In der Sitzung des Bauausschusses am 06.07.2021 hat sich der Bauausschuss mit den vorgebrachten Stellungnahmen zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ befasst.
Entsprechend den Schwierigkeiten und Problemstellungen in diesem Verfahren und entsprechend bereits vorliegender weiterer Bauwünsche und Planungsnotwendigkeiten in den übrigen Bereichen des Gebietes des Gesamtbebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Demzufolge wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Heidenpoint am Sonnwiesgraben" mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 gebilligt. Die Planreife wird festgehalten.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ wird auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 erweitert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 wird im Regelverfahren neu aufgestellt.“
Damit ist sichergestellt, dass die erste Änderung des Bebauungsplanes so weit fortgeschritten ist, dass die dringenden Bauwünsche eines heimischen Unternehmers nun im Rahmen des § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden können.
Gleichzeitig aber wird das Gesamtverfahren gestartet, um den Bebauungsplan juristisch korrekt neu zu gestalten und weitere Bauwünsche im Gesamtgebiet zu ermöglichen.
Sinnvollerweise sollte der Gesamtplan vom renommierten Planungsbüro Logo verde erstellt werden, da diese bereits die Vorleistungen erbracht haben im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplanes. Die Arbeiten könnten insoweit nahtlos weitergeführt werden.
Daher hat die Verwaltung zur Umsetzung des oben zitierten Bauausschussbeschlusses ein Angebot dieses Büros eingeholt. Die Angebotssumme beläuft sich gemäß Angebot vom 22.07.2021 auf 30.176,47 EURO netto. Die Verwaltung empfiehlt die Auftragserteilung. Entsprechende Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushalt veranschlagt.