Nutzungsänderung, Anbau einer Außentreppe, Umnutzung EG von Betriebsleiterwohnung zu Altenteilwohnung, Umnutzung Gästezimmer im OG zu zwei Ferienwohnungen in Pirach
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 16.01.2024 | ö | beschließend | 5.2 |
Vorgang
Mit dem vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung soll die Betriebsleiterwohnung im EG zur Altenteilwohnung umgenutzt werden. Die bisherigen Gästezimmer im OG sollen in zwei Ferienwohnungen umgebaut werden. Im Jahr 2023 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses positiv beschieden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, und muss als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung ist das Vorhaben vertretbar. Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dem vorliegenden Bauantrag gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:29 Uhr