Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass bis Herbst alle Klassenzimmer und Räume in Kitas mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden sollen.
Da diese Thematik aufgrund der medialen Berichterstattung und des einseitigen Vorstoßes der Bayerischen Staatsregierung an Dynamik gewonnen hat, muss die Gemeindeverwaltung frühzeitig reagieren, um einen möglichst reibungslosen Präsenzunterricht nach den Sommerferien gewährleisten zu können.
In verschiedenen Förderprogrammen wurden von der Gemeinde in Abstimmung mit den Schulleitern bereits vier Schulklassenzimmer, der Mehrzweckraum in Thundorf sowie die beiden Turnhallen der Grund- und Mittelschule mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Es handelte sich hierbei um unzureichend oder nicht natürlich belüftbare Räume.
Der nunmehr abgefragte weitere Bedarf liegt bei 12 zusätzlichen Geräten für die Grundschule, sowie 5-6 Geräten für die Mittelschule, sollten alle Räume wie von der Staatsregierung gewünscht ausgestattet werden.
Die Investitionskosten hierzu belaufen sich auf ca. 3.200,00 € brutto pro Gerät (Gesamtkosten: 57.600,00 € nur für die Schulen). Zusätzlich fallen in Folge jährliche Wartungs-/Instandhaltungskosten pro Gerät an (z. B. Filterwechsel).
Entsprechendes gilt für die Kita`s. Hier wurde bisher lediglich der Schlafraum der Kinderkrippe ausgestattet. Sollten alle Gruppenräume nachgerüstet werden, so sind hier mindestens 11 Geräte zusätzlich erforderlich (ca. 36.000 Euro Aufwand in den Kitas der Gemeinde).
Das am 06.07.2021 durch den Bayerischen Ministerrat beschlossene Förderprogramm sieht vor, die Beschaffungskosten einmalig mit bis zu 50 % zu fördern. Leider wurden im Vorfeld die kommunalen Spitzenverbände nicht frühzeitig eingebunden, so dass auch der ausdrückliche Wunsch, dass das LGL eine Liste der konkret förderfähigen Geräte zur Verfügung stellen solle, bislang nicht umgesetzt wurde. Von Seiten des Ministerrats heißt es lediglich, dass das LGL festlegt, welche Gerätetypen förderfähig sein sollen.
Ebenfalls nicht ausgeführt wird von Seiten des Ministerrats, ob und in welchem Ausmaß die Geräte im Falle einer weiteren Corona-Welle Präsenzunterricht ermöglichen (und dies in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Niederschlag findet). Ausgeführt wird lediglich, dass mobile Luftfilter das bewährte Quer- und Stoßlüften sinnvoll ergänzen können! Außerdem ist der Nutzen derartiger Geräte derzeit noch nicht zweifelsfrei geklärt und in der Fachwelt durchaus umstritten.
Gleichwohl erkennt die Verwaltung, dass der Druck auf die Sachaufwandsträger durch die staatliche Ankündigung wachsen wird.
Ziel der Gemeinde muss sein, nach den Sommerferien einen verlässlichen und durchgängigen Regelschulbetrieb als Präsenzveranstaltung, unabhängig von Raumgrößen o. ä. durchführen zu können. Gleiches gilt für die Kindertagesstätten der Gemeinde.
Da aber wie beschrieben noch keine verlässlichen und vollständigen Angaben und Forderungen von Seiten der Staatsregierung vorliegen und nicht klar ist, ob eine mögliche Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten einen Präsenzunterricht überhaupt ermöglichen, kann nach Auffassung der Verwaltung derzeit keine Beschaffung durchgeführt werden. Sollten die Vorgaben dahingehend konkretisiert werden, dass Präsenzunterricht nur mit derartigen technischen Zusatzgeräten im Falle einer vierten Welle möglich wird, möchte die Verwaltung schnell agieren können und ohne Zeitverzug die Anschaffungen tätigen.
Im Haushaltsplan sind für die im Sachvortrag genannten ggf. möglichen zusätzlichen Ausstattungen keine Kosten angesetzt, weshalb der Gemeinderat für solche überplanmäßigen Ausgaben zuständig ist.