichlautende Anträge des LBV und der Katholischen Kirchenstiftung Meckenhausen wurden bereits in den Jahren 2016 und 2017 durch den Stadtrat genehmigt. Das Landratsamt Roth hat bereits signalisiert, dass die staatlichen Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, Herrn Schober, hat die Stadt bei einer ermessensgebundenen Entscheidung kaum einen Ermessensspielraum. Soweit eine günstige Zukunftsprognose für das Kind gestellt werden kann, hat die Stadt keine Möglichkeit, den Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors abzulehnen, bzw. müsste eine ablehnende Entscheidung konkret begründen.

Beschluss

Dem Antrag des Katholischen Pfarramtes St. Martin Meckenhausen auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für Kinder mit Behinderung von 4,5 auf 4,99 im Kindergarten St. Martin Meckenhausen für das Betreuungsjahr 2020 wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö 7
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7.1. Bestätigung von neugewählten FeuerwehrkommandantInnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 99. Sitzung des Stadtrates 13.02.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Heuberg hat in ihrer Dienstversammlung ihre Kommandantin und deren Stellvertreter neu gewählt. Es kam folgendes Ergebnis zustande:

Kommandantin: Katharina Winkler, Heuberg A 29, Hilpoltstein
stv. Kommandant: Michael Gerngroß, Heuberg D 1, Hilpoltstein

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt.

Beschluss

Frau Katharina Winkler, Heuberg A 29, wird als Kommandantin und Herr Michael Gerngroß, Heuberg D 1, als stellvertretender Kommandant der FFW Heuberg bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2020 08:13 Uhr