Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG; Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Anlage zum Warmwalzen von Stahl: Änderung der Be- und Entlüftungsanlage im Bereich Kühlbett im Stahlwerk Annahütte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Auf Antrag des Stahlwerkes Annahütte beteiligt das Landratsamt Berchtesgadener Land die Gemeinde Ainring in einem Immissionsschutzverfahren zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zum Warmwalzen von Stahl. Konkret die Änderung der Be- und Entlüftungsanlage im Bereich Kühlbett nach §§ 4 und 16 BImSchG i.V.m. Nr. 3.6.1.1 (E) Anhang 1 der 4. BImSchV.
Als Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Ainring gebeten, zum Vorhaben binnen 1 Monats nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 BImSchG (ggf. entspr. den Vordrucken zu Bauanträgen) Stellung zu nehmen und die notwendigen Bedingungen und Auflagen zu benennen und um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

Technische und schalltechnische Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Belüftung der Kühlbetthalle erfolgt derzeit über Zuluftöffnungen in der Westfassade der Halle und insgesamt zehn Ventilatoren über Dach.
Zur Verbesserung der Belüftungssituation und insbesondere zur Abfuhr der hohen Wärmelasten im Sommer soll jetzt die Hallenbelüftung modernisiert werden.
Dazu ist es geplant, die Gesamtluftmenge von derzeit ca. 400.000 m³/h auf zukünftig ca. 800.000 m³/h zu erhöhen. Hierzu sollen ein Umbau der derzeitigen zehn Dach- Abluftöffnungen in Zuluftöffnungen und eine zusätzliche Installation von zehn neuen Abluftventilatoren im Bereich des Dachfirsts erfolgen. Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Anlagen auf dem Hallendach. Änderungen an den Zuluftöffnungen in der Westwand der Halle sind nicht vorgesehen.
Schallemittierend sind im Wesentlichen:
• die zehn derzeit auf dem Hallendach betriebenen Abluftventilatoren, die zukünftig als Zuluftventilatoren verwendet werden sollen, einschließlich angeschlossenen Kanälen und Mündungen,
• zehn neue Abluftventilatoren einschließlich Kanälen und Abluftöffnungen,
• die über die Zu- und Abluftöffnungen abgestrahlten Geräusche aus dem Inneren der Kühlbetthalle.



Planungsrechtliche Situation: 
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Werksgeländes Stahlwerk Annahütte. Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor, die Fläche ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist die fragliche Fläche als Industriegebiet (GI) dargestellt.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Belange der Gemeinde Ainring sind nicht betroffen, im Hinblick auf die Gesamtgröße des Stahlwerkes ist diese Änderung eher als geringfügig einzustufen. Demzufolge kann das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt werden.

Den Antragsunterlagen liegt eine „Schalltechnische Stellungnahme“ des Büros Müller BBM mit folgendem Gesamtergebnis bei: 
„Die schalltechnische Prognose zeigt, dass die geänderte Lüftungsanlage auf dem Dach der Kühlbetthalle hinreichend leise ausgeführt werden kann. Für die anteiligen Beurteilungspegel der Lüftungsanlage kann von einer deutlichen Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 27 dB ausgegangen werden.
Die hervorgerufenen Schallimmissionen sind somit bei Einhaltung der vorliegend dokumentierten Schallemissionskennwerte aus schalltechnischer Sicht als vernachlässigbar gering anzusehen.“

Nachstehende Abbildung zeigt die in dieser Stellungnahme verwendeten Immissionsorte:


Hier fällt –für den Bereich östlich des Stahlwerkes- auf, dass auf bestehende Wohnanwesen abgestellt wurde.
Die Gemeinde Ainring weist daher auf die Existenz der „Ortsabrundungssatzung Hammerau-Saalachau“ hin. Der Gemeinde sind Aktivitäten bekannt, die auf eine baldige Realisierung von Wohnbebauung innerhalb dieser Ortsabrundungssatzung schließen lässt. Das bedeutet, dass neue Immissionsorte an das Stahlwerk heranrücken. Demzufolge sollte die Ortsabrundungssatzung in der schalltechnischen Stellungnahme noch ergänzend bewertet werden.
Die Gemeinde Ainring erteilt daher das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die gesetzlichen Immissionswerte an allen Immissionsorten (hier auch unter Berücksichtigung der Ortsabrundungssatzung) eingehalten werden.

Lagekarte (Auszug) aus der Ortsabrundungssatzung:

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, folgende Stellungnahme in vorliegendem Immissionsschutzverfahren gegenüber dem Landratsamt abzugeben:
Belange der Gemeinde Ainring sind nicht betroffen. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Bedingung erteilt, dass die gesetzlichen Immissionswerte an allen Immissionsorten (hier auch unter Berücksichtigung der Ortsabrundungssatzung) eingehalten werden.
Die Gemeinde bittet bei etwaigen weiteren Verfahrensschritten um weitere Beteiligung.
Nach Genehmigungserteilung wird seitens der Gemeinde um Übersendung eines Plansatzes gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr