2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Campingplatz Moos zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe auf Fl.Nr. 73 der Gemarkung Ainring -Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Vorgang

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Moos zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe auf Flurnummer 73 der Gemarkung Ainring sowie zur Errichtung eines Nebengebäudes für Geräte und liturgische Gegenstände auf Flurnummer 887 der Gemarkung Ainring zu ändern.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos“ wurde mit Schreiben vom 02.10.2023 der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Halbsatz BauGB bis 06.11.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden 19 Stellungnahmen abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine (sh. hierzu Anlage „Abwägungstabelle 2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos“).

Die Stellungnahmen wurden dem Bauausschuss und Gemeinderat vollständig bereitgestellt (Abwägungstabelle), die Verwaltung nimmt zusammenfassend Stellung.

Beratung

GR Josef Ramstätter bedankt sich bei Thomas Fuchs für seinen Einsatz und das Management. Die Krippe ist ein christliches Symbol und gehört hier her. GR Franz Wimmer erkundigt sich nach der zusätzlichen Ausgleichsfläche. Bauamtsleiter Thomas Fuchs zeigt diese auf dem Plan. Weiterhin wird nachgefragt, warum die Aufsichtsbehörde keine Kontrolle hinsichtlich des zweiten Retentionsbecken durchgeführt hat. Hier wird geantwortet, dass die Gemeinde mitverantwortlich ist, da es sich um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan handelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen wie vorgetragen durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt weiter die 2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos in der Planfassung vom 14.11.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 19:17 Uhr