Vorstellung der Entwürfe Bebauungsplan Römerstraße-Ost und Einleitung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Römerstraße-Ost gefasst. Auch der, mit diesem Beschluss verbundenen Forderung, mit dem Investor eine Kostenübernahmeerklärung abzuschließen, wurde nachgekommen.

Inzwischen wurden durch das Planungsbüro Logo verde Planungsentwürfe vorgelegt, die die Verwaltung dem Bauausschuss vorstellen möchte.
Das Plangebiet liegt ist im östlichen Bereich des Siedlungsgebietes Römerstraße, direkt angrenzend an dem Lärmschutzwall zur Bundesstraße 20. Der derzeit unbebaute Bereich wird bereits seit Jahren im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.

Das vorliegende Konzept des Investors zeigt, dass im oberen Bereich des Plangebietes insgesamt vier Wohnanlagen beabsichtigt sind, in denen sich jeweils vier Reihenhäuser und zwei 4-Zimmer-Wohnungen im Dachgeschoss einfügen werden. Daraus ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 48 Stellplätzen, wovon alleine 33 in der Tiefgarage, welche über die Nordseite angefahren wird, nachgewiesen. Die übrigen Stellplätze situieren sich oberirdisch entlang der Straße, innerhalb des Plangebietes.

Da in der Gemeinde Ainring weiterhin dringend Wohnraum, vorrangig mit einer ausreichenden Größe für Familien mit Kindern, benötigt wird, erachtet die Verwaltung den Bau der geplanten Wohnanlage mit insgesamt 16 Reihenhäuser und 8 Dachgeschosswohnungen als ein wichtiges und vor allem notwendiges Projekt. Tatsache ist, dass bei Inaugenscheinnahme von gängigen Internetportal, im Gemeindebereich allgemein zu wenig Wohnraum oder für Familien bezahlbarer Wohnraum, verfügbar ist.

Trotz der rücksichtvollen Planung des Büros Logo verde, auf der Fläche einen möglichst großen Baumbestand zu erhalten, ist für die Umsetzung des Bebauungsplanes die Fällung von Bäumen erforderlich. Selbstverständlich wird die Verwaltung hierfür einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, in Form einer Ersatzaufforstung auf der Teilfläche der Flurnummer 2876 und der Beanspruchung des kommunalen Ökokontos, vornehmen.

Der derzeitige Planungsstand erlaubt der Verwaltung bereits das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchführen zu können.

Beratung:
GR Ramstetter kritisiert die umfangreichen Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren. Er fragt an, ob man die Unterlagen inhaltlich nicht besser zusammenfassen könne und so für das Gemeinderatsmitglied verständlicher aufbereiten könne. Weiter befürchtet er vermehrten Verkehr im Bereich der Siedlung. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass die detaillierten Unterlagen absolut notwendig sind, je besser vorgearbeitet wird, desto besser ist dies für das Verfahren. Auch müssen alle Belange geprüft und betrachtet werden um dann sachgerechte Abwägungen treffen zu können. Dass nach Umsetzung der Bebauungsplanung mehr Verkehr im Bereich Bruch / Römerstraße stattfindet ist klar, dies hat aber kaum Bedeutung für das überörtliche Netz.
GR Kluba teilt die Meinung des Bauamtsleiters, die umfassenden Unterlagen müsse man sich leider so antuen. Weiter erkundigt er sich der ermittelten Ausgleichsflächen. Ist dies nur für die gemeindlichen Grundstücke oder für alles ermittelt worden.
Auch er erwartet einen deutlichen Anstieg des Verkehrs, deshalb soll man unbedingt die Knotenpunkte an den Ausfahrten der Siedlung betrachten. Weiter erkundigt sich Kluba nach den Flächen der Gemeinde im Plangebiet. Wie wird damit im Vergabeverfahren umgegangen.
Bgm. Öttl erklärt, dass mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, um kostengünstige Wohnungen für junge Familien bereitstellen zu können. 
Bauamtsleiter Fuchs erklärt bzgl. der Ausgleichsflächen, dass diese insgesamt ermittelt wurden. Der Ausgleich wird zunächst auf gemeindlichen Flächen erbracht, die privat Flächen werden den Ausgleich ablösen müssen. Hinsichtlich des Verkehrs erläutert Fuchs, dass dies erkannt ist und durch einen Verkehrsgutachter bewertet wird. Selbstverständlich wird am Verfahren auch das StBA und die untere Verkehrsbehörde beteiligt.

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Römerstraße-Ost“ durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 13:56 Uhr