Bebauungsplan "Römerstraße-Ost" - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 6

Vorgang

In der Zeit vom 24. Mai 2023 – 28. Juni 2023 erfolgte zum Planentwurf Römerstraße-Ost, in der Fassung vom 18. April 2023, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Im öffentlichen Teil der Sitzung vom 18. Juli 2023 wurde durch den Bauausschuss die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschlossen.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße-Ost“ wurde somit ordnungsgemäß durchgeführt.

Gemäß § 2 Nr. 21 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Ainring sind Satzungsbeschlüsse für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen Aufgabe des Gemeinderates. 

Beratung

GR Josef Ramstetter hat Bedenken. Seiner Meinung nach ist der neue Bebauungsplan eine gewaltige Nachverdichtung. Einsprüche dagegen wurden abgeschmettert und so hingebogen, dass es passt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Römerstraße-Ost“ einschließlich seiner Anlagen in der Fassung vom 18. Juli 2023 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 10:47 Uhr