Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen in Pirach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll vor Bauantragsstellung die planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage geprüft werden.
Es wird konkret angefragt, ob ein Wohnhaus mit den Maßen von 11,99 m x 8,99 m bei einer Wandhöhe von 5,70 m und einer Dachneigung von 24°, sowie einer Garage mit den Maßen von 7,65 m x 6,00 m an der vorgesehenen Stelle zulässig ist.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Bebauung, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird. Der Bauvoranfrage liegt ein Betriebskonzept und ein Betriebsentwicklungsplan bei.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt, unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird und durch wirksame Eingrünungsmaßnahmen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2023 11:47 Uhr