Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle nähe Weng


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Die Maßnahme der bereits im Bau befindliche landwirtschaftliche Maschinenhalle wurde im Rahmen einer Baukontrolle des Landratsamtes eingestellt. Der Bauherr ging irrtümlich davon aus, dass für die Maschinenhalle Verfahrensfreiheit gem. Art. 57 Abs. 1 Buchst. c der BayBO gilt. Der Bauherr wurde auf gefordert Bauantragsunterlagen über die Gemeinde Ainring einzureichen.
Nunmehr wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhütte mit den Maßen von 18,84 m x 8,67 m beantragt. Die Maschinenhütte soll ein Pultdach erhalten. Die Wandhöhe beträgt an der Frontseite 5,94 m und abfallend zur Rückseite 4,87 m. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollzählig bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung der landwirtschaftlichen Maschinenhütte, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhütte wird gem. § 36 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 16:27 Uhr