In der Sitzung am 10.12.2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saalachau-Nord“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Die Anwendung des § 13 b BauGB wurde kürzlich im Baulandmobilisierungsgesetz verlängert.
Nun liegt ein städtebaulicher Entwurf, ausgearbeitet von Herrn Stadtplaner Rudi Sodomann, vor.
Der vorgelegte Entwurf geht davon aus, dass die Erschließung der Planungsflächen primär von Osten über die Fl.Nr. 1943/18 erfolgt. Das Erschließungssystem ist dabei so angelegt, dass eine Erweiterung der Siedlungsfläche zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich möglich wäre.
Nachdem eine Erweiterung aber derzeit nicht realisiert werden soll, endet der Straßenstich, der noch der Zuführung von Osten her abknickt und in weiterer Folge von Norden nach Süden in die Mitte des Planungsgebiets geführt wird, in einem zweiseitigen Wendehammer für Fahrzeuge bis 10,0 m Länge (z.B. 3-achsiges Müllfahrzeug) gemäß RASt. Die Baugrundstücke liegen jeweils westlich und östlich des Straßenstichs.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt die Planungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dar, die auch teilweise im Westen als Landschaftspflegebereich und geeignete Ausgleichsfläche dargestellt ist. Die Zufahrt zur geplanten Siedlungsfläche von Osten führt ein kurzes Stück durch ein Waldstück.
Bei der vorgestellten Planungsalternative erfolgt die Zufahrt etwa in der Mitte des Flurstücks 1943/18 und führt über einen S-förmigen Straßenverlauf auf das Planungsgrundstück. Um eine überlange Zuführung zu vermeiden werden hier nördlich der Zufahrtsstraße 2 Einfamilienhäuser angeordnet. In weiterer Folge werden links und rechts entlang der Erschließungsstraße weitere 2 Einfamilienhäuser, sechs Doppelhäuser und zwei Dreispänner angeordnet. Mithin entstünden also 22 Wohneinheiten.
Nachdem die Gebäude westlich und östlich der Erschließungsstraße eine Südwestorientierung erhalten, sind für die Zufahrten zu den Garagen und die Zugänge zu den Häusern Gemeinschaftsflächen erforderlich.
Beratung:
GR Moderegger spricht die Verkehrserschließung der 22 WE an, dies würde nur über Feldkirchen oder Hammerau erfolgen und wäre sehr belastend, besonders für die anderen Anwohner. Weiter fehlt Ihm generell ein Gehweg-/ und Radweg, der Begegnungsverkehr sei zwar möglich aber sehr eng. Grundsätzlich müsse die Verkehrssicherheit vom Planer berücksichtigt werden, dies sei im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Weiter fehlt Ihm ein Spielplatz, dieser solle berücksichtigt werden.
Generell stellt er die Frage, ob „wir“ das überhaupt so wollen, grundsätzlich müsse die Verkehrsentwicklung im Auge behalten werden. Richtung Feldkirchen müsse durch einen Radweg und Beleuchtung Verkehrssicherheit geschaffen werden, die Straßenbreite müsse 7,50 m haben, der Planer müsse sich damit auseinandersetzen. Weiter regt er einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Spielstraße an und verweist auf einen Unfall in der Hammerbachsiedlung.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt dazu, dass die Erschließung nicht überdimensioniert ist, das ist bekannt, der Verkehr ist in diesem kleinen Baugebiet noch abzuwickeln. Ein Spielplatz ist auf der gemeindlichen Fläche noch möglich. Die Anregungen werden noch bewertet und mit dem Städteplaner diskutiert. In dem Planungsbereich haben wir leider nicht ideale Voraussetzung zur Verkehrsabwicklung, es ist aber machbar. Eine Straßenbreite von 7,5 m mit Gehweg ist nicht nötig.
GR Unterreiner hält auch einen Spielplatz für notwendig. Eine Straße mit 7,5 m Breite jedoch für zu breit, 6,5 m hielt er für vertretbar.
GR Kluba erinnert an die Anfänge eines möglichen Bebauungsplanes. 2019 ging man von 4 WE aus, den nun größeren Umfang hält er für ok. Auch er hat sich Gedanken zum Verkehr gemacht. Beide Brücken in Feldkirchen sind für den Schwerverkehr nicht geeignet. Dies muss bei einer Bebauung besonders hinsichtlich Baustellenverkehrs berücksichtigt werden. Weiter kritisiert er die angedachte Situierung der Garagen. Erfragt an, ob andere Möglichkeiten angedacht wurden. Weiter erkundigt er sich nach Ausgleichsmaßnahmen.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt dazu, dass die Garagen aus Gründen der Flächenersparnis so situiert wurden. Bzgl. der Ausgleichsmaßnahmen erklärt Fuchs, dass Waldfläche verloren geht, und dies ausgeglichen werden muss. Hierzu wird natürlich ein geeignetes Büro für die Umweltbelange eingeschalten. Er schlägt hier das Büro Pröbstl vor.
GR Kluba regt weiter an, das Gespräch mit der Bierzeltgemeinschaft Feldkirchen zu suchen, um im Vorfeld Probleme aus dem Weg zu gehen.
GR Ramstetter ist das Umfeld der Verkehrserschließung zu knapp, es solle ein Parkstreifen, auch für Besucher, geschaffen werden.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert hierzu, dass dies bei 6 m Straßenbreite möglich sei.
GR Wimmer fragt an, ob es nicht sinnvoll sei die Baukörper zu drehen und dann im Vorderbereich die Parkplätze und Garagen zu situieren.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt hierzu, dass aus der Praxis heraus beurteilt der First in Ost-West-Richtung bevorzugt wird, eine Drehung hält er nicht für praktikabel.