Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit, Ausbau Dachgeschoss, Anbau eines Erkers und Neubau einer Garage und zweier Stellplätze in Mühlstatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.03.2023 ö beschließend 4.3

Vorgang

Mit dem vorliegenden Bauantrag soll das bestehende Wohnhaus um eine Wohneinheit erweitert werden. Weiter soll das Dachgeschoss ausgebaut werden, sowie soll ein Erker angebaut werden. Um die notwendigen Stellplätze nachzuweisen, ist der Bau einer Garage, sowie zweier Stellplätze geplant. Nach den Umbaumaßnahmen sind in dem Wohnhaus 3 WE und 3 Ferienwohnungen untergebracht.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben muss demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben 
den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
 
Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben erscheint aus Sicht der Verwaltung als vertretbar. Bis auf den Erker werden kaum Änderungen an der Kubatur des Anwesens vorgenommen.  Mit der gelungenen Planung kann eine weitere Wohneinheit für eine einheimische Familie, sowie Ferienwohnungen geschaffen werden.

Beratung

Im Zuge der Beratung  erläutert Bauamtsleiter Fuchs die Hintergrundgeschichte des Vorhabens. So sein anfänglich der Wunsch gewesen eine weiteres Einfamilienhaus zu errichten. Dies scheiterte aber an der planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich. In mehreren Gesprächen mit dem Landratsamt, Bauherrn und Gemeinde konnte nun die vorliegende Planung konkretisiert werden. 

Beschluss

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2023 11:54 Uhr