Vollzug des BayStrWG; Einziehung von Straßen und Wegen: Nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 67 (Flur-Nr. 820 Gemarkung Schwarzenbach a.d.Saale)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Für den nachfolgenden aufgeführeten öffentlich Feld- und Waldweg, wird das Entwidmungsverfahren gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStWG eingeleitet.

Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 67 (Flur-Nr. 820 Gemarkung Schwarzenbach)
Anfangspunkt:         Flur-Nr. 748/4 Gemarkung Schwarzenbach
Endpunkt:                Flur-Nr. 801 Gemarkung Schwarzenbach

Der genannte öffentliche Feld- und Waldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Es ist deshalb beabsichtigt den o.g. Weg gemäß Art. 8 des BayStWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 12:11 Uhr