Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung Nähe Rupertiweg 11 in Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 5.2

Vorgang

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 34/1 der Gemarkung Ainring, Nähe Rupertiweg 11 wird die Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung zur Wärmeversorgung beantragt. 
Das neue Heizhaus soll zukünftige die Wärmeversorgung des Gebäudes Rupertiweg 13a sichern. 
Die aktuelle Biomassenheizanlage für dieses Gebäude befindet sich in dem nördlichen Scheunen- und Lagertrakt des Gebäudes, soll aber aufgrund der geringen Lagerkapazität für Hackgut und der inzwischen renovierungsbedürftigen Räumlichkeiten durch die Errichtung des Heizhauses ausgelagert werden.

Das Heizhaus soll mit einer Größe von 13,00 Meter x 5,99 Meter, einer Wandhöhe von 4,00 Meter und einer Dachneigung von 27 Grad an der östlichen Grundstücksseite errichtet werden. Die Firsthöhe des Heizhauses beträgt 5,59 Meter, die Kaminhöhe 5,99 Meter.
Für das anfallende Niederschlagswasser ist westlich des Heizhauses eine Rigole geplant. Die Größe der Rigole wird der Niederschlagsfläche des Heizhauses in Verbindung mit der Sickerungsfähigkeit des Bodens angepasst. 

Die Erschließung des Heizhauses erfolgt zwischen den Grundstücken Rupertiweg 11 und Rupertiweg 13a. Eine Umsetzung der dort situierten vier Stellplätze ist durch die neue Zufahrt nicht erforderlich. Die Mindestanforderung bzgl. der erforderlichen Stellplätze wird weiterhin erfüllt. Ein Stellplatznachweis wurde den Antragsunterlagen beigelegt. 


Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Für das Vorhaben liegt keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB für einen forstwirtschaftlichen Betrieb vor, auch wenn die Hackschnitzel zur Betreibung der Hackschnitzelheizung aus dem eigenen Waldbestand kommen. Somit ist das Vorhaben gem.  § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Der Verwaltung sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen. Auch ist die Erschließung durch die geplante Zufahrt ausreichend gesichert. 

Für das Vorhaben wurde am 10.09.2020 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der mit Bescheid vom 27.05.2021 durch das Landratsamt Berchtesgadener Land mit den Hinweisen im Baugenehmigungsverfahren eine Ausgleichsbilanzierung, ein technischen Datenblatt der Anlage und die Ableitbedingungen der Abgase (Höhe über Dach) beizulegen, genehmigt wurde.
Dieser Aufforderung ist der Bauherr vollständig nachgekommen. Die Anforderung der novellierten 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 19 der 1.BiMSchV) werden erfüllt. Demnach muss der Kamin bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad mind. 40 cm über den First liegen und die Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen im Umkreis von 19 m um mind. 1 Meter überragen.

Die Verwaltung begrüßt das bauliche Vorhaben, auch hinsichtlich des ökologischen Aspektes das mit erneuerbaren Energien geheizt wird. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zur Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung wird gem. § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2022 12:11 Uhr