Bebauungsplan "östlich der Kirchenwegstraße" - Vorstellung des Entwurfes und Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.3

Vorgang

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring fasste in seiner Sitzung vom 01.07.2019 den Beschluss, den Bebauungsplan „Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung und Begründung vor, so dass mit dem Verfahren begonnen werden kann. 

(Vorstellung des Planentwurfs)

Beratung:
GR Kluba erkundigt sich nach den festgesetzten Baugrenzen im WA I. Sollten diese nicht größer, weil dann flexibler zu nutzen, festgesetzt werden? Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies ja bereits intensiv diskutiert wurde, wo und wie die Gebäude situiert werden sollen.
Mit den festgesetzten Baugrenzen ist die Umsetzung des wichtigen Freiflächengestaltungsplans gewährleistet. Es wurde genau das umgesetzt, was der Bauausschuss mehrheitlich vorgegeben hat.

Beschluss

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden „östlich der Kirchenwegstraße“ nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird eingeleitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.09.2022 13:56 Uhr