Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Bezug:
Anlage Abwägungstabelle Außenbereichssatzung „An der Straß“

Die Planentwürfe mit Anlagen zur Außenbereichssatzung „An der Straß“ lagen in der Zeit vom 10. November 2021 bis 13. Dezember 2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) wurden die in beiliegender Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die Bauverwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Abwägung wie im Sachvortrag und Abwägungstabelle vorgetragen vorzunehmen. Die aufgrund der vorgenommenen Änderungen überarbeiteten Planentwürfe mit Anlagen in der Fassung vom 15. Februar 2022 werden gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2022 12:08 Uhr