Beschreibung des Vorgangs:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte um insgesamt 52,42 m² und soll zur Lagerung von Hackschnitzel aus eigenem Holzvorrat für den Eigenbedarf genutzt werden.
Die Erweiterung soll durch einen Anbau mit den Maßen 6,00 Meter x 9,10 Meter auf der westlichen Seite der bestehenden Maschinenhütte erfolgen. Die Wandhöhe soll 4,71 Meter bzw. 3,93 Meter betragen und fügt sich mit der Neigung des Satteldachs von 25 Grad an die bestehende Maschinenhalle an.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Durch den Bauherrn wurde der Nachweis zur Nachbarbeteiligung erbracht. Es liegt eine Unterschrift vor. Sonstige nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen, die ausreichende Erschließung ist gesichert und die Erweiterung der Maschinenhalle dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.